Neu ab 2021 Mehrwertsteuersatz, Personalausweis, Einwegplastik

2021 beträgt die Mehrwertsteuer wieder 19 Prozent. Der Online-Kauf mit Kreditkarte soll sicherer werden. Haushaltsgeräte bekommen neue Energielabel. Und es gibt noch mehr Neues in den Bereichen Verbraucher und Energie.

Frau am Kühlschrank
Neue Energielabels für Hausjaltsgeräte sollen mehr Transparenz für Verbraucher bringen. Bildrechte: imago images / Westend61

Förderung erneuerbarer Energien

Deutschland will beim Klimaschutz mehr Tempo machen. Union und SPD haben sich daher auf eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verständigt, das mit Jahresbeginn in Kraft treten wird. Unter anderem einigten sich die Koalitionsfraktionen darauf, ältere Wind- und Solaranlagen zu unterstützen, die aus der Förderung fallen. Um Anwohnern den Bau von Windrädern in ihrer Nähe schmackhafter zu machen, sollen Betreiber künftig den Kommunen anbieten können, 0,2 Cent pro Kilowattstunde an sie abzugeben. Gemeinden könnten dann also finanziell direkt von Windparks profitieren. Zudem soll der Verbrauch von selbst produziertem Solarstrom leichter werden.


Heizen wird teurer

Ab 2021 gibt es eine neue CO2-Abgabe für die Bereiche Verkehr und Heizen. Ziel ist es, fossile Brennstoffe weniger attraktiv zu machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen.

Pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, werden für verkaufende Unternehmen ab 2021 zunächst 25 Euro fällig. Der Preis wird an die Kunden bei Benzin, Diesel und Heizöl weitergegeben.

Heizen mit Ölheizungen wird dadurch deutlich teurer, der Literpreis steigt hier um 7,9 Cent, Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer. Verbraucher sollen dafür an anderer Stelle entlastet werden: Die Ökostrom-Zulage sinkt 2021 von 6,76 auf 6,50 Cent pro Kilowattstunde. Doch da die Nutzerentgelte leicht steigen werden, wird der Strompreis dadurch nicht sinken.


Entlastung für Wohngeldempfänger bei Heizkosten

Weil mit der neuen CO2-Steuer die Heizkosten steigen, werden Wohngeldempfänger hier ab 2021 stärker entlastet. Damit sollen soziale Härten vermieden werden. Profitieren können davon mehr als 600.000 Haushalte.


Neue Energie-Labels

Ab März 2021 wird der Energie- und Wasserverbrauch von Elektrogeräten anders gekennzeichnet. Das soll bei Kunden für weniger Verwirrung sorgen als das bisherige System.

Die EU-weite Regelung gilt für Geräte wie Waschmaschinen, Kühlgeräte, Geschirrspüler, Lichtquellen und Fernseher. Bei den neuen Energielabels gibt es die "Plus-Klassen" wie beispielsweise A+++ nicht mehr, sondern nur noch die Kategorien A bis G. Dabei deutet A auf einen besonders niedrigen und G auf einen besonders hohen Verbrauch hin. Bei der Messung des Energieverbrauchs und der Festlegung der Labelklassen werden neue Methoden angewandt. Mehrere Hersteller haben angekündigt, das neue System schon vor März einzuführen.

Zudem müssen die neuen Geräte wesentlich reparaturfreundlicher ausfallen, und auch eine schnellere Verfügbarkeit von Ersatzteilen muss ab 2021 gewährleistet sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht die Neuerungen positiv. Nach seiner Einschätzung bringen die neuen Effizienzlabels einige Verbesserungen mit sich So unterscheide die neue Kennzeichnung feiner zwischen den einzelnen Effizienzklassen. Das erlaube eine schnellere und genauere Einschätzung des Energieverbrauchs.

Haus mit Energielabel und Glühbirne
Statt der Kategorien A+++ bis D gibt es künftig die Kategorien A bis G. Bildrechte: imago/CHROMORANGE

Alten Kaminöfen droht das Aus

Viele Hauseigentümer sollten prüfen, ob ihr Kamin- oder Kachelofen noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ab dem 1. Januar 2021 gelten neue Richtlinien für Öfen, die zwischen 1985 und 1994 eingebaut wurden. Für diese alten Öfen haben Sie drei Möglichkeiten:

  • Feinstaubfilter nachrüsten
  • komplett auswechseln
  • völlig außer Betrieb nehmen

Für Anlagen, die vor 1985 errichtet wurden, besteht diese Vorgabe schon längere Zeit. Überdies gilt, dass Städte und Gemeinden je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen können. Grund für die Regelungen: Alte Kamin- und Kachelöfen, aber auch Heizkamine für Festbrennstoffe wie Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle, überschreiten in vielen Fällen den in der Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegten Schadstoffausstoß.

