Neu ab Oktober 2020 Schnellere Insolvenz & höhere Zahnersatz-Zuschüsse
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Das Insolvenzverfahren für Privatpersonen und Unternehmen wird ab Oktober verkürzt. Gesetzlich Versicherte erhalten höhere Zuschüsse zum Zahnersatz. Kurzarbeitergeld wird länger gezahlt. Mehr dazu und weitere Änderungen für Verbraucher erfahren Sie hier.

Schneller raus aus der Insolvenz
Alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren können nach drei - statt bisher sechs - Jahren beendet werden. Das gilt für Unternehmen und Verbraucher. Für Privatpersonen ist die Regelung zunächst beschränkt gültig bis zum 30. Juni 2025. Nach einer Prüfung, wie sich das Zahlungsverhalten der Verbraucher verändert, soll über eine mögliche Verlängerung der Frist entschieden werden.
Wird ein zweites Restschuldverfahren nötig, kann dies erst nach elf - statt bisher zehn - Jahren beantragt werden. Auch dauert dies dann nicht drei, sondern fünf Jahre.
Tätigkeitsverbote, die durch das Insolvenzverfahren begründet sind, entfallen nach Ablauf des Restschuldverfahrens. Ist für die Ausführung des Berufes eine Genehmigung nötig, muss diese jedoch erneut eingeholt werden.
Die Neuregelung ist Teil des Corona-Konjunkturpaketes und setzt auch Vorgaben der EU über die Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich der Entschuldung um. Für Verfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden, gilt eine Übergangsregelung: Hier soll die Verfahrensdauer schrittweise verkürzt werden.
Sonderregelungen für Kurzarbeit verlängert
Im September hat die Bundesregierung beschlossen, dass der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld aufgrund der Corona-Pandemie bis ins nächste Jahr verlängert wird. Der Anspruch auf den Lohnersatz wurde damit vorübergehend von zwölf auf 24 Monate erweitert - wenn im Betrieb bis zum 31. Dezember 2020 mit der Kurzarbeit begonnen wurde. Arbeitgeber bekommen zudem bis Mitte 2021 die bei Kurzarbeit fälligen Sozialbeiträge komplett erstattet. Auch die Corona-Sonderregelung läuft weiter, anhand derer die erhöhten Sätze der Lohnersatzleistung von bis zu 80 Prozent (mit Kindern 87 Prozent) des Einkommens betragen können.
Verlängert wird zudem, dass Hinzuverdienste aus Jobs in systemrelevanten Betrieben nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Dabei darf allerdings das Gesamteinkommen (Sollentgelt) aus noch gezahltem Arbeitseinkommen und dem Kurzarbeitergeld plus dem Hinzuverdienst das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen. Diese Hinzuverdienstmöglichkeit wurde inzwischen auf alle Berufe ausgedehnt und gilt statt bis zum 31. Oktober nun bis zum 31. Dezember 2020. Geringfügige Beschäftigungen (450-Euro-Jobs) bleiben auch über die Höhe des "Sollentgelts" hinaus anrechnungsfrei.
Bis zu 75 Prozent Festzuschuss für Zahnersatz
Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz wird erhöht. Für die Regelversorgung bei Brücken, Kronen oder Prothesen steigt der Festkostenzuschuss ab 1. Oktober von 50 auf 60 Prozent.
Noch höher fällt er bei einem lückenlos geführten Bonusheft aus: Wer damit regelmäßige Zahnarztbesuche in den letzten fünf Jahren nachweisen kann, bekommt 70 Prozent, bei zehn Jahren ohne Unterbrechung sind es sogar 75 Prozent. Der Zuschuss bezieht sich dabei immer auf die Basisbehandlung. Die Differenz, die aus eigener Tasche bezahlt werden muss, ist bei teureren Behandlungen entsprechend höher.
Reisewarnung für alle Corona-Risikogebiete
Wird eine Region zum Corona-Risikogebiet erklärt, gilt für touristische, nicht notwendige Fahrten dorthin ab Oktober auch automatisch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
Haben Länder, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, Einreisebeschränkungen nach oder aus Deutschland verhängt, kann von touristischen, nicht notwendigen Reisen dorthin abgeraten werden. Hier soll auch die Beurteilung des dortigen Gesundheitssystems oder der bisherige Umgang mit Infektionsherden eine Rolle spielen. Um "generelle Vorsicht" wird jedoch bei allen Reisen gebeten.
Insolvenzantragspflicht kann über den 30. September hinaus ausgesetzt werden
Um Unternehmen zu unterstützen, die durch die Coronakrise in finanzielle Bedrängnis sind, hatte die Bundesregierung die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Firmen zunächst vom 1. März bis zum 30. September ausgesetzt. Nun wurde die Frist für verschuldete, aber nicht zahlungsunfähige Firmen noch einmal verschoben - bis zum 31. Dezember 2020.
"Die Rückkehr zu einer strikten Anwendung der Überschuldungsregeln wäre zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv. Unternehmen, die lediglich überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, sollen deshalb bis Ende des Jahres weitere Zeit bekommen, um sämtliche Sanierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Denn bei diesen Unternehmen besteht die Aussicht auf eine dauerhafte Sanierung, wodurch Arbeitsplätze erhalten und bestehende Strukturen bewahrt werden können", begründet Bundesjustizministerin Christine Lambrecht den Schritt.
Achtung: Die Fristverlängerung gilt nicht für "akut zahlungsunfähige" Unternehmen.
Es wird wieder an der Uhr gedreht
In der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober endet die diesjährige Sommerzeit und es gilt wieder die "normale" Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Am Sonntag 3 Uhr morgens werden deswegen die Uhren wieder eine Stunde zurückgestellt - diese Nacht ist dann eine Stunde länger. Das Ende der Zeitumstellung wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert - ist aber weiter nicht in Sicht.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 30. September 2020 | 17:45 Uhr