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Der Redakteur | 24.05.2022Woran scheitert der Härtefallfonds für Straßenaubaubeiträge in Thüringen bisher?

25. Mai 2022, 10:33 Uhr

Sascha Wüstemann aus Ilmenau will mit einer Petition den versprochenen Straßenausbaubeiträge-Härtefallfonds durchsetzen. Denn obwohl die Straßenausbeiträge in Thüringen eigentlich vom Tisch sind, dürfen noch bis Ende 2022 Bescheide verschickt werden - die von Betroffenen teils fünfstellige Summen fordern.

Was ist der Status quo?

Die Straßenausbaubeiträge sind in Thüringen seit 2019 Geschichte. Die Beiträge - teilweise im fünfstelligen Bereich - waren für manche Grundstücksbesitzer kaum zu stemmen. Sie kamen zum Beispiel dadurch zustande, dass jemand in einer Sackgasse wohnt, in der kein Durchgangsverkehr stattfindet, weshalb 75 Prozent der Kosten umgelegt wurden. Oder: Es handelt sich um ein Eckgrundstück und/oder viele Quadratmeter Fläche hinter dem Zaun.

Ein Härtefallfonds sollte die Kosten für die Betroffenen erträglich machen. Doch dieser scheiterte bislang. Bildrechte: Colourbox.de

Aus juristischen Gründen blieb letztlich seit der Abschaffung eine Übergangsfrist übrig, die zur Folge hat, dass für Bauvorhaben, die bis zum 31.12.2018 abgeschlossen wurden, doch noch ein Beitragsbescheid erlassen werden darf - und zwar bis zu vier Jahre danach.

Ein Härtefallfonds sollte die Kosten für die Betroffenen erträglich machen, doch der scheiterte bisher aus verschiedenen Gründen: Uneinigkeit, Bürokratieängste, Aufwand und Kosten, die keiner wirklich verlässlich berechnen konnte. Nun laufen die vier Jahre zwar Ende 2022 ab, doch bis dahin bangt eine noch unbekannte Zahl von Grundstückseigentümern, dass der Kelch an ihnen vorüber gehen möge.

Mit unserer Petition wollen wir darauf drängen, dass man sich darauf verlassen kann, dass ab 01.01.2019 keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden, dass diese ohne wenn und aber abgeschafft sind.

Sascha Wüstemann, Initiator Petition für einen Straßenausbaubeiträge-Härtefallfonds

Mehr als 3000 Unterschriften gesammelt

Die Anhörung im Petitionsausschuss des Landtages am 24.05.2022 ist da schon ein großer Erfolg, schließlich mussten dafür mindestens 1.500 Unterschriften gesammelt werden. Am Ende waren es sogar mehr als doppelt so viele. Trotzdem ist es unklar, ob sich die Regierungskoalition aus Linke, SPD und den Grünen zu einem Gesetzesentwurf aufraffen kann, dem zum Beispiel auch die CDU zustimmen kann, denn wir haben immer noch eine Minderheitsregierung in Thüringen.

Ziel muss aus Sicht von Sascha Wüstemann sein, den Härtefallfonds endlich aufzulegen und er hat dazu auch einen Vorschlag gemacht. Eine logarithmische Formel, die dazu führt, dass Betroffene mit hohen Zahlungsbeträgen viel und Betroffene mit geringen Beträgen wenig zurückbekommen.

Obwohl die Straßenausbeiträge in Thüringen eigentlich vom Tisch sind, dürfen noch bis Ende 2022 Bescheide verschickt werden. Bürger fordern daher: "Stop - Straßenausbaubeiträge abschaffen!" Bildrechte: MDR/Mario Köhne

Was sagen die Fraktionen?

Am einfachsten haben es die Parteien, die das Geld nicht an anderer Stelle abknapsen müssen, sprich keine Verantwortung für Ministerien und deren Haushalte haben. Ausgabeforderungen lassen sich aus der Opposition nun einmal leichter stellen. Die SPD verantwortet die Ministerien für Finanzen und Inneres und ist mittlerweile von der Idee des Härtefallfonds abgerückt, so Janine Merz, Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für Finanzen und Kommunales.