Kaminfeuer
Für alte Kaminöfen gelten neue Regelungen. Bildrechte: imago/imagebroker

Mehr Wohnungsbauprämie für Eigenheime

Wer Bausparverträge hat, bekommt 2021 höhere Zuschüsse vom Staat: Der Prämiensatz steigt von 8,8 Prozent auf zehn Prozent. Den Bonus gibt es für maximal 700 Euro angespartes Eigenkapital bei Alleinstehenden und für maximal 1.400 Euro bei Paaren. Gefördert wird, wer alleine nicht mehr als 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften liegt die Grenze bei 70.000 Euro.


Baukindergeld kann länger beantragt werden

Baukindergeld sollte es ursprünglich bis Ende 2020 geben. Nun wurde die Förderung bis Ende März ausgeweitet. Wenn eine Familie bis dahin eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann sie einen Antrag stellen.

Der Grund für die Verlängerung ist der Regierung zufolge die Corona-Pandemie. Dadurch hätten sich Bauanträge und Kaufentscheidungen verzögert. Pro Kind gibt es 1.200 Euro für jeweils zehn Jahre.

Eine junge Familie sitzt vor Umzugskarton in einer Wohnung
Baukindergeld kann noch bis März 2021 beantragt werden. Bildrechte: IMAGO/Westend61

Maklerkosten werden gerecht geteilt

Maklerkosten sollen künftig gerecht geteilt werden. Seit dem 23. Dezember 2020 muss die Maklerprovision bei Verkäufen von Einfamilienhäusern und Wohnungen auf Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden. Der Anteil des Käufers soll maximal 50 Prozent betragen dürfen. Bislang wurden ihm die Vermittlungskosten zumeist alleine oder zum überwiegenden Teil zugeschlagen.

Die Maklerverträge müssen zudem in Textform zugänglich gemacht werden, wobei schon eine E-Mail reicht. Die neuen Vorgaben sollen die Vermittlung von Kaufverträgen für Wohnungen und Einfamilienhäuser transparenter und rechtssicherer machen.


Mehrwertsteuersatz steigt wieder

Die Frist für die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer endet am 31. Dezember. Damit steigt der Satz wieder von 16 auf 19 Prozent. Der Satz für Produkte mit ermäßigter Mehrwertsteuer wie Tiernahrung oder Bücher beträgt wieder sieben statt fünf Prozent.

Für die Gastronomie gilt noch bis Ende Juli die coronabedingte Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf sieben Prozent.


Änderungen beim Online-Kauf mit Kreditkarte

Ab 2021 gelten strengere Sicherheitsvorgaben für das Zahlen mit Kreditkarte im Internet. Konkret wird die sogenannte starke Kundenauthentifizierung (SCA) verlangt. Sie schreibt vor, dass Kunden Onlinezahlungen noch einmal extra bestätigen müssen, zum Beispiel mit einer Tan-Nummer oder mit einem Fingerabdruck am Smartphone. Betroffen davon sind in erster Linie Zahlungen per Kreditkarte. Für das Bezahlen per Lastschrift, Paypal oder Paydirekt gibt es keine Änderungen.


3G-Netz bald Geschichte

Vodafone und die Telekom wollen ihr 3G-Netz zum 30. Juni abschalten, Telefónica bis Jahresende 2021. Vodafone beziffert den Anteil seiner Kunden, die 3G derzeit noch nutzen, auf 2,5 Prozent. Ein Telekom-Sprecher erklärte, auch dort würde aktuell nur "ein sehr kleiner Anteil" den "veralteten Standard" nutzen. Der aktuelle Standard ist 4G, die Zeichen stehen aber bereits schon auf 5G. Von der Abschaltung betroffen sind Verbraucher, deren Geräte nicht mit 4G kompatibel sind. Das sind Geräte, die bis 2011 in den Handel kamen. Doch auch über 34 Millionen der Ende 2020 aktiven SIM-Karten könnten nicht auf 4G zurückgreifen, so tagesschau.de. Das habe eine Studie des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten ergeben.


Verbot von Einwegplastik

Ab Juli 2021 werden zahlreiche Wegwerf-Produkte aus Plastik verboten. Damit wird eine entsprechende EU-Richtlinie in Deutschland umgesetzt.

Aus den Supermarkt-Regalen und Imbissbuden verschwinden sollen: Plastikteller und Plastikbesteck, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik, außerdem Becher und Behälter für Essen aus Styropor. Ziel ist es, dass weniger Plastikmüll an Stränden und im Meer landet. Der Abverkauf von bereits bestehenden Lagerbeständen soll aber erlaubt bleiben, um zu vermeiden, dass ungebrauchte Einwegprodukte vernichtet werden.


