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Für die meisten lohnt sich eine Steuererklärung: Im Schnitt bekommt jeder 1.000 Euro zurück, der eine abgibt. Bildrechte: IMAGO / Schöning

Neu ab MaiGasversorgung, Steuererklärung, Carsharing

27. April 2022, 16:11 Uhr

Die Gasversorgung in Deutschland soll per Gesetz gesichert werden. Carsharing wird für viele teurer. Angebote auf Online-Plattformen von Amazon, ebay und Co sollen für Verbraucher transparenter werden. Mehr dazu und weitere ab Mai wichtige Tipps gibt es hier. Unter anderem: Wer die Steuererklärung noch abgegeben muss.

von Carmen Brehme, MDR-Wirtschaftsredaktion

Abgabe der Steuererklärung für 2020

Wer seine Steuererklärung für 2020 von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfe-Verein erstellen lässt, musste sie nicht bereits am 28. Februar abgegeben haben – sondern hat noch bis zum 31. Mai Zeit. Die Frist wurde auch dieses Jahr noch einmal verlängert, um die Steuerberater zu entlasten, die durch die Prüfung von Corona-Hilfen in der Pandemiezeit zusätzliche Arbeit leisten müssen. (Update: Die Frist wurde noch einmal verschoben. Letztmöglicher Abgabetermin ist hier nun der 31. August.)

Preise bei Teilauto und Cityflitzer steigen

Bei "Teilauto" und "Cityflitzer" erhöhen sich zum 1. Mai die Preise. Wie das beide Angebote betreibende Unternehmen mitteilt, erhöhten sich die Kosten um etwa zehn Prozent. So steigen die Kosten pro Stunde um 40 Cent auf 2,80 Euro und der Kilometerpreis um vier auf 28 Cent. Die Monatsgrundpreise und Nebenkosten sollen bestehen bleiben. Als Grund werden nicht nur die hohen Spritpreise, sondern auch gestiegene Personal- und Stellplatzkosten genannt, sowie der Umstieg auf die Elektromobilität.

Es sei die erste Preiserhöhung seit 15 Jahren und diese solle auch möglichst langfristig gelten. Die Mobility Center GmbH mit Sitz in Leipzig betreibt die Carsharing-Anbieter Teilauto und Cityflitzer. Deren Angebote können in dutzenden Städten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen genutzt werden. In ganz Mitteldeutschland stehen 1.350 Fahrzeuge an 700 Stationen zur Verfügung.

Amazon, ebay und Co.: Angebote und Bewertungen auf Online-Plattformen transparenter

Betreiber digitaler Marktplätze wie ebay und Amazon sollen transparenter für Verbraucher werden. So soll mit dem ab 28. Mai 2022 geltenden "Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht" auf den Plattformen ersichtlich sein, wann die Angebote eingestellt und wie oft sie abgerufen wurden. Deutlich gemacht werden muss auch, ob die Waren von Unternehmen oder von Verbrauchern angeboten werden.

Werden Produkt-Bewertungen veröffentlicht, müssen diese nachvollziehbar sein, gefälschte Bewertungen sind verboten. Vergleichsportale und Vermittlungsdienste müssen offenlegen, nach welchen Kriterien das jeweilige Ranking für Suchergebnisse erfolgt und welchen Einfluss Werbung oder Provisionen darauf haben. Ticketbörsen müssen auch den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis angeben.

Ausgenommen von den Regelungen sind Plattformen, die Verträge über Finanzdienstleistungen (Kredite), Versicherungen und zur privaten Altersversorgung anbieten. Hier gelten teils gesonderte Informationspflichten.

Verkaufsverbot bestimmter Produkte auf Kaffeefahrten

Das am 28. Mai 2022 in Kraft tretende "Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht" bringt auch zahlreiche Neuerungen mit sich, die für mehr Schutz von Verbrauchern auf Kaffeefahrten sorgen sollen. Unseriöse Geschäftsgebaren auf derartigen Verkaufsveranstaltungen sollen dadurch bekämpft werden. Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte und Finanzdienstleistungen dürfen dann gar nicht mehr angeboten werden.

Veranstalter von Kaffeefahrten müssen zuständigen Behörden Daten wie Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben. Die selben Informationen sollen auch in geschalteten Werbeanzeigen für Verbraucher ersichtlich sein. Außerdem muss über die Möglichkeit von Widerrufen aufgeklärt werden.

Keine Sofort-Kasse mehr bei über 50 Euro bei Haustürgeschäften

Vertreter an der Wohnungstür können schon sehr hartnäckig sein. So manch einer hat nach einer Überrumpelungstaktik schon einen Vertrag zwischen Tür und Angel unterschrieben. Mit dem "Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht" gilt ab 28. Mai 2022 ein Sofortzahlungsverbot bei Beträgen über 50 Euro.

Einheitliche Mengenangaben bei Verpackungen

Grundpreise auf Verpackungen von Waren sollen ab dem 28. Mai 2022 einheitlich angegeben werden, und zwar mit den Bezugsgrößen ein Kilogramm und ein Liter als Mengeneinheit. Bisher konnte bei Produkten, die weniger als 250 Gramm oder 250 Milliliter umfassten, davon abgewichen werden.

Durch die einheitlichen Mengenangaben sollen Verbraucher leichter Preise und vergleichen können, auch wenn die Verpackungen unterschiedlich groß sind. So werden auch Nasensprays in Apotheken mit einer Kilo-Preis-Angabe versehen, so die "Pharmazeutische Zeitung". "Lediglich verschreibungspflichtige Medikamente sind aufgrund des Werbeverbots nach wie vor von der Preisangabenverordnung ausgenommen", heißt es dort weiter. Neben dem Grundpreis muss auch der Gesamtpreis der Ware ausgezeichnet sein.

