Fluggastrechte EuGH: Um mehr als eine Stunde vorverlegter Flug gilt als annulliert
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Der EuGH hat die Rechte von Flugpassagieren gestärkt. Nach einem aktuellen Urteil gilt ein um mehr als eine Stunde vorverlegter Flug als annulliert, weshalb in solchen Fällen ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht.

Wenn ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wird, gilt er als annulliert. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. In dem Urteil heißt es, die Vorverlegung durch die Fluggesellschaft könne für die Passagiere zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten führen, weshalb sie auch einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen laut Fluggastrechte-Verordnung hätten. (Az.: C.146/20)
Das Landgericht Düsseldorf und das österreichische Landesgericht Korneuburg müssen über Klagen von Passagieren gegen verschiedene Airlines nun mit diesem Urteil entscheiden. Sie hatten dem EuGH die Klagen mit Fragen zur Auslegung von EU-Recht vorgelegt.
EuGH: Beleg über Flug gilt als bestätigte Buchung
Der EuGH entschied in dem Zusammenhang auch, dass ein Fluggast selbst dann Ansprüche haben könne, wenn ein von ihm beauftragtes Touristimusunternehmen den Flug gar nicht gebucht habe. Habe der Reiseveranstalter dem Fluggast einen Beleg über den Flug ausgestellt, gelte das als eine bestätigte Buchung.
Vom Passagier könne nicht verlangt werden, dass er sich Informationen über die Beziehungen zwischen dem Reiseunternehmen und dem Luftfahrtunternehmen beschaffe, erklärte der EuGH. Die Airline könne dann jedoch Regressforderungen an den Reiseveranstalter stellen.
Quelle: AFP (ksc)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 21. Dezember 2021 | 12:00 Uhr