RechtTrauerfall, was ist nun zu tun?
Der Tod eines Menschen ist nicht nur eine enorme emotionale Belastung für die Hinterbliebenen. Neben dem Schmerz lastet nun auch viel Verantwortung auf ihnen. Gilbert Häfner beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.
Inhalt des Artikels:
- Welche Urkunden benötigen im Todesfall die Hinterbliebenen und bei welchen Stellen erhält man sie?
- Was ist außerdem vor der Bestattung zu regeln?
- Welche Arten der Bestattung sind zugelassen?
- Kann man zu Lebzeiten Anordnungen für die eigene Bestattung in einem Testament treffen?
- Wer ist für die Totenfürsorge zuständig, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Person damit beauftragt hat?
- Wie sollen Betreuer im Falle des Todes des Betreuten verfahren? Erlischt ihr Amt mit dem Tod oder bedarf es der Aufhebung durch das Betreuungsgericht?
- Wer kommt für die Beerdigung auf, wenn kein Geld vorhanden ist?
- Lohnt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung?
- Verlieren Abonnements und andere Dauerverträge nach dem Tod eigentlich ihre Gültigkeit oder müssen sie von den Hinterbliebenen explizit gekündigt werden? Welche Fristen sind gegebenenfalls für die Kündigung zu beachten?
- Wer beerbt den Verstorbenen, wenn kein Testament vorhanden ist?
- Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub, wenn ein Angehöriger verstorben ist?
Welche Urkunden benötigen im Todesfall die Hinterbliebenen und bei welchen Stellen erhält man sie?
Ist eine Person verstorben, müssen die nächsten Angehörigen unverzüglich einen Arzt hinzu bitten, damit dieser den Tod ärztlich feststellt. Eine solche Leichenschau wird, wenn der Tod in einem Krankenhaus oder in einem Alters- oder Pflegeheim eintritt, durch den Leitenden Arzt bzw. die Heimleitung veranlasst. Der Arzt stellt über das Ergebnis der Leichenschau eine Todesbescheinigung aus.
Unter Vorlage dieser Bescheinigung muss derjenige, der mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft lebte bzw. der Krankenhaus- oder Heimträger den Todesfall spätestens am dritten Tag - Samstag, Sonntag und Feiertag nicht eingerechnet - danach beim Standesamt am Sterbeort anzeigen. Ist bereits ein Bestattungsunternehmen beauftragt, übernimmt regelmäßig dieses die Anzeige.
Das Standesamt meldet den Sterbefall dem zuständigen Nachlassgericht und stellt nach Eintrag in das Sterberegister die Sterbeurkunde aus. Diese enthält Vor- und Familiennamen des Verstorbenen, die Religionszugehörigkeit, Ort und Tag seiner Geburt, den letzten Wohnsitz, den Familienstand des Verstorbenen sowie den Sterbeort und den Todeszeitpunkt.
Wofür ist die Sterbeurkunde wichtig?
Die Sterbeurkunde ist erforderlich, um beim Nachlassgericht - dabei handelt es sich um eine Abteilung des Amtsgerichts - einen Erbschein zu erhalten, aber auch für die Bestattung, zur Stellung von Rentenanträgen oder zur Beantragung von Versicherungsleistungen etc. Hatte der Verstorbene bei einem Notar ein Testament errichtet oder einen Erbvertrag geschlossen, benötigen die Erben zum Nachweis ihrer Erbenstellung gegenüber Dritten einen Erbschein nicht unbedingt.
Was ist außerdem vor der Bestattung zu regeln?
Neben den Leistungen, die regelmäßig Bestandteil des Vertrages mit dem Bestattungsunternehmen sind, sind zur Vorbereitung einer Bestattung zahlreiche Maßnahmen zu treffen, die teilweise - meist gegen Aufpreis - auf das Bestattungsunternehmen übertragen werden können oder von den Angehörigen und/oder den Erben selbst zu erledigen sind.
Hierzu gehören die Vereinbarung eines Bestattungstermins und der Abschluss eines Vertrages über die Nutzung einer Grabstätte mit der Friedhofsleitung, die Bestellung eines Geistlichen oder Trauerredners, die Erteilung eines Auftrags zur Herstellung eines Grabsteines beim Steinmetz und zur Anfertigung von Grabschmuck bei einer Gärtnerei, die Ausrichtung einer Trauerfeier sowie die Aufgabe einer Traueranzeige bei einer Zeitung.
Welche Arten der Bestattung sind zugelassen?
Die zulässige Art der Bestattung ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Wenngleich es dabei auch Unterschiede gibt, so besteht doch überall die Möglichkeit der Erdbestattung und der Feuerbestattung, bei denen der Leichnam des Verstorbenen in einem Sarg bzw. nach dessen Einäscherung die Asche in einer Urne in einer Grabstätte auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof beigesetzt wird.