Bei Rabattaktionen muss zudem der niedrigste Preis des Produktes angegeben werden, der innerhalb der letzten 30 Tage vor der Vergünstigung galt. Somit soll verhindert werden, dass Preise zuvor künstlich erhöht wurden, um dann mit großen Rabatten zu werben.

Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung

Firmen müssen ab 28. Mai nachweisen können, dass sie Verbraucher nur zum Zwecke der Telefonwerbung anrufen, wenn diese dem ausdrücklich zugestimmt haben. Dies muss schriftlich dokumentiert und fünf Jahre aufbewahrt werden. Sonst drohen Bußgelder. Das ist ein weiterer Baustein des "Gesetzes für faire Verbraucherverträge". Der Bundesnetzagentur soll es so leichter gemacht werden, unerlaubte Telefonwerbung zu verfolgen..

Google führt wichtige Änderung für bestimmte Apps ein

Google erhöht die Sicherheits-Standards für die Nutzerkonten: Ab Ende Mai müssen sich User auch über Apps von Drittanbietern per Zwei-Faktor-Authentifizierung anmelden. Apps, bei denen es bislang ausreichte, Nutzername und Passwort einzugeben, um sich im Google-Account anzumelden, werden ab dem 31. Mai nicht mehr unterstützt, erklärt das Unternehmen auf seiner Support-Seite.

Durch die Zwei-Faktor-Authentifizierung soll die Anmeldung bei einem Dienst sicherer gestaltet werden. Dadurch sind Konten bei Online-Diensten stärker abgesichert, da Datendiebe neben einem Passwort noch einen zweiten Faktor bräuchten (etwa einen auf das Handy gesendeten Tan), um Daten abgreifen zu können. Google hatte Ende vergangenen Jahres bereits bei 150 Millionen Google- und zwei Millionen YouTube-Creator-Accounts automatisch die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert.

Windows 10: Supportende für Version 20H2

Wie Windows auf seiner Homepage informiert, endet am 10. Mai der Support für Windows 10 in der Version 20H2. Danach werden für Privatnutzer keine Sicherheits-Updates mehr zur Verfügung gestellt. "Es wird empfohlen, Ihre Geräte auf die neueste Version von Windows 10 zu aktualisieren oder in Frage kommende Geräte auf Windows 11 zu aktualisieren", so Microsoft. Laut "chip.de" liegt der Marktanteil dieser Version bei noch rund elf Prozent. Für die Unternehmens-Ausgaben Enterprise, Education und IoT Enterprise endet der Service Mai 2023.

Gesetz zur Sicherung der Gasversorgung in Deutschland

Die Gasspeicher in Deutschland verzeichneten Im Februar diesen Jahres einen historisch niedrigen Stand von 16 Prozent. Das zunächst für den 1. Mai angekündigte "Gesetz zur Nationalen Gasversorge" wurde am 29. April im Bundesanzeiger veröffentlicht und gilt damit bereits ab dem 30. April. Es verpflichtet Betreiber, festgelegte Füllgrenzen einzuhalten. "Damit wird sichergestellt, dass die Gasspeicher immer ausreichend befüllt sind", so das Bundeswirtschaftsministerium. "Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Dringlichkeit noch mal in extremer Weise erhöht."

Der Speicherstand betrage derzeit 31 Prozent, erklärte das Ministerium auf Anfrage der MDR-Wirtschaftsredaktion (Stand 20. April). Betreiber kritisieren die Pläne der Bundesregierung, weil damit Flexibilität verloren gehe, auf den Markt zu reagieren.

Vorgegebene Speicherstände01.08.: 65 Prozent
01.10.: 80 Prozent
01.12.: 90 Prozent
01.02.: 40 Prozent

Corona-Regeln am Arbeitsplatz: Verordnung läuft aus

Bis zum 25. Mai gilt noch die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung, nach der Betriebe seit März selbst festlegen können, welche Basisschutzmaßnahmen sie ergreifen, um ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor einer Ansteckungen mit dem Coronavirus bei der Arbeit zu schützen. Die Entscheidungen (Tragen einer Maske? Bereitstellung von Tests?) sollten ausgerichtet sein auf das aktuelle regionale Infektionsgeschehen.

Zensus 2022: Wer gefragt wird, muss antworten!

Ab dem 15. Mai wird der Zensus 2022 durchgeführt. Mit der bundesweiten Volkszählung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Erhoben werden die Daten von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig.

Mit dem anstehenden Zensus nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensus-Runde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfindet. Die EU verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Erfassung der amtlichen Bevölkerungszahlen sowie weiterer Zensus-Merkmale. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der für 2021 geplante Zensus um ein Jahr verschoben. Um die Verpflichtungen für das von der EU geforderte Jahr 2021 zu erfüllen, werden die Ergebnisse des Zensus für die Lieferungen an die EU auf den 31. Dezember 2021 zurückgerechnet.

Die Durchführung in Deutschland ist durch das Zensusgesetz geregelt. Daten zur Wohnsituation werden stichprobenartig erhoben und anonymisiert ausgewertet. Wer vom jeweiligen Statistischen Landesamt benachrichtigt wird, dass er an der Befragtung teinehmen soll, muss dies auch tun. Denn dazu ist man dann verpflichtet.

Neuerungen der letzten Monate auf einen Blick

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 30. April 2022 | 17:45 Uhr