Neu ab Oktober 2021 Steuererklärung, Krankenschein, Inkasso
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Im Oktober ist Stichtag für die Steuererklärung. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird digital. Inkassogebühren werden deutlich gesenkt. Weitere Änderungen für Verbraucher gibt es hier.

Auf dieser Seite:
- Steuererklärung nicht vergessen
- Preisvergleich-Pflicht an Tankstellen
- Keine Gratis-Corona-Bürgertests mehr
- Krankschreibung wird digital
- Antragsfrist für Überbrückungshilfe III bis Jahresende verlängert
- Inkassogebühren sinken
- Regelungen für faire Verbraucherverträge
- Windows 11 kommt
- Härtere Strafen für Stalker
- Neue Kennzeichnungspflicht für Titandioxid
- Es wird wieder an der Uhr gedreht
- Neue Regeln für juristische Online-Dienste
Steuererklärung nicht vergessen
Die Steuererklärung von 2020 muss bis zum 31. Oktober 2021 abgegeben werden. Wer sie ohne Hilfe von einem Steuerberater anfertigt, muss sie zu diesem Stichtag beim Finanzamt einreichen. Steuerpflichtige, die einen Steuerberater hinzuziehen, bekommen dafür sogar bis zum 31. Mai 2022 Aufschub.
Preisvergleich-Pflicht an Tankstellen
Ab 1. Oktober müssen Tankstellen mit mehr als sechs Mehrproduktzapfsäulen die Preise ihrer im Angebot verfügbaren Energieträger im Vergleich abbilden. Für Verbraucher soll dann auf einen Blick ersichtlich sein, welche Kosten etwa für Benzin, Diesel, Strom, Erdgas und Wasserstoff auf 100 Kilometer anfallen. Die Preisvergleichs-Übersicht soll an Zapfsäulen oder im Verkaufsraum angebracht werden. Die unterschiedlichen Einheiten (Liter/ Kilogramm/ Kilowattstunden/ Kubikmeter) machten einen direkten Kostenvergleich bisher schwierig.
Die Kosten des vielfältigen Kraftstoff- bzw. Energieträgermarktes sollen so für alternative Antriebe und Energieträger für Personenkraftwagen sensibilisieren. Die jeweiligen Daten basieren auf der Auswertung der jeweils drei meistverkauften Fahrzeugmodelle in den Segmenten Kleinwagen/Kompaktklasse und Mittel-/Oberklasse und der jeweiligen benötigten Antriebsenergie
Keine Gratis-Corona-Bürgertests mehr
Ab dem 11. Oktober gibt es keine kostenlosen Corona-Schnelltests mehr – außer für Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und für Kinder unter zwölf Jahren. Da es keine Engpässe bei Impfangeboten mehr gibt, solle die Allgemeinheit nicht weiter in die Pflicht genommen werden, um Ungeimpfte per se testen zu lassen.
Alle, die sich impfen lassen können, erhalten keine kostenlosen Bürgertests mehr.
Ausnahmen gibt es noch übergangsweise bis 31. Dezember mit einem kostenlosen Test pro Woche: für Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren und für Schwangere.
Krankschreibung wird digital
Mit dem 1. Oktober fällt der Startschuss für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ärzte und Ärztinnen werden verpflichtet, die Krankenkassen direkt und digital über Krankschreibungen ihrer Patienten und Patientinnen zu informieren. Spätestens zum Jahresende muss die technische Umstellung gänzlich erfolgt sein.
Zur Vorlage der Krankschreibung für den Arbeitgeber erhalten Versicherte zunächst noch weiterhin einen Ausdruck, aber in vereinfachter Form. Auch das soll dann mit dem 1. Juli 2022 Geschichte sein und digital durch die Krankenkassen erfolgen.
Antragsfrist für Überbrückungshilfe III bis Jahresende verlängert
Für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen wird die "Überbrückungshilfe III" nochmals ausgedehnt. Die Verlängerung trägt den Titel "Überbrückungshilfe III Plus" und endet nun Ende Dezember. Antragsberechtigt sind nach wie vor Unternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent. Die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III werden weitgehend beibehalten.
Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz coronabedingt noch immer eingeschränkt ist, zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung vom Bund erhalten.
Die sogenannte Restart-Prämie läuft hingegen Ende September aus, wobei der Eigenkapitalzuschuss zur Stärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen auch bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen wird.
Inkassogebühren sinken
Die Gebühren für die Dienste von Inkassounternehmen werden ab 1. Oktober spürbar gesenkt. "Alle Änderungen bei den Inkassogebühren werden voraussichtlich zu einer Senkung dieser Gebühren um etwa 20 Prozent führen. Dies wird den Verbrauchern zugutekommen und hauptsächlich von den Inkassodienstleistern zu tragen sein", heißt es auf bundesregierung.de.
Verbesserung soll es unter anderem geben für Schuldner, die nach einem ersten Mahnschreiben bereits Zahlungsaufforderungen nachkommen und bei Kleinforderungen bis 50 Euro. Verbraucher sollen zudem frühzeitig informiert werden, welche Kosten durch Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt auf sie zukommen können.
Regelungen für faire Verbraucherverträge
Kunden sollen ab dem 1. Oktober durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge besser vor langen Vertragslaufzeiten und langen Kündigungsfristen geschützt werden, etwa bei Handyverträgen oder bei Verträgen für Fitnessstudios, Streamingdienste und Zeitungs-Abos. Wird eine Kündigung vergessen, soll der Vertrag nicht gleich für ein weiteres Jahr gelten, sondern eine monatliche Kündigung möglich sein.
