Europäisches Recht EuGH: Vorratsdatenspeicherung nur in Ausnahmefällen zulässig

Der Europäische Gerichtshof hat eine pauschale Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt. Regierungen, Geheimdienste und Polizei dürfen keinen unkontrollierten Zugang zu den Handy- und Internetdaten ihrer Bürger haben. Jedoch sei eine begrenzte Speicherung von Informationen im Fall einer schweren Bedrohungslage möglich.

Ein Stopschild steht vor dem Schild des Gerichtshof der Europäischen Union.
Der EuGH will keine pauschale Vorratsdatenspeicherung, hält sie aber in Ausnahmefällen für gerechtfertigt. Bildrechte: imago/Steinach

Eine flächendeckende und wahllose Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) nur in Ausnahmefällen zulässig.

Die Luxemburger Richter stärkten damit die Bürgerrechte, ließen aber auch den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung eine Hintertür. Denn zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder bei einer Bedrohung der nationalen Sicherheit sind solche Datensammlungen möglich.

Jahrelanger Streit

Seit Jahren gibt es in mehreren EU-Ländern Streit um das Thema zwischen Sicherheitsbehörden und -politikern auf der einen sowie Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern auf der anderen Seite. Die Befürworter argumentieren, Ermittler müssten für schwere Straftaten Zugriff auf gespeicherte Telekommunikationsdaten haben. Dagegen fürchten die Kritiker starke Eingriffe in die Grundrechte, wenn massenhaft Verbindungsdaten ohne konkreten Tatverdacht abgegriffen werden.

Keine unmittelbare Auswirkung auf Deutschland

Das höchste europäische Gericht bezog sich mit seiner Entscheidung auf Fälle aus Frankreich, Belgien und Großbritannien, doch das Thema ist wegen seiner grundsätzlichen Art auch für Deutschland wichtig. Im Kern geht es um die Frage, ob einzelne EU-Staaten den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste allgemeine Pflichten zur Datenspeicherung auferlegen dürfen.

Zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland läuft ein separates Verfahren. 2017 hatte die Bundesnetzagentur den Speicherzwang für Internet-Provider und Telefonanbieter ausgesetzt. Schon mehrfach hatten oberste Gerichte in Deutschland und der EU Einwände - und kippten die Vorgaben.

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Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 06. Oktober 2020 | 10:30 Uhr

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