Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio

Leben

GesundheitRezepteGartenFamilienlebenLifestyleRechtFinanzenDigitalesMobilität
Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteil der WocheRauchen außerhalb der Schule auf eigene Verantwortung

02. Juli 2022, 08:46 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.

Rauchen außerhalb der Schule auf eigene Verantwortung

Bundessozialgericht (Az: B 2 U 20/20 R)

Victor Viessmann* ist volljährig - geht aber noch auf ein Gymnasium direkt neben dem Stadtpark. Dorthin macht er regelmäßig Ausflüge während der Schulpausen - und zwar zum Rauchen. Das wurde ihm ausdrücklich erlaubt, schließlich ist er erwachsen und kann selbst entscheiden, ob er rauchen möchte.

Denn auf dem Schulgelände selbst gilt ein Rauchverbot. An diesem Wintertag nun aber spielt das Wetter ganz und gar nicht mit. Es stürmt heftig und wegen des Schneetreibens gibt es auch eine schlechte Sicht. Ein Ast löst sich bei einer Böe vom Baum und trifft den Kopf des Gymnasiasten. Der erleidet ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. War der Schüler im angrenzenden Stadtpark gesetzlich unfallversichert?

Das Bundessozialgericht entschied: Nein, auch außerhalb des Schulgeländes kann durchaus ein Unfallschutz bestehen, wie etwa bei Klassenfahrten oder bei Schulprojekten. Ein Stadtpark kann aber nicht als erweiterter Schulhof angesehen werden. Der Schüler ist mit dem Rauchen im Park vielmehr einer privaten Tätigkeit nachgegangen. Die Schule hatte hier zudem keine Aufsichtsmöglichkeit mehr. Auch kann sie volljährige Schüler nicht daran hindern, die Schule zu verlassen.

Hier greift der Unfallschutz also nicht, auch wenn das Rauchen im Park ausdrücklich erlaubt war.

Tragen einer falschen Polizeiuniform strafbar

Oberlandesgericht Hamm (Az: 03 Ns - 47 Js 393/20 - 52/21)

Harro Haske* hält auf seinem Fahrrad an einer Kreuzung - und zwar gleich neben einem Auto. Er klopft heftig gegen die Seitenscheibe und regt sich laut gestikulierend über Fahrweise der Autofahrerin auf. Die Frau lässt das aber nicht auf sich sitzen: Sie erstattet Anzeige - und das Ganze kommt vor Gericht. Dabei geht es aber nicht nur um die unflätige Ausdrucksweise des Bikefahrers.

Doch im Fokus steht etwas anderes, nämlich sein Outfit bei dem Vorfall: Eine dunkelblaue Hose mit der neonfarbenen Uniformjacke der Fahrradpolizei. Aufgedruckt auf die Jacke ist das Phantasiewort "POZILEI" - das bei einem schnellen Blick durchaus anders gelesen werden kann. Am Oberlandesgericht Hamm fand man das nicht witzig und bestätigte die Sichtweise der Vorinstanz:

Das nicht existierende Wort auf der Jacke kann bei flüchtiger Betrachtung für "POLIZEI" gehalten werden, da gegenüber dem tatsächlich existierenden Wort nur zwei Buchstaben vertauscht sind. Genau dies war ja auch Absicht des "Buchstabensalats". Eine entsprechende Vorschrift im Strafgesetzbuch soll genau vor einer solchen Gefahr von Verwechslungen schützen. Dabei ist nicht erheblich, dass die Zeugin letztlich merkte, keinen Polizeibeamten vor sich zu haben.

Der Mann zahlt in diesem Fall 1.650 Euro Strafe.

Höheres Bußgeld für Rotlichtverstoß mit SUV

Amtsgericht Frankfurt: (Az.: 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22)

Sigmar Siegbach* ist leidenschaftlicher SUV-Fahrer. Allerdings hat er bereits mehrere Einträge in Flensburg - aufgefallen ist er durch Rotlichtverstöße und durch zu schnelles Fahren. Diesmal nun fährt er erneut bei Rot in einen Kreuzungsbereich hinein. Der Regelsatz für einen solchen Verstoß beträgt 200 Euro. Das Amtsgericht Frankfurt am Main erhöhte aber auf 350 Euro.

Die Instanz begründete das Urteil damit: Von dem SUV-Fahrer ging eine erhöhte Betriebsgefahr aus. Die kastenförmige Bauweise des Fahrzeuges und die wegen der größeren Bodenfreiheit erhöhte Frontpartie führen zu einem höheren Risiko, andere Verkehrsteilnehmer zu verletzen. Damit ist ein solcher Verstoß gravierender als der Normalfall.

Das Gericht verhängte außerdem einen Monat Fahrverbot gegen den SUV-Fahrer. 

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 01. Juli 2022 | 08:24 Uhr