Eine Frau hält ihren alten Führerschein in die Kamera.
Die ersten Jahrgänge müssen bis 19. Juli ihren Papier-Führerschein gegen einen EU-Führerschein im Plastikkartenformat umtauschen. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Neu ab Juli Führerschein umtauschen, Entlastung bei Strompreisen, Kindergeld mit Bonus

30. Juni 2022, 16:06 Uhr

Die erste Frist zum Führerschein-Umtausch läuft ab, die Ökostromumlage beim Strompreis entfällt, zum Kindergeld gibt es einen Bonus. Mehr dazu und weitere Neuerungen für Verbraucher im Juli gibt es hier.

Renten steigen

Nach der Nullrunde 2021 im Westen und einem kleinen Plus von 0,72 Prozent im Osten können sich die mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner im Juli über eine deutliche Erhöhung ihrer Bezüge freuen. Die gesetzliche Rente steigt im Osten um 6,12 Prozent und im Westen um 5,35 Prozent. Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt damit 98,6 Prozent des aktuellen Rentenwerts West. Die Rentenangleichung Ost/West soll bis 1. Juli 2024 vollzogen sein.

Kinderbonus zum Kindergeld

Mit dem Kindergeld wird im Juli auch der Kinderbonus aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung ausgezahlt. Wann genau der jeweilige Auszahlungstermin ist, richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Zuerst landet der Bonus von 100 Euro auf den Konten der Eltern mit der Kindergeldnummer 0. Der Kindergeldbonus wird nicht auf Sozialleistungen wie die Grundsicherung angerechnet – aber er wird mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.

Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder

Mit einem Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro will die Bundesregierung ab Juli hilfebedürftige Familien in der Grundsicherung unterstützen. Die ergänzende Zahlung erhalten für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern zusammenleben. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden. "Anspruch haben alle Kinder, die entweder einen Leistungsanspruch nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf Kinderzuschlag sowie die ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben", so die Bundesregierung. Das seien rund 2,9 Millionen Kinder.

Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen und von Arbeitslosengeld 1

Erwachsene Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung – mit Leistungsanspruch im Juli 2022 – erhalten im Juli eine Einmalzahlung von 200 Euro. Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld I werden mit einer Extrazahlung von 100 Euro unterstützt. Damit sollen die immer weiter steigenden Lebenskosten etwas abgefedert werden.

Hartz-IV-Sanktionen für ein Jahr ausgesetzt

Sanktionsregelungen für Empfänger und Empfängerinnen von Hartz-IV werden ab 1. Juli befristet bis 1. Juni 2023 weitestgehend ausgesetzt. Bei Pflichtverletzungen dürfen die Jobcenter dann in der Regel keine Strafen erlassen. Dies gelte etwa, "bei der Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen", so die Bundesregierung. Werden allerdings mehrfach "ohne wichtigen Grund" Termine versäumt, "dürfen die Jobcenter die Leistung um maximal zehn Prozent des maßgebenden Regelbedarfs mindern".

Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Juli von 9,82 Euro brutto auf 10,45 Euro angehoben. Ab 1. Oktober steigt er auf zwölf Euro pro Stunde. Nach Angaben der Bundesregierung wird dieses Plus bei sechs Millionen Menschen auf dem Gehaltszettel spürbar sein. Wer geringfügig beschäftigt ist (sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs), kann ab Oktober bis zu 520 Euro verdienen.

Strompreise: EEG-Umlage entfällt

Ab 1. Juli entfällt die Erneuerbare-Energien-Umlage, kurz "EEG-Umlage", von 3,72 Cent je Kilowattstunde. Die EEG-Umlage wurde als gesonderter Posten auf der Stromrechnung angegeben. "Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben", so die Bundesregierung. Verbraucher und Verbraucherinnen waren mit der EEG-Umlage an der Förderung von Anlagen, die umweltfreundlicheren Strom aus Wind, Wasser und Sonne erzeugen, finanziell beteiligt.

DHL erhöht Paketpreise

Die Deutsche Post verlangt ab Juli von Privatkunden mehr Geld für das Versenden von Paketen und Päckchen. Die Preise werden sowohl innerhalb Deutschlands als auch beim Verschicken an internationale Empfänger angehoben. Damit sollen dem Unternehmen zufolge unter anderem gestiegene Kosten bei Transport und Löhnen umgelegt werden.

