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Der Redakteur | 22.03.2023Welche Sonderrechte haben alteingesessene Mieter?

22. März 2023, 18:48 Uhr

Eine neue Wohnung zu finden, ist ein Glück, die alteingesessenen Nachbar-Mieter sind jedoch mitunter gewöhnungsbedürftig. Sie haben ihre Gewohnheiten und ihre Vorstellungen und wollen diese auch durchsetzen. Doch wie viele Sonderrechte haben sie eigentlich?

Um es auf den Punkt zu bringen: Sie haben keine Sonderrechte. Trotzdem neigen alteingesessene Mieter mitunter dazu, leichte Blockwart-Züge anzunehmen, sie pochen auf Ordnung und Sauberkeit und auf bestimmte Abläufe und Gewohnheitsrechte.

Doch die lassen sich aus den Gesetzen nicht wirklich ableiten. Mieter erster und zweiter Klasse gibt es im juristischen Sinne nicht. Im Leben allerdings schon.

Dass es so etwas gibt, kann ich bestätigen, das Gesetz sieht so etwas aber nicht vor. Da ist wie in jeder Gruppe. Wer da schon länger drin ist, versucht, den Neuhinzukommenden klar zu machen, dass er sich hinten anzustellen hat.

Rechtsanwalt Thomas Piester, Mietrechtsexperte, Deutscher Anwaltverein

Manche Flächen sind Wohnungen zugeordnet

Nun kommt es sehr darauf an, ob sich die Neuen am Armdrücken beteiligen oder nicht. Klar ist, dass es Dinge gibt, die im Mietvertrag einzelner Mieter geregelt sind, zum Beispiel, dass Erdgeschosswohnungen mitunter einzelnen Gartenparzellen zugeordnet werden.

Die Mieter weiter oben haben zum Beispiel Balkons als Alternative. Meistens ist aber der Garten als Gemeinschaftsfläche vermietet, sagt Rechtsanwalt Thomas Pliester.

Und dann hat auch niemand Vorrechte, auch wenn er da schon seit Jahren seine Gartenmöbel platziert hat. Auch der Trockenboden ist in der Regel nicht die persönliche Nutzfläche einzelner Mieter und es hat niemand ein Vorrecht, zu bestimmten Zeiten oder besonders oft solche Gemeinschaftsflächen zu nutzen. Der Vermieter kann es natürlich den Mietern überlassen, sich über die Nutzungszeiten zu einigen, passiert das aber nicht, muss er eingreifen. 

Notfalls muss der Vermieter einen Plan machen, wann wer die Waschküche oder den Trockenspeicher nutzen darf.

RA Thomas Piester, Mietrechtsexperte, Deutscher Anwaltverein

Denn letztlich steht das vertragliche Nutzungsrecht dieser Flächen allen Mietern zu und das kann nicht dadurch ausgehebelt werden, dass sich einzelne Mieter besonders breit machen. Und irgendwelche Schließzeiten für die Haustür festzulegen, das liegt auch nicht im Ermessen des Standortältesten.

Das Dauerstreit-Thema: Das Abschließen der Haustür

Die "Gesetze" eines Mietshauses sind oft ungeschrieben oder prangen als Zettel an der Haustür: "Ab 22.00 Uhr ist die Haustür abzuschließen!" Am besten gleich zweimal sicher ist sicher. In diesem Falle ist das aber erstens dämlich und zweitens rechtswidrig.

Das Abschließen der Haustür ist überhaupt nicht zulässig, aus Brandschutzgründen.

RA Thomas Piester, Mietrechtsexperte, Deutscher Anwaltverein

Das Argument ist einleuchtend. Im Falle eines Brandes landen betroffene Mieter regelmäßig im Nachthemd auf der Straße. Es war schlicht keine Zeit mehr, noch irgendetwas zu greifen. Ein Schlüssel übrigens auch nicht. Deshalb haben Gerichte schon mehrfach zugunsten derer geurteilt, die darauf bestanden haben, dass die Haustür zumindest von innen immer zu öffnen ist.

Das kann übrigens auch mit spezieller Technik erfolgen. Sogenannte Panik-Einrichtungen lassen die Bewohner im Notfall ohne Schlüssen raus und im Normalfall niemanden so einfach rein.

Was ist mit dem Versicherungsschutz?

Versicherungstechnisch entsteht den Mietern aus der unverschlossenen Haustür kein Nachteil. Ganz einfache Begründung: Die Versicherungen können schlicht nicht erlangen, dass sich die Versicherungsnehmer zur Aufrechterhaltung ihrer Ansprüche über Gesetze oder Verordnungen zum Brandschutz hinwegsetzen.

Es gibt versicherungsrechtlich keine Pflicht, die Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses abzuschließen.

Statement Sprecher Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

Das Panikschloss wäre wie gesagt der Kompromiss, der auch sonst eine kluge Idee ist. Immerhin kann eine gute Nachbarschaft etwas Schönes sein, gepflegt bei einem Bierchen in der Hofecke, wer auch immer die Bank dort aufgestellt hat.

Die Altmieter sollten froh sein, wenn etwas junges Gemüse nachwächst, und die Jungen sollten auf die Erfahrung der Alten setzen. Und wenn etwas störend ist, empfiehlt sich ein entspannter Einstieg ins Thema und zwar im direkten Dialog und nicht als Aushang im Hausflur.  

Was darf man eigentlich im Hausflur abstellen?

Hier wird es etwas komplizierter. Dass auch hier die Fluchtwege frei bleiben müssen und das Treppenhaus in erster Linie dafür da ist, von A nach B zu kommen, das versteht sich von selbst. Die Gerichte haben unterschiedlich gewichtet, aber grundsätzliche Abstellverbote gern für nichtig erklärt.

Es kommt eben immer auf den Einzelfall an, die Stiftung Warentest hat einige davon zusammengetragen, die es bis vor Gericht geschafft haben. Von Kinderwagen bis zu Schuhschränken ist alles dabei.

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Quelle: MDR THÜRINGEN

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 22. März 2023 | 15:10 Uhr