Neu ab November 2020 Nutri-Score, Arzt-Rezepte und Kfz-Versicherungswechsel
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Der November bringt auch Neuerungen für Verbraucher mit sich - so bei Schadstoffen in Textilien, Rezepten vom Arzt und mit der Kennzeichnungsampel für Lebensmittel. Mehr dazu und weitere Änderungen erfahren Sie hier.

Auf dieser Seite:
- Grünes Licht für den "Nutri-Score"
- Dosierungsangabe auf Rezepten
- Neue Grenzwerte für Chemie in Textilien
- Stichtag für Kfz-Versicherungswechsel
- eID-Funktion nun auch für EU-Bürger
- Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge
- Neue Corona-Schutzmaßnahmen
- Neue Quarantäne-Regeln für Reiserückkehrer
Grünes Licht für den "Nutri-Score"
Lange wurde bereits darüber diskutiert - jetzt hat der Gesetzgeber dafür den Weg freigemacht: Ab November können Lebensmittel-Hersteller das Nutri-Score-Logo auf ihren Fertigprodukten platzieren – und damit zeigen, wie gesund ihre Artikel sind. Die Ampel-Kennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmittel-Verpackungen soll die Nährwerttabelle ergänzen, die meist auf der Rückseite der Verpackungen steht und Angaben zu Zucker, Fett, Salz und Kalorien macht. Verbrauchern soll es so erleichtert werden, beim Einkaufen bewusst auf gesündere Lebensmittel zurückgreifen zu können.
Der "Nutri-Score" besteht aus fünf Buchstaben von "A" bis "E", wobei "A" mit der Farbe Grün hinterlegt ist und "E" mit der Farbe Rot. Lebensmittel, bei denen das "A" hervorgehoben ist, haben danach positive Nährwerte und eignen sich für einen gesunden Lebensstil und einen täglichen Verzehr. Lebensmittel, bei denen das rote "E" hervorgehoben ist, enthalten etwa Zucker und viele Fette. Der Einsatz des Logos ist allerdings nicht verpflichtend, sondern auf freiwilliger Basis.
Dosierungsangabe auf Rezepten
Ärzte müssen jetzt auf jedem Rezept auch Angaben zur Dosierung machen - oder erklären, dass der Patient über eine Dosierungsanweisung oder einen Medikationsplan verfügt. Die neue Vorschrift soll die Arbeit der Mitarbeiter in Apotheken erleichtern und Rückfragen beim Arzt vermeiden. Zudem wird für mehr Sicherheit bei der Arzneimitteleinnahme beim Patienten gesorgt. Fehlt die neu geforderte Dosierungsangabe, kann der Apotheker sie in einem dringenden Fall auch selbst ergänzen.
Neue Grenzwerte für Chemie in Textilien
Ab 1. November 2020 gelten für 33 Substanzen, die erwiesenermaßen krebserregend sind oder die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen, strengere Grenzwerte für den Einsatz in Bekleidung, Schuhen und Textilien. Dabei handelt es sich insbesondere um Cadmium, Chrom, Arsen, Blei und deren Verbindungen sowie um Benzol und weitere Stoffe. Erstmals gibt es einen Grenzwert von einen Milligramm je Kilogramm bei den Schwermetallen Cadmium, Chrom, Arsen und Blei.
Die neuen Grenzwerte gelten nach Angaben des "Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens" für alle Bekleidungsartikel und Textilien, die mit der Haut in Berührung kommen können oder deren Dämpfe inhaliert werden können - wie auch bei Bettwäsche. Nicht darunter fielen Artikel, "die ausschließlich aus Leder, Pelzen oder Häuten bestehen". Ausgenommen seien auch gebrauchte Kleidung und Teppiche und darüber hinaus medizinische Ausrüstungen.
Stichtag für Kfz-Versicherungswechsel
Wer seine KFZ-Versicherung wechseln will, muss seinen Vertrag bis zum 30. November – fristgerecht einen Monat vor Ablauf des Vertrages – kündigen. Das gilt zumindest für die meisten Versicherten, denn oft werden die Verträge zum Jahresbeginn abgeschlossen.
