Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio

Leben

GesundheitRezepteGartenFamilienlebenLifestyleRechtFinanzenDigitalesMobilität
Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der WocheStadt muss gegen Falschparker vorgehen

11. März 2023, 13:13 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Stadt Bremen muss gegen Gehwegparker vorgehen

Oberverwaltungsgericht Bremen, Az. 1 LC 64/22

Mechthild und Manfred Melder* leben in einem Wohngebiet in Bremen. Eigentlich sind sie mit sich und ihren Lebensumständen sehr zufrieden, wären da nicht die Gehwegparker. Autos, die zur Hälfte auf dem Bordstein stehen und damit den Bereich für die Fußgänger einschränken. Zum Ärger der Familie Melder unternimmt das Ordnungsamt nichts dagegen. Anträge auf ein Einschreiten gegen diesen verkehrsordnungswidrigen Zustand lehnt die Straßenverkehrsbehörde ab. Zu Unrecht, wie jetzt das Oberverwaltungsgericht Bremen festgestellt hat.

Die Richter urteilten: Der Gehweg darf durch parkende Autos nicht in seiner Funktion beeinträchtigt werden. Insbesondere geht es um Verkehrssicherheit und die Interessen derjenigen, die den Gehweg zulässigerweise benutzen. Dabei reicht es nicht aus, wenn Fußgänger so gerade noch an den Autos vorbeikommen. Vielmehr muss auch ein Begegnungsverkehr zwischen beispielsweise zwei Kinderwagen möglich sein. Anwohner können ein Einschreiten gegen unerlaubtes Parken verlangen. Die Stadt muss entsprechende Fahrzeuge allerdings nicht gleich abschleppen lassen.


Bargeldausfuhr nach Russland auch nicht für Zahnbehandlung

Amtsgericht Frankfurt am Main, Az. 943 Ds 7140 Js 235012/22

Kyril Kniepig* reist von Frankfurt am Main über Istanbul und Moskau nach Kaliningrad, um dort eine umfangreiche Zahnbehandlung vornehmen zu lassen. Dafür hat er 11.000 Euro Bargeld bei sich. Beim Zoll hat er das nicht angemeldet. Und so werden an der Grenze 10.500 Euro beschlagnahmt. Der Rest wird Kyril Kniepig als Reisebedarf überlassen. Die Zahnbehandlung lässt er trotzdem vornehmen, zu einem tatsächlichen Preis von 6.000 Euro. Das Geld kann er sich teilweise leihen, der Rest wird vom russischen Zahnarzt gestundet.

Herr Kniepig fordert nun vom Zoll sein Geld zurück. Er verstehe zwar den Hintergrund der Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffskriegs gegen die Ukraine und dass dortigen Unternehmen kein Zugang zu EU-Währungen gegeben werden solle, halte aber seine medizinische Behandlung für "persönlichen Gebrauch". Der Fall landet vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main. Die Richter verurteilen Kniepig wegen versuchter, unerlaubter Ausfuhr von Banknoten zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro. Zudem behält man die beschlagnahmten 10.500  Euro ein.

Zur Begründung heißt es: Die Ausnahme "persönlichen Gebrauch" ist eng auszulegen. Sie umfasst daher nur die Fahrt und Verköstigung bis zum Ziel. Das ist Herrn Kniepig mit den 500 Euro gewährt worden. Gelder für eine beabsichtigte medizinische Behandlung sind dagegen nicht von der Ausnahme der Sanktion erfasst.


Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig

Bundesfinanzhof, Az. IX R 3/22

Willi Web* kennt sich gut mit Digitalwährungen aus. Im Jahr 2014 investiert er knapp 23.000 Euro in 24 Bitcoin. Nach Tausch und Rücktausch mit zwei anderen Kryptowährungen im Laufe des Jahres 2017 verkauft er sein Bitcoin-Depot mit einem sagenhaften Gewinn von 3,4 Millionen Euro. Ein einzelner Bitcoin war zum Jahresende 2017 mehr als 11.000 Euro wert. Das Finanzamt setzt 1,4 Millionen Euro Einkommensteuer fest. Dagegen geht Willi Web vor Gericht. Seine Argumentation: Kryptowährungen sind nichts Greifbares, nichts Tatsächliches, und daher keine Wirtschaftsgüter.

Der Bundesfinanzhof folgt dieser Überlegung nicht: Digitalwährungen wie Bitcoin existieren zwar nur als Datensätze im virtuellen Raum. Auf Plattformen werden sie aber gehandelt- die Gewinne sind real. Das Finanzamt darf von Krypto-Spekulanten ganz reale Steuern kassieren.

Willi Web muss seine Gewinne also versteuern. Die Richter gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren noch weitere Bitcoin-Verfahren den Bundesfinanzhof erreichen, wenn enttäuschte Krypto-Anleger Kursverluste steuerlich verrechnen wollen.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Das könnte Sie auch interessieren

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 11. März 2023 | 06:00 Uhr