Als besondere Form der Feuerbestattung ist es - in einigen Ländern mit behördlicher Genehmigung - zulässig, die Asche in einer wasserlöslichen Spezialurne von einem Schiff aus ins Meer zu lassen (Seebestattung) oder in einer biologisch abbaubaren Urne am Fuße eines Baumes auf einem Friedhof (Baumbestattung) beigesetzt zu werden. In ganz Deutschland nicht erlaubt ist hingegen die Beisetzung des Sarges oder Urne auf dem Grundstück der Angehörigen.
Checkliste Bestattung
- beim Bestatter: Bestattungsart (Erdbestattung oder Feuerbestattung) und Einbettung (Totenkleid und Sarg),
- bei Friedhof/Krematorium: Bestattungstermin festlegen,
- bei Pfarrer/Trauerredner/Musiker: Trauerfeier planen,
- bei Gaststätte: Leichenschmaus bestellen
- bei Steinmetz/Gärtnerei: Grabstein, Blumenschmuck bestellen,
- bei Lokalredaktion: Traueranzeige entwerfen und bestellen,
- nach der Bestattung: Danksagungen entwerfen und versenden sowie Grabpflege selbst durchführen oder vertraglich an Gärtnerei übertragen.
Kann man zu Lebzeiten Anordnungen für die eigene Bestattung in einem Testament treffen?
Zu Entscheidungen, die - wie etwa die Bestattungsart und der Ort der Grabstätte - den Leichnam eines Verstorbenen betreffen (so genannte Totenfürsorge), sind diejenigen Personen berechtigt und verpflichtet, die der Verstorbene zu Lebzeiten damit beauftragt hat. Ein solcher Auftrag muss nicht ausdrücklich erteilt werden, er kann sich auch aus den äußeren Umständen ergeben.
Der Auftrag zur Totenfürsorge kann mit Anordnungen zu Art und Ort der der Bestattung, zur Ausgestaltung der Trauerfeier usw. versehen werden. Insoweit spricht man von einer Bestattungsverfügung. Anordnungen zur Bestattung können zwar auch im Testament getroffen werden; empfehlenswert ist dies aber deshalb nicht, weil es zur Testamentseröffnung häufig erst viele Wochen nach dem Sterbefall kommt - die Beerdigung ist dann in der Regel schon erfolgt.
Wer ist für die Totenfürsorge zuständig, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Person damit beauftragt hat?
Ist ein Wille des Verstorbenen nicht erkennbar, obliegt die Totenfürsorge gewohnheitsrechtlich den nächsten Angehörigen.
Wie sollen Betreuer im Falle des Todes des Betreuten verfahren? Erlischt ihr Amt mit dem Tod oder bedarf es der Aufhebung durch das Betreuungsgericht?
Die Betreuung endet unmittelbar mit dem Tod des Betreuten, allerdings wirken bestimmte Befugnisse und Pflichten nach. So sind die Geschäfte, die der Betreuer in schuldloser Unkenntnis des Todes für den Betreuten vornimmt, gültig und binden dann den Erben des Betreuten. Der Betreuer muss sogar in Kenntnis des Todes des Betreuten noch solche Geschäfte erledigen, die keinen Aufschub dulden, bis der Erbe anderweit Fürsorge treffen kann. Ferner hat der Betreuer eine Schlussrechnung zu erstellen und beim Betreuungsgericht einzureichen.
Wer kommt für die Beerdigung auf, wenn kein Geld vorhanden ist?
Die Kosten der Bestattung müssen aus dem Erbe bezahlt werden. Ist kein Vermögen des Erblassers vorhanden, haben diejenigen Personen die Kosten der Bestattung zu tragen, die dem Verstorbenen gegenüber zu dessen Lebzeiten unterhaltsverpflichtet waren, in der Regel also der Ehegatte und die Kinder des Verstorbenen.
Ob ihnen die Kostenübernahme zugemutet werden kann, hängt von deren Vermögen und vom Verhältnis zum Verstorbenen ab. Allein der Umstand, dass zum Verstorbenen kein Kontakt mehr bestand, reicht zur Überwälzung der Kostenlast auf den Staat nicht aus. Gibt es keine oder keine zahlungsfähigen Angehörigen, übernimmt das Sozialamt die "erforderlichen Kosten einer Bestattung". Hier erfolgt dann häufig eine kostengünstige anonyme Urnenbestattung.
Lohnt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung?
Für ältere Menschen lohnt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung in aller Regel nicht, weil der Risikoanteil im Versicherungsbeitrag zu hoch ist. Zudem gibt es bei den meisten Versicherern Wartezeiten. Stirbt man dann innerhalb von z. B. drei Jahren nach Abschluss der Versicherung, leistet diese nicht, sondern zahlt nur die eingezahlten Beiträge zurück. In jedem Falle sollten vor Abschluss einer Sterbegeldversicherung geeignetere Alternativen, etwa der Abschluss einer preiswerten Risikolebensversicherung, geprüft werden. Auch derjenige, der rechtzeitig jeden Monat einen kleineren Betrag zur Seite legt, hat im Alter günstig für die Bestattungskosten vorgesorgt.
Verlieren Abonnements und andere Dauerverträge nach dem Tod eigentlich ihre Gültigkeit oder müssen sie von den Hinterbliebenen explizit gekündigt werden? Welche Fristen sind gegebenenfalls für die Kündigung zu beachten?
