Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio

Leben

GesundheitRezepteGartenFamilienlebenLifestyleRechtFinanzenDigitalesMobilität
Bildrechte: imago/allOver-MEV

MediationScheidung ohne Rosenkrieg

08. Dezember 2022, 09:30 Uhr

Eine Scheidung ist eine große emotionale Belastung. Die Fronten sind verhärtet und häufig beginnt ein nervenaufreibender Rosenkrieg. Streit ums Geld, ums Haus oder um die Kinder verschärfen die Situation. Sprechen dann nur noch die Anwälte, folgt in aller Regel ein mit aller Härte geführtes Scheidungsverfahren mit erheblichen Kosten auf beiden Seiten. Doch soweit muss es erst gar nicht kommen, davon ist die Rechtswissenschaftlerin Tina Hentschel überzeugt. Ein besserer Weg sei die "Mediation".

Zum Nachsehen:

Was sind die Vorteile einer Mediation?

Tina Hentschel begleitet seit sechs Jahren Paare auf dem Weg zu einer friedlichen Trennung. Bildrechte: MDR / Tina Hentschel

Tina Hentschel: Die wesentlichen Vorteile der Mediation sind, dass bei diesem Verfahren nicht nur die juristischen, sondern alle Interessen berücksichtigt werden. Im Gespräch wird an gegenseitigem Verständnis gearbeitet und damit auch versucht, vorhandene Ängste abzubauen. Ebenso wird Rücksicht auf die gegenseitig vorhandenen Emotionen genommen. Die folgenden Punkte zeigen die Vorteile klar auf:

  • Unbürokratisches, flexibles und schnelles Verfahren

Ist die "Prozessmaschinerie" erst einmal in Gang gesetzt, dauert es lange bis Ergebnisse vorliegen. Möchte etwa ein Elternteil nach der Trennung sein minderjähriges Kind sehen, können bis zum ersten Termin bei Gericht für die Regelung des Umgangsrechts durchaus drei bis vier Monate vergehen.

  • Keine Streitverschärfung durch Rechtsanwälte

Viele Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte für Familienrecht agieren in familienrechtlichen Angelegenheiten durchaus besonnen und versuchen, mögliche Schärfen von vornherein zu vermeiden. Und trotzdem passiert es immer wieder, dass die Ex-Partnerin oder der Ex-Partner emotional auf ein gegnerisches Anwaltsschreiben reagieren oder dass Anwälte besonders "scharf" formulieren – nicht zuletzt auch im eigenen finanziellen Interesse.

  • Kostenersparnis

Viele Eheleute müssen die Kosten für den Scheidungsprozess selber zahlen. Werden sämtliche in Zusammenhang mit Trennung und Scheidung stehende Angelegenheiten über die Rechtsanwälte und das Familiengericht geregelt, entstehen schnell hohe Kosten. Dies gilt umso mehr, wenn auch noch erhebliche Vermögenswerte vorhanden sind. Eine Mediation kann helfen, die Kosten gering halten.

  • Geringere emotionale Belastungen

Trennungen und Scheidungen sind meist mit hohen emotionalen Belastungen verbunden. Neben Trauer, Enttäuschung und Wut mischen sich Ängste über das Verhalten und die Reaktionen des jeweils anderen sowie auch die Sorge  wie es weitergehen kann. All diese emotionalen Belastungen können durch die einvernehmlichen, fairen und zeitnahen Lösungsmöglichkeiten im Rahmen der Mediation in erheblichem Maße gemildert werden.

Was sind die Nachteile?

  • Lösungen nur durch Arbeit

Einvernehmliche und faire Lösungen können nur durch intensive Arbeit mit sich selbst und dem Partner sowie einer gehörigen Portion Kompromissbereitschaft erarbeitet werden. Anders als bei Gericht müssen die Ehegatten bei der Mediation selber entscheiden. Ferner ist der Mediator keine "Entscheidungsinstanz", sondern führt und begleitet die getrennten Eheleute nur auf dem Weg bis zur Scheidung.

  • Offenheit ist Pflicht

Einvernehmliche und faire Lösungen sind nur möglich, wenn beide Parteien offen und ehrlich sind. Allerdings besteht die Gefahr, dass eine Seite nicht "mit offenen Karten spielt", Dinge verschweigt und sie dann später gegen die andere Seite einsetzt.  

  • Kosten müssen selbst gezahlt werden

Die Kosten für die Mediation müssen von den Eheleuten selbst gezahlt werden. Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe ist nicht vorgesehen.

Ablauf eines Mediationsverfahren:

1. Schritt: Einführungsgespräch – Vertrag und Kosten
Im Rahmen des Einführungsgesprächs wird der Mediationsvertrag geschlossen. Wesentliche Inhalte dieses Vertrags sind:

  • Ziel der Mediation
  • Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und Kooperationsbereitschaft der Ehegatten
  • Pflichten, insbesondere die Offenlegung des Vermögens, ein Verzicht, neue Verbindlichkeiten einzugehen und das Pausieren laufender Gerichtsverfahren
  • Vertraulichkeitserklärung und Neutralität des Mediators
  • Vereinbarung über die Kosten

2. Schritt: Strukurierung der Konfliktbereiche
Im nächsten Schritt werden die erforderlichen Informationen zu den regelungsbedürftigen Punkten gesammelt. Dazu gehören die einzelnen Konfliktbereiche und die jeweiligen Standpunkte der Betroffenen. Sobald diese Informationen erfasst sind, werden sie unter Mitwirkung des Mediators für die weitere Bearbeitung strukturiert.
3. Schritt: Bearbeitung der Konfliktbereiche
Mit der Bearbeitung des ersten Konfliktbereiches beginnt die eigentliche Streitschlichtung. Zu jedem Bereich können beide Seiten ausführlich ihre Ansicht darstellen. Dabei werden zunächst die gegenseitigen weiteren Informationen, Daten und Eindrücke geschildert. Anschließend werden tiefer liegende Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Betroffenen herauskristallisiert.
4. Schritt: Aufzeigen der Lösungsmöglichkeiten für die Konfliktbereiche
Für den jeweiligen Konfliktbereich werden Lösungsmöglichkeiten gesammelt, ohne diese zunächst zu bewerten. Erst nachdem verschiedene Alternativen erfasst sind, werden sie beurteilt und gewichtet. Dadurch ergibt sich, in welcher Reihenfolge die Lösungsmöglichkeiten bevorzugt bzw. weniger bevorzugt werden. Aufgabe der Mediatoren ist es hier, die von den Betroffenen favorisierten Lösungen kritisch zu hinterfragen. Denn die vereinbarte Lösung muss mit den Interessen der Parteien vereinbar, fair und in der Praxis umsetzbar sein.
5. Schritt: Abschluss der Scheidungsmediation
Der letzte Schritt der Mediation ist deren Abschluss. Die erarbeiteten Lösungen werden vom Mediator in einer Vereinbarung schriftlich festgehalten. Dieses Schreiben kann Grundlage eines (notariell beurkundeten) Trennungsvertrages sein, so dass die eigentliche Scheidung beim Familiengericht einvernehmlich und kostengünstig erfolgen kann.

Was kostet die Mediation?

Die Scheidungsmediation wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Das Erstgespräch ist meistens kostenlos. Der Stundensatz der Mediatoren liegt ungefähr zwischen 130 und 150 Euro. In der Regel geht man von einem Zeitaufwand von 10 bis 12 Stunden aus, die Gesamtkosten liegen dann bei zwischen 1.300 bis 1.800 Euro.

Quelle: MDR um 4

Mehr zum Thema Trennung:

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 07. Dezember 2022 | 17:00 Uhr