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Wie hilft mir der Staat mit der Gasrechnung im Dezember? Rechtsexperte Gilbert Häfner klärt auf. Bildrechte: IMAGO/aal.photo

Gas, Strom, staatliche VorgabenDiese Neuerungen bei den Energiekosten sollten Sie kennen

10. November 2022, 10:30 Uhr

Der Bund will im Dezember 2022 Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Gasrechnung unterstützen. Wie die an ihr Geld kommen, was zudem von der Gaspreisbremse zu erwarten ist und wie sich die Strompreisbremse anschließt – Antworten dazu liefert Rechtsexperte Gilbert Häfner. Der Jurist und ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Dresden erklärt außerdem staatliche Einsparungsmaßnahmen, wie warm es bei der Arbeit sein darf und inwieweit beleuchtete Werbung von Vorgaben betroffen ist.

Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr) will der Bund im Dezember 2022 den Abschlag für die Gasversorgung durch eine Direktzahlung an die Gasversorger übernehmen. Wie funktioniert die von der Bundesregierung darüber hinaus in Aussicht gestellte "Gaspreisbremse"?

Die Bundesregierung plant, im Laufe des Jahres 2023 – dann möglichst rückwirkend zum 1. Februar, spätestens aber ab März 2023 – den Gaspreis bis April 2024 auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu deckeln; diese Begrenzung soll aber nur für 80 Prozent der im Vorjahr jeweils verbrauchten Gasmenge gelten, um einen Anreiz zur Einsparung zu schaffen. Für die Industrie soll die befristete Gaspreisbremse rückwirkend ab Januar 2023 eingeführt werden, wobei der insoweit vorgesehene Preisdeckel bei 7 Cent pro Kilowattstunde liegt und sich auf 70 Prozent der bisher verbrauchten Gasmenge bezieht.

Auf welche Weise kommen Mieter in den Genuss der einmaligen staatlichen Abschlagszahlung für Dezember 2022 und der Gaspreisbremse im Jahr 2023?

Die Abschlagszahlung für Dezember 2022 wird in der jährlichen Abrechnung ausgewiesen, die der Vermieter von dem Gasversorger zu Beginn des Jahres 2023 für das Mietobjekt im Ganzen erhält. Die Ermäßigung seiner Gaskosten im Jahr 2022 muss der Vermieter dann im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergeben. Gleiches gilt dann im Folgejahr in Bezug auf den im Jahr 2023 beginnenden Gaspreisdeckel.

Wird es auch eine Strompreisbremse geben?

Eine Strompreisbremse ist bereits für die Zeit ab Januar 2023 geplant. Dabei soll der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden, beschränkt auf eine Strommenge von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden soll der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs liegen. Zur Finanzierung der Strompreisbremse beabsichtigt die Bundesregierung, so genannte Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest teilweise abzuschöpfen.

Gibt es auch staatliche Einsparungsvorgaben?

Am 1. September 2022 ist die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" (EnSikuMaV) in Kraft getreten, die bis zum Ablauf des 28.02.2023 gilt. Sie regelt Energieeinsparmaßnahmen für Wohnräume, Schwimm- oder Badebecken, Nichtwohngebäude und Baudenkmäler sowie für Unternehmen. Hiernach ist beispielsweise das Beheizen von privaten, nicht gewerblichen, innen- oder außen liegenden Schwimm- und Badebecken mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz untersagt.

Welche Temperaturen müssen in Arbeitsstätten herrschen?

Handelt es sich um einen Arbeitsraum in einem öffentlichen Gebäude, darf die Lufttemperatur höchstens auf die folgenden Werte geheizt werden:

  1. für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 Grad Celsius,
  2. für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 Grad Celsius,
  3. für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 Grad Celsius,
  4. für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 Grad Celsius oder
  5. für körperlich schwere Tätigkeit 12 Grad Celsius.

Für Arbeitsräume in privaten Arbeitsstätten gelten dieselben Gradzahlen als Mindesttemperaturwerte.

Die unterschiedliche Behandlung von Menschen in Diensten des Staates und solchen in Arbeitsverhältnissen mit privaten Unternehmen erklärt das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit der Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes. Möglicherweise schwingt dabei die Befürchtung mit, dass ohne derartige Vorgaben Behördenleiter es ihren Mitarbeitern ohne Rücksicht auf die vom Steuerzahler zu tragenden Energiekosten auch in diesem Winter "kuschelig warm" machen würden, während private Unternehmer ihre Gewinne nun auch dadurch zu steigern suchten, dass sie ihre Mitarbeiter aus Kostengründen frieren lassen.

Welchen Maßnahmen zur Energieeinsparung unterliegen die Inhaber von Geschäften und Betreiber von beleuchteten Werbeanlagen?

In beheizten Ladenlokalen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offenhalten von Außentüren, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, untersagt. Verboten ist ferner der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages. Ausgenommen hiervon sind solche Anlagen, die – gleich einer Straßenbeleuchtung – zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden können. Unter diese Ausnahme fallen also etwa beleuchtete Werbeträger an Bahn- und Bushaltestellen oder Unterführungen.

Unser Experte

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Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 10. November 2022 | 17:00 Uhr