Nur noch digitale Fotos für Ausweisdokumente

Um Dokumentenfälschungen zu verhindern, werden von den Behörden nur noch digital erstellte Passfotos für Ausweisdokumente akzeptiert. Die Fotos können bei Antragstellung vor Ort gemacht oder von privaten Dienstleistern erstellt werden, die sie dann auch sicher übermitteln müssen. Die Neuregelung soll Manipulationen durch "Morphing" verhindern. Durch freiverfügliche Computerprogramme können hier die Fotos zweier Menschen zu einem Bild verschmolzen werden. Gesichtszüge könnten bei Lichtbildern so hinzugefügt werden, dass andere Personen den Pass auch missbräuchlich als ihren ausgeben könnten.


Personalausweis beantragen wird teurer

Die Gebühren für die Ausstellung eines neuen Personalausweises werden erstmals nach zehn Jahren angehoben. Sie betragen dann für Antragsteller über 24 Jahre statt 28,80 Euro 37 Euro. Im Gegenzug entfallen die zusätzlichen Kosten für eine nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktionen oder die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises. Bislang wurden dafür jeweils sechs Euro verlangt.


Kinderreisepässe nun ein Jahr gültig

Kinderreisepässe, die ab dem 1. Januar 2021 beantragt werden, werden nur noch für maximal ein Jahr ausgestellt. Noch gültige ältere Pässe sind von der Neuregelung nicht betroffen. Wollen Eltern für ihr Kind ein Dokument mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt bekommen, können sie einen regulären Reisepass beantragen.


Reisepass für Großbritannien

Ab dem 1. Oktober 2021 benötigen europäische Touristen für die Einreise nach Großbritannien einen Reisepass. Der Personalausweis reicht dann nicht mehr aus, um sich auszuweisen. Außerdem wird Touristen empfohlen, zusätzlich zum Mitbringen einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) eine Reiseversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen, da die EHIC nicht alles abdeckt. Hintergrund ist der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union.


Höhere Kosten für Rechtsstreitigkeiten

Wer sein Recht einklagen will, muss mit deutlich höheren Anwalts- und Gerichtskosten rechnen. Das sieht das "Kostenrechtsänderungsgesetz 2021" vor. Demnach steigen bei allen Mandaten, die ab 1. Januar 2021 beauftragt werden, sowohl die Gerichtskosten als auch die Mindestvergütung für Anwälte.

Experten gehen von insgesamt etwa zehn Prozent höheren Kosten pro Klage aus. Die genauen Gerichtskosten richten sich aber nach dem Streitwert – je höher, desto teurer wird es.


Strafen für Upskirting und Gaffer-Fotos

Wer anderen heimlich – zum Beispiel mit einer Handykamera – unter den Rock, das Kleid oder in den Ausschnitt fotografiert oder filmt, macht sich künftig strafbar. Ab Januar 2021 droht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Das gilt auch für den Gebrauch oder die Verbreitung solcher Aufnahmen. Für die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen wurde der neue Paragraf 184k im Sexualstrafrecht eingeführt.

Strafbar ist es nach der Neuregelung künftig auch, Verletzte und Tote nach Unfällen oder Katastrophen zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahmen zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Schaulustige solche Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten oder an die Medien weitergeben.


Registrierungspflicht für Drohnen

Wer eine Drohne fliegen lassen will, muss diese künftig registrieren lassen. Das betrifft Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen. Ist die Drohne mit einer Kamera ausgestattet, gilt das bereits bei einem niedrigeren Gewicht, sofern die Drohne kein Spielzeug ist. Hintergrund ist eine EU-Durchführungsverordnung, die am 31. Dezember in allen EU-Mitgliedsländern und der Schweiz in Kraft getreten ist. Sie regelt den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge im zivilen Bereich. Damit soll die Flugsicherheit erhöht und sichergestellt werden, dass Drohnenbesitzer nachverfolgt werden können.

Je nach Einsatzbereich, Risiko für andere Menschen und Gewicht werden Drohnen nun auch in den Gruppen "offen", "speziell" und "zulassungspflichtig" unterteilt – egal ob privat oder gewerblich genutzt. Hier ist etwa geregelt, wann eine Betriebsgenehmigung und/oder ein Drohnenführerschein vorliegen muss, um das Gerät abheben lassen zu dürfen. Für den Einsatz von Bestandsdrohnen gilt teilweise eine Übergangsfrist bis Ende 2022.


