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Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der WocheKein Niqab beim Autofahren

31. August 2024, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Kein Niqab beim Autofahren

OVG Rheinland-Pfalz (Az. 7 A 10660)

Fahmida Farman ist Muslima. Aus religiöser Überzeugung trägt sie im Alltag einen Niqab – einen Schleier, bei dem das gesamte Gesicht bis auf die Augen verdeckt ist. Beim Autofahren ist es in Deutschland laut StVO aber verboten, das Gesicht so zu verhüllen, dass die Person nicht mehr erkennbar ist. Frau Farman beantragt deshalb beim Landesbetrieb Mobilität in Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmigung. Die Regelung verletze ihre Religionsfreiheit. Die Behörde lehnt ab. Die Frau klagt dagegen.

Ihr Anliegen wird aber auch in dritter Instanz abgelehnt. So heißt es am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: "Zwar liegt hier ein Eingriff in die Religionsfreiheit vor, dieser ist jedoch gerechtfertigt. Denn der Niqab beeinträchtigt die Sicht der Fahrerin. Zudem trägt das Verbot dazu bei, im Fall automatisiert erfasster Verkehrsverstöße die Identität des Fahrzeugführers festzustellen."

Die Muslima darf am Steuer weiterhin keinen Niqab tragen. Allerdings verwiesen die Richter darauf, dass das auf einem Kraftrad möglich sei.


Grundstückseigentümer muss Äste über angrenzendem Radweg zurückschneiden

Verwaltungsgericht Münster (Az. 8 K 3248/22)

Wilfried Wildschütz wohnt in einer Kleinstadt in Nordrhein-Westfalen in einem Einfamilienhaus. Vor seinem Grundstück verläuft eine Landesstraße mit Radweg. Über die Jahre hat Herr Wildschütz jede Menge Büsche und Sträucher gepflanzt – zum Teil ragen die erheblich in den Radweg hinein. Der Landesbetrieb Straßenbau fordert den 80-Jährigen per Post auf, Äste und Sträucher zurückzuschneiden. Wildschütz ignoriert das monatelang, bis eine Rechnung über fast 2.800 Euro ins Haus flattert. Darin heißt es, da sich Herr Wildschütz weigere, die Arbeiten vorzunehmen, habe man inzwischen ein Unternehmen für den Grünschnitt beauftragt. Der Rentner will nicht zahlen und reicht Klage am Verwaltungsgericht Münster ein.

Das stellt aber fest: "Die Beauftragung einer Gartenbaufirma auf Kosten des Grundstückeigentümers ist nicht zu beanstanden. Ein milderes Mittel zur Durchsetzung der dem Kläger auferlegten Verpflichtung stand nicht zur Verfügung. Er kann sich auch nicht darauf berufen, er sei aufgrund seines Alters nicht in der Lage, den Rückschnitt der Hecke selbst vorzunehmen."

Der Eigentümer muss die Kosten für den Grünschnitt übernehmen und auch künftig für einen freien Radweg sorgen.


Urheberrecht durch Bilder mit Fototapete im Internet nicht verletzt

Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: 20 U 56/23)

Benjamin Blitzer ist Fotograf und Geschäftsführer einer Bildagentur. Seine Motive landen unter anderem auf Fototapeten und damit in vielen deutschen Wohnzimmern, aber auch Hotels. Durch einen Kollegen wird er auf die Internetseite eines Hotels aufmerksam. Zu sehen: Hotelzimmer, auf denen man eindeutig Blitzers Fototapete im Hintergrund erkennt.

Der Fotograf sieht sein Urheberrecht verletzt und klagt gegen das Haus. Ohne Erfolg, denn das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt dem Hotel Recht. "Der Fotograf hat mit dem Inverkehrbringen der Fototapeten den Käufern konkludent ein Nutzungsrecht eingeräumt. Dieses schließt das Fotografieren des Zimmers mit an der Wand angebrachten Fototapete und das öffentliche Zugänglichmachen dieser Fotografien ein."

Das Hotel darf die Bilder mit der Fototapete weiter uneingeschränkt im Internet nutzen.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 31. August 2024 | 05:00 Uhr