Checkliste Todesfall: Was tun, wenn jemand stirbt?

Nach dem Tod eines geliebten Menschen ist es schwer, klare Gedanken zu fassen. Doch wartet in dieser ersten Trauerphase ein riesengroßer Berg Bürokratie und Organisatorisches auf die Hinterbliebenen. Der Bestatter Jim Bruchalla erklärt, worauf zu achten ist und was Sie keinesfalls vergessen dürfen.

Eine Engelsfigur und ein Grablicht stehen auf einem Grab
Bildrechte: dpa

Der Tod spielt im Alltag noch immer kaum eine Rolle und wird meist weitestgehend verdrängt. Doch spätestens wenn ein Elternteil, der Partner, ein Freund oder Familienmitglied stirbt, müssen wir uns mit den Fragen auseinandersetzen: Was tun bei einem Sterbefall? Antworten gibt der Bestatter Jim Bruchalla.

Direkt nach dem Todesfall

Stirbt ein Mensch zu Hause und wird von Angehörigen tot aufgefunden, ist das eine emotionale Ausnahmesituation. Dennoch muss unmittelbar nach dem Todesfall ein Arzt kontaktiert werden. Dieser muss den Tod des Verstorbenen offiziell feststellen und den Totenschein an die Angehörigen ausstellen. Der Totenschein ist ein wichtiges Dokument, das für die Ausstellung der Sterbeurkunde benötigt wird.

Es kann auch vorkommen, dass jemand an einem öffentlichen Ort stirbt – beispielsweise aufgrund eines Unfalls. In einem solchen Fall muss unmittelbar der Rettungsdienst verständigt werden. Tritt der Todesfall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, werden die ersten organisatorischen Angelegenheiten von der Einrichtung geregelt und die Angehörigen kontaktiert.

Die ersten Schritte:

  • Arzt verständigen, um den Tod offiziell festzustellen (Totenschein wird ausgestellt)
  • Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen
  • Wichtige Unterlagen suchen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, usw.)
  • Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln (z.B. Testament, Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut, Willenserklärung zur Feuerbestattung, Bestattungsverfügung, usw.)

Abschied nehmen

Bei einem Haussterbefall kann der oder die Verstorbene vor Ort belassen werden, um Abschied nehmen zu können. Man sollte aber die Raumtemperatur absenken und zum Bedecken des Toten nur eine dünne Auflage benutzen. Bei Sterbefällen im Pflegeheim kann man ebenfalls sein Recht auf Abschiednahme wahrnehmen, auch wenn die Einrichtung oft auf eine schnelle Abholung drängen.

Innerhalb von 36 Stunden nach dem Todesfall:

  • Wohnung versorgen (Haustiere und Pflanzen versorgen, eventuell Strom, Gas, Wasser abstellen)
  • Bestattungsinstitut auswählen
  • Bestattungsvertrag und den Leistungsumfang mit dem Bestatter festlegen – welche Aufgaben werden selbst übernommen?
  • Auswahl des Sarges, der Urne, der Totenbekleidung, Umfang der Trauerfeier, usw.
  • Abholung des Verstorbenen und Überführung des Leichnams in die Leichenhalle
  • Sterbefall beim Standesamt melden und Sterbeurkunde ausstellen lassen
  • Ein eventutell vorhandenes Testament beim Nachlassgericht abgeben

Hat die verstorbene Person für den eigenen Tod bereits Vorsorge getroffen, sind darin je nach Ausgestaltung unterschiedliche Punkte für den Sterbefall geregelt:

  • In einer Bestattungsverfügung wird der Willen des Menschen festgehalten, was nach dem Tod mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll.
  • Mit einer Sterbegeldversicherung können Versicherte für den eigenen Tod finanziell vorsorgen, um ihre Angehörigen zu entlasten. Vorkehrungen bezüglich der Art und Weise der Beisetzung und ähnliches werden damit jedoch nicht getroffen.
  • Inhaltliches und Finanzielles kann in einem Bestattungsvorsorgevertrag geregelt werden, der direkt mit dem Bestattungsinstitut abgeschlossen wird. Angehörige werden mit dieser Variante von vielen organisatorischen Pflichten entbunden.

Weiteres Vorgehen:

  • Den Tod bei der Krankenkasse melden
  • Lebens- und Unfallversicherung informieren
  • Pfarramt benachrichtigen, falls kirchlicher Beistand erwünscht ist
  • Arbeitgeber des Verstorbenen verständigen sowie Bekannte und Verwandte kontaktieren

Bis zur Trauerfeier und Beerdigung oder Bestattung:

  • Bestattungsform bestimmen (Bestattungsarten: z.B. Erd- & Feuerbestattung, Seebestattung, usw.)
  • Friedhof und Grab auswählen, Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern
  • Termin für Bestattung mit dem Friedhofsträger bzw. der Grabstättenverwaltung festlegen
  • Bei Feuerbestattungen: Genehmigung des Krematoriums einholen
  • Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner
  • Aufsetzen einer Todesanzeige und versenden der Trauerkarten
  • Grabschmuck für Trauerhalle und Grab bei Gärtnerei bestellen (Blumen, Kränze, Trauerschleifen)
  • Räumlichkeiten für den Beerdigungskaffee reservieren

Vieles davon kann auch das Bestattungsunternehmen organisieren.

Nach der Trauerfeier oder Beisetzung

  • Danksagungskarten verschicken und/ oder Danksagungsanzeige per Zeitungsinserat aufgeben
  • Laufende Zahlungen abbrechen und Verträge, Mitgliedschaften, Miete, Abos, Strom, Telefon kündigen
  • Abmelden bei Versicherungen, Rentenkasse, Krankenkasse, Firma, Behörden, Ämter, usw.
  • Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen (z.B. Sterbeurkunde, Grabnutzung & Pflege, Abrechnungen)
  • Räumung der Wohnung
  • Nach Testamentseröffnung: Erbschein beim Nachlassgericht beantragen

Nach etwa sechs Wochen sollte dann das Grab aufgeräumt werden. Die Grabpflege liegt bei den Angehörigen, kann aber an eine Gärtnerei übergeben werden.

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Der Bestatter Jim Bruchalla.
Bildrechte: MDR/Jim Bruchalla

Leben Jim Bruchalla

Jim Bruchalla

Jim Bruchalla kommt 2015 über einen Schicksalsschlag zum Bestattungswesen. Nachdem sein Vater unerwartet stirbt, macht er eine Ausbildung zum Bestatter und betreibt seitdem ein Beerdigungsinstitut in Bergen auf Rügen.

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 19. November 2020 | 17:00 Uhr

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