Fußball- und Formel-1-Ausstrahlungsrechte neu vergeben

Die Spiele der Fußball-Champions-League sind ab 2021 – bis auf das Finale – nicht mehr über den Bezahlsender Sky zu sehen, sondern über die ebenfalls kostenpflichtigen Streamingdienste Dazn und Amazon Prime.

Die Spiele in der Europa- und Conference League laufen hingegen beim kostenpflichtigen Anbieter RTL Now. Ein kleiner Trost bleibt den Fans: Die Endspiele der Champions League 2022 bis 2024 werden im ZDF zu sehen sein.

Auch bei der Formel 1 gibt es neue Rechte-Inhaber: Der Großteil der Rennen wird ab der kommenden Saison nur gegen zusätzliche Bezahlung bei Sky zu sehen sein. Der Pay-TV-Sender muss nur vier Rennen frei zugänglich machen. RTL zeigt die Formel 1 nur noch bis zum Ende der aktuellen Saison.

Spielszene aus Manchester United - RB Leipzig
Wer weiter Champions League sehen will, muss den Anbieter wechseln. Bildrechte: imago images/Sportimage

Kein Support mehr für Flash-Player

Ab dem 1. Januar 2021 bietet die Firma Adobe keinen Support für die Anwendung Flash Player mehr. Grund ist nach Aussage des Unternehmens, dass die breite Masse die Software nicht mehr nutzt.


"Mobile first" bei Google

Weil der Großteil aller Anfragen bei der Google-Suche inzwischen von mobilen Endgeräten kommt, heißt die Strategie des Web-Giganten ab März 2021 "mobile first". Das Unternehmen plant, seinen Suchalgorythmus so zu ändern, dass Webseiten, die gar nicht oder schlecht auf mobilen Geräten abgebildet werden, möglicherweise nicht mehr zu finden sein werden.

Insbesondere für Unternehmen gilt deshalb, bis Ende Februar die eigene Homepage auf Kompatibilität mit mobilen Geräten zu prüfen und im Zweifelsfall zu optimieren. Eine solche Prüfung kann mit dem "Mobile-Friendly-Test" von Google oder durch ähnliche, kostenlose Dienste anderer Anbieter durchgeführt werden. 


"Zensus 2021" wird auf 2022 verschoben

Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig.

Eigentlich war ein Zensus 2021 geplant, er wird aber nun in das Jahr 2022 verschoben. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus steht als neuer Stichtag der 15. Mai 2022 fest. Die Verschiebung erfolgt aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, die auch die Vorbereitungen des Zensus in der öffentlichen Verwaltung betrafen.

Mit dem anstehenden Zensus nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensus-Runde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfindet. Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Erfassung der amtlichen Bevölkerungszahlen sowie weiterer Zensus-Merkmale. Um die Verpflichtungen für das von der EU geforderte Jahr 2021 zu erfüllen, werden die Ergebnisse des Zensus für die Lieferungen an die EU auf den 31. Dezember 2021 zurückgerechnet.


Elektronische Kassen müssen umgerüstet sein

Händler müssen ihren Kunden seit Januar 2020 zur gekauften Ware den Kassenbon vorlegen – die viel diskutierte Bonpflicht. Damit sollen die Bezahlvorgänge nachvollziehbar sein. Deswegen wurde auch festgeschrieben, dass elektronische Kassen über eine vom Bundesamt für Sicherheitstechnik (BSI) zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen müssen. Damit sollen die Bezahldaten digital erfasst, durch die Finanzverwaltung geprüft und eine Manipulation unterbunden werden können.

Bis zum 30. September 2020 hatte die Wirtschaft Zeit, ihre Verkaufssysteme darauf umzustellen.
Doch haben nach Aussage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks alle Länder außer Bremen die Frist inzwischen verlängert und wollen bis März 2021 die fehlende Umrüstung nicht beanstanden. Voraussetzung ist, dass die Betriebe nachweisen können, einen Umrüstungsauftrag gestellt zu haben. Hier wiederum unterscheiden sich die Anforderungen der Länder. In Sachsen musste die Beauftragung etwa bis zum 31. August erfolgt sein, in Thüringen bis Ende September.


Ferkelkastration nur noch mit Betäubung

Ab dem 1. Januar 2021 darf eine Kastration bei Ferkeln nur noch unter Vollnarkose erfolgen, eine lokale Betäubung oder Schmerzlinderung reicht dann nicht mehr aus. Heißt konkret: Eine Schmerzausschaltung muss künftig garantiert sein.

Die Kastration von Ferkeln bewirkt, dass ihr Fleisch nicht den von manchen Menschen als unangenehm empfundenen Ebergeruch unkastrierter männlicher Schweine annimmt.

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. Dezember 2020 | 17:45 Uhr

Weitere Ratgeber-Themen