Hobby-Forscher mit Metalldetektoren Was Sondengänger bei der Schatzsuche beachten müssen
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Antike Münzen, historische Waffenteile oder Stahlhelme: Mit einem Metalldetektor kann jeder zum Hobby-Schatzsucher werden. Doch schnell können die Sondengänger mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Denn wer ohne Genehmigung nach Kulturdenkmälern oder Weltkriegsmunition gräbt und die Funde nicht meldet, kann sich strafbar machen.

Hohe Strafen bei Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz
"Sondeln", also mit einer Sonde auf Schatzsuche gehen, ist ein echter Trend. Denn Metalldetektoren sind inzwischen für Jedermann zu haben, einfache Modelle sogar schon ab circa 30 Euro. Einfache Suchgeräte signalisieren jeden Fund aus Metall. Höherwertige Geräte ab circa 300 Euro erzielen sogar sehr präzise Ergebnisse und können beispielsweise wertvolle Metalle von Eisenschrott unterscheiden sowie die Suchtiefe bestimmen.
Doch wer ohne Erlaubnis Kulturgut ausgräbt und behält, macht sich möglicherweise strafbar. In den meisten Bundesländern ist das sogenannte "Schatzregal" im Denkmalschutzgesetz verankert. Demnach ist jeder archäologisch interessante Fund Eigentum des Landes und muss bei der Denkmalbehörde abgegeben werden.
Eine Ausnahme zu dieser Regelung aus dem Mittelalter bildet Bayern: Hier gilt die "Hadrianische Teilung", die besagt, dass ein Fund jeweils zur Hälfte dem Entdecker und dem Grundstückseigentümer zusteht.
Was gilt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen?
Sowohl in Sachsen, Sachsen-Anhalt als auch in Thüringen verstößt die Schatzsuche nach historischen Kulturgütern jedoch gegen das Denkmalschutzgesetz. Werden alte Kampfmittel aus den Weltkriegen entdeckt und geborgen, greifen das Waffengesetz, das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe und das Strafgesetz. Bei Verstößen drohen Geldstrafen und im Wiederholungsfall sogar Freiheitsstrafen.
Schriftliche Genehmigung für Suche mit Metalldetektor notwendig
Wer legal auf die Suche nach Kulturdenkmälern gehen möchte, benötigt eine schriftliche Genehmigung der Denkmalfachbehörde des jeweiligen Landes. Diese gilt allerdings nur für die Suche selbst. Um Fundstücke zu bergen, ist eine weitere Genehmigung notwendig.
Doch selbst mit einer Grabungserlaubnis ist es Privatpersonen verboten, an bekannten Bodendenkmälern und an historischen Orten wie z.B. Schlachtfeldern zu "sondeln". Ebenso wenig dürfen Friedhöfe und (ehemalige) Grabanlagen, Naturschutzgebiete, Wälder oder Wiesen mit Metalldetektoren abgesucht werden.
Wer den Ehering am Badestrand verliert und mithilfe einer Metallsonde danach sucht, macht sich nicht sofort strafbar. Solange Objekte an Orten wie öffentlichen Spielplätzen, Parkanlagen oder Badeseen nur von der Oberfläche aufgesammelt werden und es zu keinem Bodeneingriff kommt, wird die Suche mit der Sonde geduldet. Dennoch sollte hierbei die Erlaubnis des Grundeigentümers vorliegen.
Stichwort: Denkmalpflege Wenn die Regeln befolgt werden, können autorisierte Sondengänger einen wertvollen Beitrag zur Denkmalpflege leisten, etwa, wenn sie als ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger arbeiten und bisher unbekannte Funde an die Behörden melden.
Zu den Hompages der zuständigen Denkmalfachbehörden in Mitteldeutschland
Welche Schäden "Raubgräber" anrichten können
Aus archäologischer Sicht richten Raubgräber und ambitionierte Hobbyforscher ohne Genehmigung oft massive Schäden an. Wenn illegale Sondengänger unkontrolliert im Boden graben und einzelne Fundstücke entnehmen, werden archäologische Kontexte zerstört und einzelne Funde wissenschaftlich wertlos. Denn erst die Befundzusammenhänge ermöglichen es Archäologen, Funde zu verstehen.
"Denn für uns sind die Fundstücke an sich zwar schön, aber wirklich wichtig und um wirklich Geschichte erzählen zu können, ist es immer ganz elementar, dass man den Zusammenhang kennt, aus dem die Funde stammen und ganz exakt weiß, wo die her sind, also genau die Stelle markiert ist, an denen die gefunden wurde", meint Dr. Rebecca Wegener vom Landesamt für Archäologie Sachsen. Jedoch bekommen Archäologen die Entdeckungen von Raubgräbern oftmals erst gar nicht zu Gesicht.
Gefahren durch Munition und Waffenteile
Eine eigenständige Bergung von Kampfmitteln ist leichtsinnig und sollte professionellen Munitionsbergungsfirmen überlassen werden. Denn durch das Ausgraben sowie unsachgemäßes Transportieren und Lagern bringen Hobbyschatzsucher sich und ihre Mitmenschen in Gefahr.
Wenn Kampfmittel "40 Jahre in der Erde [lagen], dann reichen drei Grad Temperaturerhöhung in der Sonne und es passiert ein Unglück", sagt Kriminalhauptmeister Andreas Matthäi von der Polizeidirektion Zwickau. Er rät deshalb: "Wenn man Kampfmittel findet […], sollte man sie nicht ortsverändern, die Stelle kennzeichnen, den Notruf wählen, anwesende Personen warnen, auf keinen Fall eine Bergung beginnen, Sachen in die Sonne legen oder andere Leute noch informieren."
Illegal mit dem Metalldetektor nach Schätzen suchen, Funde ausgraben und sogar behalten ist kein Kavaliersdelikt. Legales "sondeln" kann hingegen einen Beitrag zum Schutz des kulturellen Erbes leisten.
Bekannter Fund illegaler Sondengänger: Die Himmelsscheibe von Nebra
Ihr Fund war eine Sensation: Die etwa 3.600 Jahre alte Himmelsscheibe von Nebra ist die bis dato älteste bekannte konkrete Himmelsdarstellung. Illegale Sondengänger entdeckten die kreisförmige Bronzeplatte mit Applikationen aus Gold im Sommer 1999 auf dem Mittelsberg in der Nähe der Stadt Nebra.
Doch statt sie nach geltendem Schatzregal dem Land Sachsen-Anhalt zu übergeben, verkauften die Raubgräber ihren Fund. 2002 konnte die Himmelsscheibe in der Schweiz sichergestellt werden. Sie befindet sich seitdem im Bestand des Landesmuseums für Vorgeschichte in Halle und ist dort seit 2008 in der Dauerausstellung zu sehen.
MDR (cbr)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 16. Februar 2023 | 16:40 Uhr