Der Preisvorteil für online gekaufte Päckchen- und Paketmarken bei nationalen Sendungen entfällt. Teurer werden auch Pluspäckchen und Paketsets. Keine Preisveränderungen wird es ab Juli bei den Paketen mit den Gewichtsgrenzen zehn und 31,5 Kilogramm geben. Immerhin: Das 5-Kilogramm-Paket, das von Privatkunden am meisten genutzte, wird um 50 Cent günstiger.

Mietspiegel für größere Städte Pflicht

Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sind ab 1. Juli 2022 verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Damit sollen Mieter besser vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt werden. Mietspiegel werden genutzt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Damit werden Mieterhöhungen begründet und bei einem Umzug in ein Gebiet mit Mietpreisbremse zulässige Höchstmieten errechnet. Werden Mieter oder Vermieter dazu von den Behörden befragt, unterliegen sie einer Auskunftspflicht, damit die nötigen Daten erhoben werden können.

Grundsteuer: Eigentümer müssen Feststellungserklärung abgeben

Ab 1. Juli sind Eigentümer von Häusern und Grundstücken dazu aufgerufen, eine Feststellungerklärung abzugeben. Diese mus bis zum 31. Oktober beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Nötig ist dies für die Grundsteuerreform, die 2025 in Kraft tritt. Dafür müssen alle Grundstücke zum Stand vom 1. Januar 2022 neu bewertet werden. Denn die Berechnung erfolgte bisher auf Grundlage der Wertverhältnisse zur Zeit des sogenannten Hauptfeststellungszeitpunkts am 1. Januar 1964 (West), bzw. 1. Januar 1935 (Ost). Das Resultat waren Ungleichbesteuerungen für vergleichbare Objekte. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht diese Berechnung 2018 als verfassungswidrig eingestuft.

Supermärkte müssen Elektroaltgeräte zurücknehmen

Supermärkte und Discounter sind seit diesem Jahr dazu verpflichtet, alte Elektrogeräte wie Rasierer, Taschenlampen oder Smartphones entgegen zu nehmen, wenn sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen und die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist. Verbraucher können Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimeter zurückgegeben, ohne ein neues Gerät zu kaufen. Größere Altgeräte müssen vom Händler nur im Tausch abgenommen werden. Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber gewährte jedoch eine Übergangsfrist: Doch ab dem 1. Juli müssen Händler die neuen Vorgaben auch umsetzen.

Pfandpflicht auf Getränkeverpackungen – Übergangsfrist für Handel endet

Seit 1. Januar 2022 gilt die Pfandpflicht auch für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke. Zuvor bereits im Handel befindliche Waren, sogenannte Altbestände, dürfen nur noch bis 1. Juli ohne Pfand verkauft werden. Eine Übergangsfrist gibt es dann noch für Milchgetränke in Plastik-Flaschen und Dosen – und zwar bis 2024.  

Wer seinen Führerschein jetzt umtauschen muss

Bis zum 19. Januar 2033 sollen alle Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Europäischen Union einen einheitlichen Führerschein in Plastikkarten-Format besitzen. Durch die Erfassung aller Dokumente in einer Datenbank soll Missbrauch verhindert werden. Die EU-Fahrerlaubnis soll zudem fälschungssicher sein.

Umgetauscht werden müssen demnach Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Wer wann dran ist, ist nach Geburtsjahr des Ausweisbesitzers (bis 31. Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine in Papierform), bzw. Ausstellungsdatum (Dokumente in Scheckkartenform ab 1. Januar 1999) gestaffelt geregelt. Zuerst umtauschen müssen die 1953- bis 1958-Geborenen mit Führerschein in Papierform. Dies hätte ursprünglich bis zum 19. Januar 2022 geschehen sein sollen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Frist bis zum 19. Juli 2022 verlängert.

