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Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der WocheAutofahrer haftet für Biss durch angefahrenen Hund

04. Februar 2023, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Autofahrer haftet zu drei Viertel für Biss durch angefahrenen Hund

Oberlandesgericht Celle (Az.: 14 U 19/22)

Waldemar Waldecke* ist mit seinem Rauhaardackel im Wald unterwegs. Dort nähert sich ein Auto auf dem Waldweg. Der Fahrer übersieht dabei den an der Leine laufenden Hund. Das Auto überrollt diesen und nun liegt der Dackel wie tot da. Der Hundehalter geht auf sein Tier zu, das offenbar doch noch lebt und wird von ihm ins Handgelenk gebissen. Wer haftet nun für die Folgen?

Bei der gegnerischen Autoversicherung ist man der Ansicht, der Hundehalter hätte sich vorsichtiger dem überfahrenen Dackel nähern müssen. Doch die Richter am Oberlandesgericht Celle sahen es anders: "Zum Biss des Hundes ist es gekommen, weil das Tier nach dem Anfahren in einen Schockzustand gefallen ist. Damit hängt der Vorfall unmittelbar mit der Betriebsgefahr des Fahrzeuges zusammen. Der Hundehalter hätte aber nicht davon ausgehen dürfen, dass der Hund tot ist und jederzeit mit einem Biss rechnen müssen."

Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet in diesem Fall zu drei Viertel gegenüber der Krankenversicherung des Hundehalters.


Keine Adoption eines Volljährigen bei intakter Beziehung zur Mutter

Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 18 UF 60/21)

Die Adoption eines erwachsenen Menschen ist durchaus möglich. Voraussetzung ist ein sehr enges Verhältnis, das dem zu einem leiblichen Elternteil nahekommt. Was aber, wenn sowohl das eine als auch das andere besteht? Benjamin Benske will sich mit 21 von seiner Tante adoptieren lassen. Zwischen beiden bestehe seit 15 Jahren ein sehr enges Verhältnis. Zu seiner Mutter hat Benjamin allerdings eine ähnlich enge Beziehung.

Am Oberlandesgericht Karlsruhe lehnte man die Adoption ab: "Zwar kann auch bei guter Beziehung zur Mutter ein Eltern-Kind-Verhältnis zur Tante bestehen. Allerdings entspricht es nicht der Lebenserfahrung, dass man dann trotzdem noch eine ähnliche Beziehung zu einer anderen Person aufbauen kann. Vielmehr gibt es hier für die geplante Adoption auch finanzielle und damit familienfremde Motive. Eine Adoption würde hier zu einer erheblichen Ersparnis bei der Erbschaftssteuer führen."

Laut Gericht gebe es keine Hinweise, dass die Tante ihren Neffen auch dann adoptiert hätte, wenn dieser familienfremde Adoptionszweck nicht hätte erreicht werden können.


Parkhausbetreiber haftet nicht für Schäden durch Sex auf der Motorhaube

Kölner Landgericht (Az.: 21 O 302/22)

Sex im Parkhaus ist sicher nicht häufig, kommt aber vor. Probleme gibt es vor allem dann, wenn dieser auf der Motorhaube eines fremden Fahrzeuges stattfindet. Als Herr Wiedenbach morgens zu seinem Auto im Parkhaus zurückkehrt, staunt er nicht schlecht: Überall gibt es auf dem teuren Schlitten Kratzer und Dellen. Von den Verursachern fehlt verständlicherweise jede Spur. Herr Wiedenbach bittet deshalb den Parkhausbetreiber, die Bilder der Überwachungskamera anzuschauen. Darauf sind zwei Personen klar auf der Motorhaube erkennbar. Identifizieren kann man aber weder Geschlecht noch Aussehen. Dennoch fordert der Geschädigte rund 4.700 Euro Schadenersatz vom Parkhausbetreiber.

Am Kölner Landgericht weist man die Klage ab: "Die Pflichten eines Parkhausbetreibers gehen nicht so weit, dass er das Geschehen im Parkhaus per Video ununterbrochen beobachten muss, um mögliche Verstöße gegen die Sicherheit und Ordnung bemerken oder gar verhindern zu können. Auf den Aufzeichnungen ist außerdem nur ein Zeitraum von neun Minuten dokumentiert, in dem das Paar auf dem Auto aktiv war." Diese Zeitspanne ist laut Gericht zu kurz, um den Betreiber zur Rechenschaft ziehen zu können.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 04. Februar 2023 | 06:00 Uhr