Bundesgerichtshof Urteil stärkt Verbraucherrechte bei Partnervermittlung
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Kundinnen und Kunden von Partneragenturen können ihren Vertrag jetzt leichter widerrufen. Der Bundesgerichtshof entschied in einem Rechtsstreit, dass eine Frau nach schneller Kündigung den Großteil ihres Geldes zurückgezahlt bekommt.

Wer zügig einen Vertrag mit einem Partnervermittlungsinstitut kündigt, bekommt das Geld für nicht erbrachte Leistungen zurück. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. (Az. III ZR 169/20)
Im aktuellen Fall hatte eine Partnervermittlungsagentur aus Koblenz mit einer alleinstehenden Seniorin für einen Preis von 8.330 Euro 21 Partnervorschläge ausgehandelt. Die Klägerin unterschrieb, dass sie kein Widerrufsrecht mehr habe, wenn die "Hauptleistung"erbracht worden sei.
Leistung sind nur übermittelte Partnerangebote
Die Seniorin widerrief nach einer Woche den Vertrag und verlangte einen Teil ihres Geldes zurück. Sie hatte bis dahin drei mögliche Partner angeboten bekommen. Die Agentur verweigerte eine Erstattung und argumentierte, dass sie ein sogenanntes Partnerdepot mit 21 Männern erstellt habe und damit der Vertrag erfüllt worden sei.
Der BGH bestätigte nun ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, wonach die Agentur anteilig 7.139 Euro zurückzahlen muss, da bis zum Widerruf nicht alle Partnervorschläge übermittelt worden seien.
Die Karlsruher Richter stellten klar, die Hauptleistung der Agentur bestehe nicht in der Einrichtung eines Partnerdepots. Diese Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei unwirksam. Es komme auf die konkrete Übermittlung von Namen und Anschrift der Partnervorschläge an.
Da die Frau bereits drei Vorschläge erhalten hatte, muss sie demnach 1.191 Euro zahlen.
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | MDR RADIO | 08. Dezember 2020 | 14:11 Uhr