Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche Airline haftet für unerklärlichen Unfall einer Passagierin beim Aussteigen

04. Juni 2022, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Airline haftet für unerklärlichen Unfall einer Passagierin beim Aussteigen

Europäischer Gerichtshof (Az. C-589/20)

Familie Palmenwind ist dieses Mal mit dem Flieger unterwegs nach Kanada. Nach einem fast zwölfstündigen Nonstop-Flug freuen sich alle, sich die Beine vertreten zu können. Auf der mobilen Bordtreppe nimmt Frau Palmenwind den kleinen Sohn an die Hand. Dabei vergisst sie, sich selbst am Handlauf festzuhalten und stürzt. Zunächst versucht sie, die Schmerzen zu ignorieren und den Urlaub zu genießen. Schließlich muss sie aber doch zum Arzt. Diagnose: gebrochener Arm. Frau Palmenwind verklagt die Airline auf Schmerzensgeld und verlangt gleichzeitig eine Entschädigung für die Bezahlung einer Haushaltshilfe.

Der Europäische Gerichtshof bewertet den Fall wie folgt: "Eine Fluggesellschaft haftet auch dann für einen Unfall beim Aussteigen, wenn sie nicht gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen hat. Von der Haftung befreit werden kann die Airline nur beim Nachweis, dass der Passagier den Schaden durch eine unrechtmäßige Handlung selbst verursacht hat. Im vorliegenden Fall darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass die Frau mit einem minderjährigen Kind gereist ist, für dessen Sicherheit sie habe sorgen müssen."

Ob Frau Palmenwind Schmerzensgeld bekommt, muss nun in dem Land entschieden werden, in dem die Fluggesellschaft ihren Sitz hat.


Arbeitslose bekommen bei zweijähriger Weiterbildung zwei Prämien

Bundessozialgericht (Az: B 11 AL 29/21 R)

Wenke Wenzel ist seit einigen Jahren arbeitslos. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, macht die 40-Jährige eine zweijährige Weiterbildung zur "Kauffrau für Büromanagement". Für den Abschluss legt sie drei Teilprüfungen ab. Die Arbeitsagentur bewilligt ihr danach eine Abschlussprämie von 1.500 Euro. Das ist gesetzlich so festgelegt, um die Teilnehmer zum Durchhalten zu motivieren. Allerdings sind eigentlich auch noch 1.000 Euro für das Bestehen einer Zwischenprüfung vorgesehen. Immer mehr Aus- und Weiterbildungen werden aber so umstrukturiert, dass es eine Zwischenprüfung nicht mehr gibt, sondern wie im Fall von Frau Wenzel eine sogenannte "gestreckte Abschlussprüfung". Die Arbeitslose klagt deshalb.

Die Richter am Bundessozialgericht in Kassel entscheiden wie folgt: "Das Ziel, das Durchhaltevermögen zu stärken, bezieht sich letztlich auf die Gesamtdauer der Weiterbildungsmaßnahme. Wer zwei Jahre durchhält, muss Anspruch auf beide Prämien haben. Auf den Abstand zwischen den Prüfungsteilen kommt es dann nicht mehr an."

Die Arbeitsagentur muss Frau Wenzel also weitere 1.000 Euro zahlen.


Pflegebedarf entscheidet darüber, wer Wohnung nach Scheidung behalten darf

Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az: 6 UF 42/22)

Herr und Frau Schaller leben zusammen in einer behindertengerechten Wohnung. Beide sind querschnittsgelähmt und auf tägliche Unterstützung von Pflegekräften angewiesen – allerdings in unterschiedlichem Ausmaß. Er braucht schon beim Gang zur Toilette Hilfe. Das schafft sie bislang allein. Als es bei den Eheleuten kriselt, lassen sie sich scheiden. Danach ist keiner der beiden bereit, auf die gemeinsame Wohnung zu verzichten. Also nutzt Herr Schaller Schlafzimmer und Bad, Frau Schaller nutzt das Wohnzimmer und ein anderes Bad. Die Situation ist aber auf Dauer unhaltbar. Die Frage, wer die Wohnung behalten darf, soll deshalb vor dem Oberlandesgericht Frankfurt beantwortet werden. Und das trifft folgende Entscheidung: "Wenn sich ein querschnittgelähmtes Ehepaar scheiden lässt, erhält derjenige die behindertengerechte Ehewohnung, der wegen seiner Pflegebedürftigkeit stärker darauf angewiesen ist. Das gilt vor allem, wenn einer der beiden in der Wohnung sozial verwurzelt ist. Im vorliegenden Fall darf der Mann in seinem Elternhaus wohnen bleiben."

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 04. Juni 2022 | 06:00 Uhr

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