Begründung: Als die Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden, gab es noch genügend Rücklagen. "Dann kam Corona und mittlerweile müssen wir ganz andere Krisen bewältigen", so Janine Merz. Und die bisherigen Ideen haben offenbar auch nicht überzeugt, denn die Vorschläge waren eher nach dem Prinzip Gießkanne ohne Rücksicht auf wirkliche Härtefälle.

In Kurzfassung zeigt sich dieses Meinungsbild: Die FDP will sich einer "wirtschaftlich tragbaren Lösung, die entstandene Ungerechtigkeiten und Härten ernsthaft abzufedern vermag, […] nicht entgegenstellen." Die AfD befürwortet "nach wie vor ein entsprechendes Gesetz, sonst hätten wir diesen Gesetzesvorschlag nicht bereits 2021 in die Debatte eingebracht." Die Linke als Teil der Regierung ist überzeugt, "dass ein Härtefallfonds auch jetzt noch notwendig ist." Sie habe dazu einen Gesetzentwurf zur Diskussion gestellt, "der aber in der Koalition nicht unterstützt wurde."

Die CDU sieht das Innenministerium in der Pflicht, die Landesregierung solle "ihren internen Streit beilegen und sich in dieser Frage endlich klar positionieren." Man habe In den Verhandlungen zum Landeshaushalt 2021 gemeinsam mit Rot-Rot-Grün 28,5 Millionen Euro bereitgestellt, die für einen Härtefallfonds hätten genutzt werden können. Dem widerspricht die SPD schriftlich: Das Geld sei nur für die Kommunen gedacht, die ja nach dem Wegfall der Beiträge Einnahmeausfälle haben.

Die Grünen würden eine Lösung zu einem wirklichen Härtefallfonds mittragen, können allerdings "niemandem große Hoffnungen machen." Denn individuelle Härten berücksichtigen ohne bürokratischen Aufwand, das passt nicht zusammen, bei tausenden Betroffenen. Zumindest hier herrscht Einigkeit.

Was hilft den Betroffenen?

Grundsätzlich gibt es Möglichkeiten einer Stundung, die gerade dann, wenn es wie bei Herrn Wüstemann um 22.000 Euro geht, nützlich ist. Eine Stundung über fünf Jahre geht einfach, über 20 Jahre nur auf gesonderten Antrag. Trotzdem müssen die Betroffenen zahlen.

Nun haben bis 2019 viele hunderttausend Thüringer zähneknirschend ihre Straßenausbaubeiträge gezahlt, von daher hat die Abschaffung rückblickend keine Gerechtigkeit gebracht. Das ist auch ein Argument, das in den Fraktionen diskutiert wird und das den Härtefallfonds etwas nach hinten rutschen lässt auf der Prioritätsliste.

Denn man produziert mit dem Fonds wenige zufriedene, aber viele unzufriedene Wähler. Nämlich die, die aus der Zeit vor 2019 definitiv nichts mehr zurückbekommen. Ein weiteres Problem ist der riesige Verwaltungsaufwand, für den gar keine Kapazitäten vorhanden sind. Denn eine Härtefallprüfung ist eine Einzelfallprüfung.

Das und die leeren Kassen führen am Ende dazu, dass in der Koalition besonders die SPD überzeugt werden muss. Und dann erst muss eine mögliche gemeinsame Gesetzesvorlage auch noch der CDU gefallen.

Deshalb haben wir mit den für die Problematik zuständigen Abgeordneten Janine Merz (SPD) und Raymond Walk (CDU) gesprochen. Und das wird nicht die letzte Diskussion zum Thema gewesen sein:

Schriftliche Stellungnahmen der Parteien im Thüringer Landtag

Für die CDU: Raymond Walk, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag

"Rot-Rot-Grün hat die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen, ohne eine Lösung für die unausweichlichen Härten und Ungerechtigkeiten mitgedacht zu haben. In den Verhandlungen zum Landeshaushalt 2021 hat die CDU-Fraktion gemeinsam mit Rot-Rot-Grün 28,5 Millionen Euro bereitgestellt, die für einen Härtefallfonds hätten genutzt werden können.

