Haftung für SchädenSchlagloch-Alarm nach Dauerfrost: Das können Autofahrer tun
Erst der Wintereinbruch, nun frühlingshafte Temperaturen. Die mitteldeutschen Kommunen rechnen daher vermehrt mit Straßenschäden. Wer in ein Schlagloch fährt, sollte hierauf achten.
Eben lag noch Schnee und Eis. Jetzt kommt plötzlich der Frühling um die Ecke und winkt mit zweistelligen Temperaturen. Das bedeutet auch: Schlagloch-Alarm.
Mehr Straßenschäden erwartet
Stefan Hörold von der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt rechnet mit mehr Temperaturschwankungen als im Vorjahr, sodass "man da sicherlich auch mehr Schädigungen erwarten kann, als das in den vergangenen Jahren der Fall war." Eine Ausnahmesituation liege aber nicht vor. Man habe das Problem im Blick, teilen auch die Städte Chemnitz, Jena und Dresden MDR AKTUELL mit.
Aufgrund des langanhaltenden Frosts im mehrstelligen Minusbereich verzeichne man deutlich mehr Schäden als in den vergangenen Jahren, sagt der Pressesprecher der Stadt Chemnitz, Matthias Nowak: "Wir sind da schon dran am Arbeiten, und Unfallgefahren werden aktuell sofort durch den städtischen Bauhof bearbeitet." Die Schlaglöcher würden abgesperrt und dann ausgebessert, sobald es das Wetter zulasse.
ADAC kritisiert unzureichende Maßnahmen
Ob diese Maßnahmen reichen? Da ist Alexandra Kruse vom ADAC Sachsen-Anhalt skeptisch: "Sicherlich wird viel geflickt, großflächig saniert wird eher in den selteneren Fällen."
Oft sei es aber so, dass man nur Schilder aufstelle, die auf Schlaglöcher hinweisen und man das Tempo herunter regele, kritisiert Kruse. Damit mache sich die Kommune oder die Stadt nicht haftbar. Vorsicht ist also angebracht. Zwar kommt die Vollkaskoversicherung für ein ramponiertes Auto auf. Jedoch wird man dann hochgestuft und auch das kostet.
Kommunen sind schwer haftbar zu machen
Grundsätzlich könne man versuchen, die Kommune haftbar zu machen, sagt Rechtsanwalt Jan Vorwerg aus Leipzig. Aber ganz unproblematisch sei das auf keinen Fall und führe in den allermeisten Fällen zu Streit.
Das Problem: "Man kann nicht automatisch sagen: 'Hier war ein Schlagloch, ich bin reingefahren und habe jetzt einen kaputten Reifen, ein kaputtes Rad. Jetzt müsst ihr zahlen.' Da gibt es schon noch weitere Voraussetzungen."
Vorwerg rät: Fotos machen vom beschädigten Auto oder Fahrrad – und vom Schlagloch. Dabei hilft es, einen Gegenstand (zum Beispiel einen Kugelschreiber) hineinzuhalten, um die Tiefe zu dokumentieren.
Unfall gut dokumentieren
Ein weiterer Knackpunkt: Man muss beweisen können, dass man nicht mit dem Schlagloch rechnen konnte. Also je kaputter die Straße sei, desto geringer sei die Chance den Streit zu gewinnen, sagt Vorwerg. Denn das seien ja Dinge, die nicht überraschend kämen. Da habe man dann tendenziell eher weniger Chancen, einen Anspruch durchzusetzen"
Die Kommune ist meist nicht bereit, direkt zu zahlen. Dann hilft nur klagen. Die Erfolgsaussichten vor Gericht sind Vorwerg zufolge aber "durchwachsen". Zudem riskiere man, auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben. Klagen sollte man daher nur mit einer Rechtsschutzversicherung.
Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 23. Februar 2021 | 08:13 Uhr