Masern Impfung, Impfpass, Spritze mit Masernimpfstoff. (Symbolfoto)
Für Personen, die der Masernimpfpflicht in Gemeinschaftsunterkünften nicht nachkommen, gilt ab 1. August ein Betreuungs- bzw. Arbeitsverbot. Bildrechte: imago images/Jochen Tack

Neu ab August 9-Euro-Ticket, Steuererklärung, Masernimpfpflicht

01. August 2022, 18:17 Uhr

Das 9-Euro-Ticket ist nur noch für August zu haben. Mancher muss die Steuererklärung noch abgeben. Die Übergangsfrist für die Masernimpfpflicht in Betreuungseinrichtungen ist vorbei. Mehr dazu und weitere Änderungen im August gibt es hier.

9-Euro-Ticket als Monatskarte noch für August

Nach Juni und Juli gibt es auch im August noch das 9-Euro-Ticket als Monatskarte. Dann ist Schluss mit dem Sonderangebot, das die Bundesregierung als eine Maßnahme aus dem Entlastungspaket auf den Weg gebracht hatte, um die gestiegenen Preise an den Zapfsäulen abzufedern und auch die Attraktaktivität des öffentlichen Nahverkehrs im Allgemeinen unter Beweis zu stellen.

Bundesverkehrsminister Wissing zog bereits Mitte Juli eine positive Bilanz: "Das 9-Euro-Ticket ist ein großer Erfolg". Die Kommunen fordern ein Nachfolge-Modell. "Ich freue mich auch, dass es jetzt viele Vorschläge dazu gibt, wie ein mögliches Anschluss-Ticket aussehen könnte. Wir werden all das genau prüfen und evaluieren, auch eigene Modelle durchrechnen und mit den Ländern beraten", so Wissing. Denn es müsse "natürlich auch in die Haushalte der Länder und des Bundes passen". Allein im Juni wurden rund 21 Millionen 9-Euro-Tickets verkauft.

Energiesteuer auf Kraftstoffe noch im August gesenkt

Auch noch für den Monat August erhebt die Bundesregierung lediglich die von der EU vorgegebenen Mindeststeuersätze auf Kraftstoffe, um Autofahrer und Autofahrerinnen bei den gestiegenen Energiepreisen zu entlasten. Bei Benzin beträgt der staatliche subventionierte "Tankrabatt" rund 30 Cent je Liter, bei Diesel bei rund 14 Cent je Liter. Die Absenkung der Energiesteuer ist befristet bis zum 31. August.

Steueranteil an Kraftstoffen (Quelle: Bundesministerium der Finanzen)
  Benzin Diesel
Aktuell geltende Energiesteuersätze

(vom 1. Juni bis 31. August 2022)
35,9 Cent/Liter 33 Cent/Liter
CO2-Preis 7,20 Cent/Liter 8,03 Cent/Liter
Erdölbevorratungsabgabe 0,27 Cent/Liter 0,30 Cent/Liter
Mehrwertsteuer 19 % vom Netto-Verkaufspreis 19 % vom Netto-Verkaufspreis

Abgabe der Steuererklärung für 2020

Wer seine Steuererklärung für 2020 von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfe-Verein erstellen lässt, hat noch bis zum 31. August Zeit. Die Frist wurde im Mai mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz noch einmal verlängert, um die Steuerberater zu entlasten, die durch die Prüfung von Corona-Hilfen in der Pandemiezeit zusätzliche Arbeit leisten müssen.

Mehr Transparenz in Arbeitsverträgen: mehr Angaben Pflicht

Arbeitsumfang, Dauer der Probezeit, mögliche Überstunden, Ablauf einer Kündigung: In ab dem 1. August ausgestellten Arbeitsverträgen muss klar ersichtlich sein, zu welchen Arbeitsbedingungen eine Tätigkeit aufgenommen wird.

Es muss auch dokumentiert sein, welcher Lohn gezahlt wird, wie er sich zusammensetzt, welche Fortbildungen zugesagt wurden, wie sich Schichtsystem und Ruhepausen gestalten und was bei der Vergütung von Überstunden, Zulagen und Prämien gilt. Informationen zu Vertragsparteien, Arbeitsentgelt und Arbeitszeit müssen neuen Mitarbeitenden spätestens bei Antritt der Beschäftigung schriftlich vorliegen – alle anderen Belege innerhalb von sieben Kalendertagen.

Was gilt bei Alt-Verträgen? (bitte aufklappen)

Alt-Verträge müssen nicht automatisch überarbeitet werden. Wer aber seinen Arbeitgeber danach fragt, muss ebenfalls innerhalb von sieben Tagen Auskunft bekommen. Maximal einen Monat hat der Arbeitgeber dann jedoch Zeit, um Informationen zu Urlaub, betrieblicher Altersversorgung, Pflichtfortbildung, Kündigungsverfahren und geltenden Kollektivvereinbarungen vorzulegen. Ändern sich Arbeitsbedingungen bei bestehenden Beschäftigungen muss der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin innerhalb von sieben Tagen davon in Kenntnis gesetzt werden. Verstöße können mit bis zu 2.000 Euro Bußgeld gehandet werden. Keine schriftliche Informationspflicht besteht über Gesetzesänderungen oder Änderungen in Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.

Mehr BAföG für Studenten

Zum 1. August 2022 steigen die BAföG-Sätze. Der Höchstbetrag bei der Ausbildungsförderung inklusive Wohnkostenzuschuss wird von 861 auf 934 Euro pro Monat angehoben. Der Freibetrag auf das Einkommen der Eltern, der Grundlage für die Berechnung der Ausbildungsförderung ist, steigt ebenfalls. Dadurch erhöht sich auch die Gruppe der Förderberechtigten. Die Studierenden werden ab dem kommenden Wintersemester davon profitieren, so das Bildungsministerium.