Verbindlichkeiten des Erblassers gehen mit dem Eintritt des Erbfalles kraft Gesetzes auf den (oder die) Erben über, ohne dass sich am Bestand des jeweiligen Rechtsverhältnisses etwas ändert, und sind von dem (oder den) Erben zu erfüllen. Das gilt grundsätzlich auch für Schuldverhältnisse, die auf bestimmte Dauer geschlossen wurden, wie Mobiltelefon- oder Leasingverträge. Kann der Erbe mit dem Vertragsgegenstand nichts anfangen, bleibt ihm nur, mit dem anderen Vertragsteil über eine vorzeitige Aufhebung des Vertrages gegen Entgelt oder die Vertragsübernahme durch einen Dritten zu verhandeln. Verweigert der andere Vertragsteil die Verhandlungen oder gelangen diese nicht zu einem erfolgreichen Abschluss, sind für die Kündigung diejenigen Fristen maßgeblich, die für den Erblasser gegolten haben. Es gibt also grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht für die Erben.
Checkliste Nachlassverwaltung
- beim Nachlassgericht: Testament des Verstorbenen abgegeben und Erbschein erteilen lassen,
- bei Arbeitgeber oder Rentenkasse des Verstorbenen: Todesfall melden,
- bei Vertragspartnern des Verstorbenen: Verträge kündigen oder fortführen,
- bei Versicherern des Verstorbenen: Lebensversicherungen und/oder Sterbegeldversicherung geltend machen,
- bei Vereinen, Partei, Gewerkschaft, Kirche und anderen Organisationen, in denen der Verstorbene Mitglied war: Todesfall anzeigen
- bei Behörden: Kraftfahrzeuge abmelden oder ummelden (Kfz-Zulassungsstelle), Erbfall melden (Finanzamt), Rundfunkbeitrag beenden (Beitragsservice).
Besonderheiten gelten für Mietverträge über Wohnraum: Hier wird das Mietverhältnis vorrangig mit den bereits in der Wohnung lebenden Angehörigen des verstorbenen Mieters, die ja nicht zwingend auch dessen Erben sind, fortgesetzt. Stehen diese Mitbewohner nicht bereits als (Mit-)Mieter im Vertrag, so treten sie mit dem Tod des Mieters automatisch an dessen Stelle in das Mietverhältnis ein, und zwar in erster Linie der Ehegatte. Ist ein solcher nicht vorhanden, treten in der Wohnung lebende Kinder bzw. der nichteheliche Lebensgefährte in das Mietverhältnis ein. Nur wenn sie die Vertragsübernahme gegenüber dem Vermieter ablehnen, was binnen eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters geschehen muss, tritt dessen (nicht bereits in der Wohnung lebender) Erbe in das Mietverhältnis ein. Sowohl der Erbe als auch der Vermieter können dann innerhalb eines Monats mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Wer beerbt den Verstorbenen, wenn kein Testament vorhanden ist?
In diesem Fall gilt die gesetzliche Erbfolge. Erben erster Ordnung sind die Kinder, falls diese nicht mehr leben, deren Nachkommen (Enkel). Daneben erbt der Ehepartner, der Anteil hängt vom Güterstand ab. Im weit verbreiteten Fall der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte neben den Kindern ein Viertel des Nachlasses, ein weiteres Viertel steht ihm wegen der Zugewinngemeinschaft zu. In die andere Hälfte des Nachlasses teilen sich die Kinder des Verstorbenen zu gleichen Teilen.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub, wenn ein Angehöriger verstorben ist?
In § 616 BGB ist geregelt, dass der Arbeitgeber die Zahlung des Arbeitsentgelts nicht einstellen darf, wenn der Arbeitnehmer für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit aus persönlichen Gründen ohne sein Verschulden an der Erbringung der Arbeitsleistung gehindert ist. Wie lange konkret der Arbeitnehmer wegen eines Trauerfalls von der Arbeit fernbleiben darf, ohne Lohn- oder Gehaltsverluste zu erleiden, ist im Gesetz nicht bestimmt und hängt vom Verwandtschaftsgrad des Verstorbenen, oft auch von der Dauer der Betriebszugehörigkeit etc. ab. Näheres ist meist in Tarifverträgen geregelt. Häufig werden beim Tod des Ehegatten, eines Kindes oder Elternteils zwei Tage Sonderurlaub gewährt.
Weitere Informationen zum Thema Trauerfall und Erbrecht finden sich in folgenden Broschüren:
- "Was tun, wenn jemand stirbt?", 2. Auflage 2022, herausgegeben vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin, erhältlich als Buch zum Preis von 16,90 EUR oder als download zum Preis von 13,99 EUR,
- Schnelle Hilfe im Trauerfall, 2. Auflage 2021, herausgegeben von der Stiftung Warentest, erhältlich als Buch zum Preis von 14,90 EUR oder als download zum Preis von 11,99 EUR.
Unser Experte
Quelle: MDR um 4, Gilbert Häfner
Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 02. November 2023 | 17:00 Uhr