Fahrerassistenzsysteme werden Pflicht

Verpflichtende Technologien im Auto sollen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen und Unfälle und daraus resultierende Folgeschäden vermeiden helfen. Erstzulassungen – und für Händler von Bedeutung: auch neue Fahrzeugtypen – müssen ab 6. Juli 2022 in allen EU-Mitgliedstaaten mit einer Reihe von Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein:

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
  • Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers
  • Abbiegeassistenzsysteme und Kollisionswarnsysteme
  • Notbremslicht
  • Reifendrucküberwachungssysteme
  • Rückfahrassistent und ereignisbezogene Datenerfassung ("Black Box")
  • Notbrems-Assistenzsystem für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (bereits vorgeschrieben für Lastkraftwagen und Busse)
  • Notfall-Spurhalteassistenten.

Verträge online einfacher kündigen – mit Kündigungsbutton

Ein Vertrag ist online schnell abgeschlossen. Wer Verträge jedoch online auch wieder beenden wollte, hatte es bislang häufig schwer, weil die nötigen Informationen dazu mitunter gut versteckt waren oder gar gefordert wurde, eine Kündigung per Post zu schicken. Das hat jetzt ein Ende. Ab dem 1. Juli muss auch gut sichtbar ein Kündigungsbutton vom Anbieter auf der Webseite platziert werden.

Steuer auf Liquids für Verdampfer

Ab 1. Juli unterliegen auch Liquids für E-Zigaretten der Tabaksteuer. Pro Milliliter werden dann 16 Cent erhoben. Bis 2026 soll sie schrittweise auf 32 Cent steigen. Eine Übergangsfrist gibt es für "Altbestände": Für schon bis zum 30. Juni im Handel befindliche Waren wird die Steuer beim Abverkauf nicht erhoben.

Übergangsfrist für Masernimpfpflicht endet

Die seit März 2020 per Gesetz eingeführte Masernimpfpflicht soll vor allem Kinder schützen. Diese müssen einen Masernschutz nachweisen, wenn sie einen Kindergarten, die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besuchen wollen. "Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren. Denn Masern sind in höchstem Maße ansteckend und können einen sehr bösen, teils tödlichen Verlauf nehmen", erklärte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im September 2019 das Gesetzesvorhaben. Lehrer, Betreuer und andere Mitarbeiter in den Einrichtungen sind ebenfalls zur Impfung verpflichtet. Desweiteren gilt die Masernimpfpflicht in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften und in medizinischen Einrichtungen.

Für jene, die vor März 2020 bereits eine der genannten Einrichtungen besuchten oder dort arbeiteten, wurde zunächst eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021 eingeräumt, um einen Nachweis zu erbringen. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie zunächst um fünf Monate bis zum 31. Dezember 2021 und schließlich noch einmal bis zum 31. Juli 2022 verlängert. Für Personen, die der Impfpflicht nicht nachkommen, gilt ein Betreuungs- bzw. Arbeitsverbot, zudem drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Von der Masernimpfpflicht ausgenommen sind Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung vertragen und alle vor 1971 Geborenen. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts haben sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern noch durchgemacht und sind deshalb immun. Kinder unter einem Jahr müssen noch keinen Nachweis vorlegen.

Kostenlose Bürgertests nur bis Ende Juni

Laut aktueller Coronavirus-Testverordnung endet die Möglichkeit von kostenlosen Bürgertests zum 30. Juni 2022. Die Corona-Bürgertests sollen ab Juli drei Euro pro Test kosten, teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nun am 24. Juni mit. Ausgenommen sind nach seinen Worten vulnerable Gruppen. Für sie bleibe der Test kostenlos. Dazu gehörten auch Kinder bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft sowie Besucher von Kliniken und Pflegeheimen. Die Bundesregierung hatte sich zuvor auf eine neue Testverordnung verständigt. Sie soll ab 30. Juni gelten. Karl Lauterbach sagte, er hätte die kostenlosen Bürgertests für alle gerne weitergeführt. Angesichts der Kosten von durchschnittlich einer Milliarde Euro pro Monat sei das für den Bund in der angespannten Haushaltslage aber nicht mehr zu leisten.

Neuerungen der letzten Monate auf einen Blick

Jahresvorschau für 2024
Bildrechte: Colourbox.de

MDR-Wirtschaftsredaktion

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 30. Juni 2022 | 17:45 Uhr

Weitere Ratgeber-Themen