Die praxistaugliche Umsetzung eines solchen Fonds ist Aufgabe des Innenministeriums. Dieses hätte eine entsprechende Richtlinie, Durchführungsbestimmung oder Verordnung erlassen können - hat das aber bis heute nicht getan. Insofern ist es Aufgabe der Landesregierung, ihren internen Streit beizulegen und sich in dieser Frage endlich klar zu positionieren. Die Betroffenen erwarten Klarheit und die Gemeinden müssen für die Ausfälle kompensiert werden."

Stellungnahme der SPD-Fraktion

"Wir verschließen uns natürlich nicht der Anhörung im Petitionsausschuss. Wir sind aber nach wie vor der Überzeugung: Für einen Härtefallfonds braucht es ein Gesetz. Dafür gibt es keine parlamentarische Mehrheit, weil auch die CDU und die Grünen einen Härtefallfonds ablehnen. Zudem ist dafür kein Geld im Landeshaushalt vorgesehen. Und selbst wenn es einen finanziellen Überschuss gäbe, hätten wir durchaus drängendere Baustellen, als eine vergleichsweise sehr kleine Gruppe der Beitragspflichtigen durch eine Härtefallregelung zu entlasten.

Maßgeblich für die Entscheidung über die Einrichtung eines Härtefallfonds für besonders hohe Beiträge ist für uns die finanzielle angespannte Haushaltssituation des Landes Thüringen und der Vergleich mit anderen Beitragstatbeständen, die in der jüngeren Vergangenheit abgeschafft wurden. So gab es bei der Einführung des ersten und zweiten beitragsfreien Kindergarten-Jahres auch Eltern, die aufgrund des Einführungsdatums von der Beitragsentlastung profitiert haben, während andere kurz zuvor noch Beiträge zahlen mussten.

Wer Kinder hat, weiß, dass sich diese Beiträge je nach Kinderzahl und Gemeinde ebenfalls schnell auf 2.000 Euro und mehr im Jahr belaufen können. Trotzdem wurde in diesen Fällen die Einführung eines Härtefallfonds oder ähnlichem nicht einmal diskutiert oder gefordert.

Letztlich braucht es für einen Härtefallfonds im Rahmen der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zwei Dinge: eine parlamentarische Mehrheit und eine rechtssichere Lösung, die auch vor Gericht Bestand hätte. Beides ist für uns aktuell nicht sichtbar.

Was tatsächlich auf Wunsch der Linken in den Verhandlungen zum Haushalt 2021 aufgenommen wurde, war eine Haushaltserläuterung im Haushaltstitel "Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände zum Ausgleich des Wegfalls von Straßenausbaubeiträgen". In diesem Haushalts-Titel waren 2021 insgesamt 28,5 Mio. Euro im Etat geplant, die zweckgebunden für die originären Erstattungen an die Kommunen zur Kompensation der gesetzlich aufgehobenen Straßenausbaubeiträge vorgesehen waren.

In dieser Gesamtsumme waren bereits mit dem Auftakt der Haushaltsaufstellung durch die Landesregierung keine Kapazitäten für einen Härtefallfonds einkalkuliert. Lediglich die gesetzlich fixierte Kompensationszahlung des Landes für die weggefallenen Straßenausbaubeiträge. Das war zudem 2021. Unsere Antwort sowie die von Ihnen abgefragte Thematik bezieht sich auf den Haushalt 2022."

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Madeleine Henfling kommunalpolitische Sprecherin

"Die Meinung unserer Fraktion zum Gesetz hat sich nicht geändert. Wir würden eine Lösung zu einem wirklichen Härtefallfonds mittragen. Die bisherigen Vorschläge, insbesondere die Kappung aller Beiträge oberhalb von 2.000 Euro, überzeugen uns jedoch nicht. Sie sind aus unserer Sicht nicht gerecht und keine wirkliche Härtefallregelung, weil sie die individuelle Situation der Betroffenen nicht berücksichtigen.