Doch wie bei jeder Regel, gibt es auch hier eine Ausnahme. Erhalten Sie von Ihrem Versicherer erst nach dem Stichtag Post, in der eine Beitragserhöhung angekündigt wird, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie haben dann wieder einen Monat Zeit, Ihrem Versicherer zu kündigen.
eID-Funktion nun auch für EU-Bürger
Ab November können auch EU-Bürger, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, Verwaltungsangebote nutzen, für die man sich online ausweisen muss: durch die eID-Karte. Die Chipkarte kann ab dem 1. November beantragt werden und enthält Daten zur Identifizierung, wie Name, Adresse, Geburtsort- und Datum. Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben diese Funktion bereits mit ihrem elektronischen Personalausweis zur Verfügung.
Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Mit dem 1. November tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es löst das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Damit wird nach Angaben des Bauministeriums "ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäuden und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen".
Die energetischen Anforderungen für Neubauten und Sanierung werden durch das GEG nicht verschärft. Neu ist aber unter anderem, dass der Energieausweis jetzt nicht mehr nur durch Käufer und Verkäufer vorgelegt und bei Vertragsabschluss übergeben werden muss - sondern auch dem Makler müssen bei einer Immobilienanzeige Informationen über Heizung, Energieverbrauch und Dämmung vorliegen. Vor einer Haussanierung muss laut GEG ein Informationsgespräch mit einer Person geführt werden, der einen Energieausweis ausstellen darf. Im Energieausweis müssen nun auch Angaben zu Kohlendioxidemissionen enthalten sein.
Tipp: Ab 2026 wird es auch weitere Einschränkungen für den Einbau von Ölheizungen und Kohleheizungen geben.
Elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge
Wer für einen öffentlichen Auftraggeber eine Rechnung stellt, muss dies ab 27. November generell digital tun. Damit gilt dies nun für alle Behörden auf Bundes- und Länderebene und der Kommunen. Die elektronische Erfassung und Versendung soll den Arbeitsaufwand und die Kosten bei der Bearbeitung verringern. "Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind insbesondere Direktaufträge bis zu einem Auftragswert in Höhe von 1.000 Euro", heißt es in einer Erklärung des Bauministeriums.
Neue Corona-Schutzmaßnahmen
Bund und Länder wollen die deutlich steigenden Corona-Infektionszahlen mit neuen Kontaktbeschränkungen in den Griff bekommen. Sie sollen deutschlandweit ab 2. November gelten – befristet auf zunächst Ende des Monats. So sollen sich von kommenden Montag an nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen dürfen, es gilt eine Obergrenze von maximal zehn Personen.
Auch sollen weite Teile des öffentlichen Lebens wieder heruntergefahren werden. Gastronomiebetriebe, Hotels und sämtliche Kultureinrichtungen sollen geschlossen, Schulen und Kitas dagegen verlässlich offen gehalten werden. Hotels und Pensionen dürfen keine Gäste und Touristen aufnehmen. Ausnahmen hiervon soll es nur für dringend notwendige Geschäftsreisen geben.
Kosmetik- und Tattoo-Studios sowie Massage-Praxen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten oder Fußpflege sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben unter Auflagen der Hygieneregeln geöffnet. Der Profifußball muss wieder auf Zuschauer verzichten.
Neue Quarantäne-Regeln für Reiserückkehrer
Ab dem 8. November gibt es eine bundesweit gültige Musterverordnung zur Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten aus dem Ausland. Die Umsetzung ist allerdings Ländersache.
Die Quarantänepflicht für Heimkehrer aus vom RKI als Risikogebiet eingestuften Regionen beträgt dann zehn statt bisher 14 Tage. Wer sich testen lässt - frühestens am fünften Tag nach der Einreise - und einen negativen Coronatest vorlegen kann, kann die Quarantäne danach bereits beenden. Auch neu: Die Einreiseanmeldung soll nun digital erledigt werden.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. Oktober 2020 | 17:45 Uhr