Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: dpa

Urteile der Woche Reiseveranstalter haften nicht bei verpasstem Flug durch Sicherheitskontrollen

30. September 2023, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Keine Haftung des Reiseveranstalters für verpassten Flug nach langer Sicherheitskontrolle

Amtsgericht München, Az. 158 C 1985/23

Familie Palme will dem Herbst in Deutschland entfliehen und bucht eine Reise nach Madeira. Am Reisetag gibt es jedoch mehrere Verzögerungen. Zunächst ist der Schalter zur Gepäckabgabe nicht geöffnet, dann gibt es eine lange Schlange bei der Sicherheitskontrolle. Und es kommt, wie es kommen muss, damit ein Rechtsstreit daraus wird: Die Palmes verpassen ihren Flug und können den Urlaub nicht antreten. Weil ihrer Meinung nach der Reiseveranstalter auf dieses Risiko nicht hingewiesen hat, verklagen sie ihn auf Rückzahlung des Reisepreises. Dieser Argumentation folgen die Richter des Amtsgerichts München allerdings nicht.

Die Durchführung von Sicherheitskontrollen sei eine hoheitlich staatliche Aufgabe, deren Durchführung und Organisation von einem Veranstalter nicht beeinflusst werden könne, urteilt das Gericht. Vielmehr müssten die Reisenden dafür sorgen, dass sie rechtzeitig am Gate erscheinen. Andere Reisende hätten das Flugzeug trotz der vorgetragenen Verzögerungen pünktlich erreicht.

Die Palmes bekommen den Reisepreis in der Höhe von 1.648 Euro nicht zurückerstattet.


Gesundheitsämter dürfen Nachweis über eine Masernimpfung fordern

Verwaltungsgericht Berlin, Az.: VG 14 L 210/23 und VG 14 L 231/23

Gregor und Gesine Gegner sind Eltern des 6-jährigen Gustav. Der Nachwuchs soll eingeschult werden, muss aber für den Schulbesuch eine Masernimpfung nachweisen. Da seine Eltern diese allerdings verweigert haben, droht ihnen ein Zwangsgeld vom Gesundheitsamt. Die Eltern hatten erklärt, mit der Impfung gingen erhebliche gesundheitliche Risiken einher und sie könnten diese nicht gegen den Willen ihrer Kinder durchsetzen. Sie klagen in einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Nachweispflicht und verlieren. Die Richter stützen sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Das Verwaltungsgericht Berlin erklärt: "Bei den Masern handelt es sich um eine hochansteckende, gefährliche Viruserkrankung. Es ist daher rechtmäßig, dass die Eltern nachweisen müssen, dass ihr Kind entweder geimpft ist oder die Masern bereits hatte. Gerade in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten ist ein ausreichender Impfschutz nach dem Infektionsschutzgesetz zu gewährleisten. Auch die Drohung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung ist rechtmäßig."


Fristlose Kündigung wegen Alkoholgelage

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az: 3 Sa 284/23

Heiner Hicks ist Außendienstmitarbeiter einer Winzergenossenschaft. Diese lädt zu Jahresbeginn zur Weihnachtsfeier in ein Restaurant. Als die offizielle Veranstaltung gegen 23 Uhr beendet ist, entscheiden sich Heiner Hicks und ein weiterer Mitarbeiter, die Party noch ein wenig zu verlängern, und zwar im Aufenthaltsraum der Firma, unterstützt von vier Flaschen aus der eigenen Weinkellerei, Zigaretten und einem Spiel, bei dem Mandarinen an die Wand geworfen werden. Heiner Hicks nannte das einen unglücklichen Absturz. Der Arbeitgeber fand dafür andere Worte: nämlich Hausfriedensbruch und Diebstahl. Er reagierte mit fristlosen Kündigungen. Zu Recht, wie jetzt das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschied.

Es gebe keine Anhaltspunkte für den Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber ein solches Verhalten duldet, urteilt der Richter. Die Pflichtverletzungen nach offensichtlich beendeter Weihnachtsfeier seien so schwerwiegend, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei.

Aus sozialen Gründen haben sich die Parteien allerdings auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses anderthalb Monate nach dem Vorfall, also nicht fristlos, geeinigt.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 30. September 2023 | 08:20 Uhr

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