Wir können allerdings niemandem große Hoffnungen machen, da eine Umsetzung, die individuelle Härten berücksichtigt, aber bürokratisch nicht zu aufwändig ist, einfach schwer umsetzbar ist.

Zudem wird in der ganzen Debatte aus unserer Sicht ein wichtiger Aspekt regelmäßig vergessen: Stichtagsregelungen sind immer für bestimmte Menschen ungerecht. Selbst, wenn wir jetzt für die Fälle von 2014 bis 2018 eine Lösung finden sollten, würden wieder neue Ungerechtigkeiten entstehen, so für die Menschen, die vor 2014 Beiträge zahlen mussten, oder es jetzt noch müssen, wie bspw. In der Gemeinde Vogtei."

Stellungnahmen der Fraktion DIE LINKE

"Die Linke in Thüringen hat sich gemeinsam mit Bürgerinitiativen drei Jahrzehnte für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingesetzt. Das war ein langer Weg und 2019 haben wir dieses Ziel erreicht. Allerdings konnte keine Lösung für den Zeitraum der Umstellung gefunden werden. Übergangsweise müssen die Kommunen bis 2022 für vor dem 1.1.2019 beitragspflichtig gewordene Baumaßnahmen Beiträge erheben, wenn dies noch nicht geschehen ist. Hier wurde den Betroffenen ein Härtefallfonds in Aussicht gestellt. Wir sind davon überzeugt, dass ein Härtefallfonds auch jetzt noch notwendig ist.

Die Linke hatte hierzu einen Gesetzentwurf zur Diskussion gestellt, der aber in der Koalition nicht unterstützt wurde. Die in der Anhörung des Petitionsausschusses vorgestellte persönliche Betroffenheit des Petenten kann dazu beitragen, die Diskussion über einen Härtefallfonds erneut zu führen Im Übrigen wurden auf Initiative der Fraktion Die Linke die Kosten für einen Härtefallfonds im Landeshaushalt 2021 verankert. Zu einer Umsetzung durch das Innenministerium, etwa aufgrund einer neu zu erlassenden Richtlinie, kam es nicht."

Stellungnahme der AfD-Fraktion

"Da wir die einzigen waren, die eine Gesetzesgrundlage für die Schaffung eines Härtefallfonds in das Parlament eingebracht haben, unterstützen wir die Petenten selbstverständlich. Aber "der Käse ist gegessen" oder "der Drops ist gelutscht! Die Altparteien hatten zweimal die Möglichkeit, der Ausschussüberweisung zuzustimmen, aber haben dies und damit auch unseren Gesetzesvorschlag abgelehnt! Das Petitionsverfahren ist reine Makulatur, leider. Dies haben die Petenten nicht verdient!

Wir befürworteten und befürworten nach wie vor ein entsprechendes Gesetz, sonst hätten wir diesen Gesetzesvorschlag nicht bereits 2021 in die Debatte eingebracht. Die Größenordnung eines Härtefallfonds beträgt nach unseren Berechnungen ca. 20 Millionen Euro pro Haushaltsjahr. Wir wären aber auch schon zufrieden, wenn der bereits hierfür vorgesehene Betrag in Höhe von 5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stünde. Dies hängt entschieden von der Entwicklung der Einnahmesituation in Thüringen ab.

Sollten die entsprechenden Steuerschätzungen eine positive Entwicklung aufzeigen, dann würden wir einer Aufstockung des Fonds positiv gegenüberstehen und dies auch bei den nächsten Haushaltsverhandlungen beantragen, wie wir dies bereits für den Haushalt 2022 getan hatten."

Dirk Bergner, kommunalpolitischer Sprecher der FDP im Landtag

"Die FDP war die erste Fraktion, die bereits in der 5. Legislaturperiode (derzeit befinden wir uns in der 7. Legislaturperiode) mit mehreren Anträgen und einem Gesetzentwurf die Kommunen vom Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen befreien wollte. Dass diese Initiativen abgelehnt wurden, hat dazu beigetragen, dass das ohnehin bestehende Problem weiter angewachsen ist. Das Gezerre um eine Härtefallregelung zeigt indes, dass man Versprechen genau durchdenken sollte, bevor man Erwartungen weckt.