Mit dem Gesetz soll auch der Schutz vor Telefonwerbung ausgeweitet werden. Unternehmen müssen künftig belegen können, dass Kunden eine Einwilligung abgegeben haben. Justizministerin Lambrecht sagte dazu, komme das Unternehmen seiner Dokumentationspflicht nicht nach, drohe ein "empfindliches Bußgeld" von bis zu 50.000 Euro.
Strom- und Gasverträge dürfen nicht mehr nur allein am Telefon abgeschlossen werden. Hier wird ein Nachweis in Textform (E-Mail, SMS, Brief,...) verlangt. Im Internet muss es künftig außerdem einen "Kündigungsbutton" geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können, wie sie geschlossen wurden.
Windows 11 kommt
Am 5. Oktober schickt Microsoft Windows 11 an den Start. Neue im Handel erhältliche Geräte sollen dann bereits mit dem vorinstalliertem Betriebssystem ausgestattet sein. Für Nutzer berechtigter Windows-10-Geräte sollen je nach Modell und Alter schrittweise Gratis-Updates zur Verfügung stehen.
"Wir gehen davon aus, dass alle infrage kommenden Geräte bis Mitte 2022 das kostenlose Upgrade angeboten bekommen", so Microsofts Marketingchef Aaron Woodman. Über den Zeitpunkt sollen die Nutzer informiert werden. Sie können aber auch selber aktiv werden und bei den Einstellungen unter "Update und Sicherheit" im Navigationspunkt "Windows-Updates" prüfen, ob für sie bereits ein Update erhältlich ist. Einen Support von Windows 10 soll es noch bis zum 14. Oktober 2025 geben.
Härtere Strafen für Stalker
Ab Oktober ist Cyberstalking als Begriff einer Straftat gesetzlich erfasst. Dazu zählen unerlaubte Zugriffe auf fremde Konten, Daten und Bilder und auch das unbefugte Anlegen von Accounts im Namen anderer Personen in Sozialen Medien mit der Absicht, ihnen zu schaden.
Die Hürden der strafrechtlichen Verfolgung von Stalking werden herabgesetzt. Bisher musste ein "beharrliches“ Nachstellen nachgewiesen werden, welches zu "schwerwiegenden" Beeinträchtigungen im Alltag des Opfers führt. Nun werden die Maßstäbe "wiederholt“ und "nicht unerheblich" zugrunde gelegt. "Es müssen mehr Stalking-Fälle vor Gericht kommen und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden", so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.
Neue Kennzeichnungspflicht für Titandioxid
Als Weißmacher kommt Titandioxid bei Wandfarben und Lacken, in Kosmetika, aber auch in Lebensmitteln und Arzneimitteln zum Einsatz. Ab 1. Oktober wird Titanoxid in bestimmter Pulverform nach CLP-Verordnung (Regelung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien in der EU) als "Krebsverdachtsstoff (Kategorie zwei)" eingestuft.
Wenn Lacke, Farben und Gemische die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte hier überschreiten, sollen Kennzeichnungen Verbraucher vor möglichen Gesundheitsrisiken durch das Einatmen des Farbstoffes in der Luft warnen. Dies gilt sowohl für Dämpfe als auch für Staub, der beim Abschleifen einer Farbschicht freigesetzt wird.
Es wird wieder an der Uhr gedreht
In der Nacht vom 30. auf den 31. Oktober endet die diesjährige Sommerzeit und es gilt wieder die "normale" Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Am Sonntag 3 Uhr morgens werden deswegen die Uhren wieder eine Stunde zurückgestellt - diese Nacht ist dann eine Stunde länger. Das Ende der Zeitumstellung wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert - ist aber weiter nicht in Sicht.
Neue Regeln für juristische Online-Dienste
Am 1. Oktober 2021 tritt das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt in Kraft. Immer häufiger greifen Verbraucher auf Portale zurück, die nach Eingabe individueller Daten einen Beschwerdebogen basierend auf automatisierten Algorithmen aufsetzen und sich dann um die Umsetzung ihrer Ansprüche kümmern. Das spart den Weg zum Anwalt. Solche Dienste werden zusammengefasst unter Legal Tech, entstanden aus den Worten "legal services" und "technology". Bekannte Anbieter sind Portale wie "flightright.de", "wenigermiete.de" oder "geblitzt.de".
Legal Tech-Anbieter werden rechtlich als Inkassodienstleister behandelt, obwohl sie vom klassischen Bild eines Inkassodienstleisters – lediglich offene Geldforderungen einzutreiben – abweichen. Damit konnten sie Erfolgshonorare vereinbaren, was Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen bisher nur im geringen Umfang erlaubt war. Das neue Gesetz ermöglicht ihnen künftig, bei Geldforderungen bis zu 2.000 Euro gegen Erfolgshonorar tätig zu werden, wo sie Inkassoleistungen erbringen dürfen. Zudem regelt es Voraussetzungen für die Registrierung von Legal Tech-Unternehmen und für Vergütungsvereinbarungen sowie Informationspflichten für Inkassodienstleister. Arbeitet ein Legal Tech-Unternehmen gegen Erfolgshonorar, muss es den Verbrauchern auch darlegen, welche Möglichkeiten es noch gibt, um etwaige Forderungen in voller Höhe durchzusetzen. So soll das neue Gesetz für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen und gleichzeitig Wettbewerbsgerechtigkeit, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz stärken.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR aktuell | 30. September 2021 | 19:30 Uhr