Monatliche Freibeträge auf das Netto-Einkommen nach 27. BAföGÄndG bei einem Auszubildenden
  August 2021 August 2022
verheiratete Eltern 2.000 Euro 2.414 Euro
alleinstehender Elternteil* 1.330 Euro 1.605 Euro
pro Kind (unterhaltsberechtigt) 605 Euro 730 Euro
Quelle: Bundesfinanzministerium    
*Gemeint sind nicht miteinander Verheiratete (oder in gemeinsamer Lebenspartnerschaft lebende) Eltern. In diesem Fall stehen die Freibeträge jeweils beiden unterhaltspflichtigen Elternteilen einzeln zu.    

Auch der bislang geltende Freibetrag von 8.200 Euro für das Vermögen von Auszubildenden wird erhöht – bis 29 Jahre auf 15.000 Euro, ab 30 Jahren auf 45.000 Euro. Zudem wird die Altersgrenze für eine Förderung mit BAföG von 30 auf 45 Jahre ausgedehnt.

Mit neuen und modernisierten Berufen ins neue Ausbildungsjahr

Am 1. August beginnt in Deutschland das neue Ausbildungsjahr. Wie in jedem Jahr wurden dafür die Ausbildungsordnungen für zahlreiche Berufe – in diesem Jahr sind es 14 – neu aufgelegt, bzw. angepasst. Sie sollen damit den Anforderungen einer immer digitaler werdenden Arbeitswelt und den aktuellen Anforderungen von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft gerecht werden.

Neu sind die Ausbildungen Binnenschifffahrtskapitän/Binnenschifffahrtskapitänin und Fachraft Küche. Zu den modernisierten Ausbildungen gehören zum Beispiel Zahntechniker/Zahntechnikerin und Eisenbahner/-in in der Zugverkehrssteuerung. Insgesamt haben Jugendliche und junge Erwachsene damit nun die Wahl zwischen 324 anerkannten dualen Ausbildungsberufen.

Höherer Mindestlohn für Steinmetze und im Steinbildhauerhandwerk

Für Steinmetze und im Steinbildhauerhandwerk gelten ab 1. August 2022 neue Branchenmindestlöhne, statt 12,85 Euro gibt es dann 50 Cent mehr und damit 13,35 Euro. "Ein Branchenmindestlohn wird von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt", schreibt der DGB auf seiner Homepage. Unabhängig davon gibt es auch den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser steigt im Oktober auf zwölf Euro.

Titandioxid in Lebensmitteln verboten

Als Weißmacher kommt Titandioxid bei Wandfarben, Lacken, in Kosmetika und Arzneimitteln zum Einsatz. Auch bei Lebensmitteln wie Kaugummis, Süßigkeiten, Backwaren, Suppen und Salatsoßen wurde häufig auf dessen "Strahlkraft" gesetzt – auf der Packung zu finden als Zusatstoff E171. Ab August darf Titandioxid jedoch nicht mehr in der Lebensmittelherstellung verwendet werden. Die Europäische Kommission hat das Verbot ausgesprochen, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass es durch die chemischen Substanzen zur Veränderung von "genetischem Zellmaterial" kommen und der Lebensmittelzusatzstoff daher nicht mehr als sicher gelten könne. In Frankreich darf Titandioxid bereits seit 2020 nicht mehr in Lebensmitteln verwendet werden.

Günstigere Medikamente in der Apotheke

Patienten und Patientinnen, denen Biopharmazeutika vom Arzt verordnet werden, sollen ab 16. August in der Apotheke vorhandene günstigere baugleiche Medikamente ausgehändigt bekommen. Das regelt das "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung". Damit sollen sogenannte Biosimilars, also ähnliche biologische Arzneimittel, schneller in den Umlauf kommen und Azneimittelkosten gesenkt werden. Nachahmerpräperate dürfen von Herstellern erst auf den Markt gebracht werden, wenn der gesetzlich geregelte Patentschutz für das Original abgelaufen ist.

Allgemeine Masernimpfpflicht in Betreuungseinrichtungen gilt

Seit März 2020 gilt die Masernimpfpflicht in Gemeinschaftsobjekten wie Kindergärten, Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften und in medizinischen Einrichtungen – für Betreute und Betreuer und andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (etwa Handwerker) in den Einrichtungen.

Wer bereits vor März 2020 eine der genannten Einrichtungen besuchte oder dort arbeitete, bekam eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2022 gewährt, um den Impfnachweis vorzulegen. Für Personen, die der Impfpflicht nicht nachkommen, gilt ab 1. August ein Betreuungs- bzw. Arbeitsverbot, zudem drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Von der Masernimpfpflicht ausgenommen sind Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung vertragen und alle vor 1971 Geborenen. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts haben sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern noch durchgemacht und sind deshalb immun. Auch Kinder unter einem Jahr müssen noch keinen Nachweis vorlegen.

Gründung einer GmbH auch online möglich

Wer eine GmbH gründen möchte, kann dies ab 1. August auch ohne persönlich bei der notariellen Beurkundung dabei zu sein. Denn dann kann dies auch per Online-Videokommunikation dokumentiert werden. Das regelt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). "Die Identifizierung der Beteiligten erfolgt anhand eines elektronisch übermittelten Lichtbildes in Verbindung mit einem elektronischen Identitätsnachweis, also z. B. dem deutschen Personalausweis mit eID-Funktion", erklärt die IHK Hannover.

MDR-Wirtschaftsredaktion

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Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 01. August 2022 | 17:45 Uhr

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