Fakt ist, dass auch eine Härtefallregelung nicht alle Ungerechtigkeiten beheben kann. Insofern sind diejenigen gefordert, eine Lösung vorzulegen, die nun mit vollmundigen Versprechungen hohe Erwartungen geweckt haben. Einer wirtschaftlich tragbaren Lösung, die entstandene Ungerechtigkeiten und Härten ernsthaft abzufedern vermag, werden wir uns nicht entgegenstellen."

Stellungnahme des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales

"Wir sind unserer vom Landtag erbetenen Prüfpflicht (Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen (DS 6/7716) im Jahr 2020 nachgekommen. Im Ergebnis wurde weder aus rechtlichen noch aus tatsächlichen Gründen die Einrichtung eines Härtefallfonds als erforderlich angesehen.

Im Einzelfall auftretende Härten kann schon jetzt durch die bereits bestehenden gesetzlichen Billigkeitsregelungen begegnet werden. Dieses bestehende System der Entlastung einzelner vom Straßenausbaubeitrag finanziell stark belasteter Grundstückseigentümer funktioniert seit Jahren sehr gut. Es hat den konkreten Einzelfall finanzieller Nichtleistbarkeit im Blick und nicht eine schwer erklärbare Kappungsgrenze, w,elche genau diese Einzelfälle ausblendet. Eine solche starre Kappungsgrenze würde vielmehr dazu führen, neue Ungerechtigkeiten zu schaffen.

Für weniger wohlhabende Grundstückseigentümer kann ein Beitrag in Höhe von 2.000 Euro eine stärkere Belastung darstellen, als für einen finanziell bevorteilten Eigentümer ein höherer Betrag. So könnte eine solche Regelung dazu führen, dass die Supermarktkette durch den Freistaat Thüringen finanziell entlastet wird, der Eigentümer eines Einfamilienhauses, der nur über eine schmale Rente verfügt, hingegen nicht. Auf diese Gerechtigkeitsfrage und auf weitere Probleme wurde in dem genannten Prüfbericht des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales hingewiesen.

Letztlich bedarf es für die Entscheidung über die Errichtung eines Härtefallfonds jedoch der Aktivität des Gesetzgebers. Diesem obliegt es nicht nur, die grundsätzliche Entscheidung über die Errichtung eines solchen Fonds zu treffen, sondern auch die wesentlichen Rahmenbedingungen gesetzlich zu regeln. Dies betrifft insbesondere die Entscheidung, welche Beitragspflichtigen durch das Land finanziell entlastet werden sollen und somit im Umkehrschluss auch, welche Grundstückseigentümer man von einer solchen finanziellen Entlastung durch das Land ausschließen will. Aber auch andere wesentliche Voraussetzungen, so zur geplanten Höhe einer finanziellen Entlastung der Beitragspflichtigen, wären durch den Landtag zu regeln.

Anders als von der Fraktion der CDU dargestellt, stand im Haushalt 2021 nicht ein Betrag in Höhe von 28,5 Mio. Euro für einen Härtefallfonds zur Verfügung. Der Haushaltsplan 2021 sah vielmehr einen Haushaltsansatz in Höhe von 28,5 Mio. Euro für die Gewährung der gesetzlich geregelten Erstattungs- und Ausgleichsleistungen an die Gemeinden für die weggefallenen Straßenausbaubeiträge vor. Im Jahr 2021 sind davon Haushaltsmittel in Höhe von ca. 20,5 Mio. Euro für die Gewährung der Erstattungs- und Ausgleichsleistungen an die antragstellenden Gemeinden abgeflossen.

Lediglich um Vorsorge für den Fall zu treffen, dass sich der Gesetzgeber für die Errichtung eines Härtefallfonds entscheidet, sah eine Erläuterung vor, dass von diesem Ansatz Mittel auch für einen solchen Fonds verwendet können. Siehe dazu die Anfrage des CDU-Abgeordneten Maik Kowalleck:

Quelle: MDR (thk)

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 24. Mai 2022 | 16:40 Uhr