Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio

Leben

GesundheitRezepteGartenFamilienlebenLifestyleRechtFinanzenDigitalesMobilität
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der WocheVom Bett ins Homeoffice: Bei Sturz muss Unfallversicherung zahlen

11. Dezember 2021, 09:14 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Weg vom Schlafzimmer zum Homeoffice ist versichert

Bundessozialgericht (Az: B 2 U 4/21 R)

Falk Falkenmaier arbeitet derzeit im Homeoffice. Früh am Morgen begibt er sich vom Schlafzimmer ins häusliche Büro, um die ersten Arbeitsaufträge entgegenzunehmen. Der Weg führt in den oberen Stock über eine Wendeltreppe. Verschlafen stolpert Herr Falkenmaier über ein Stufe, stürzt und bricht sich einen Brustwirbel. Ist das ein Arbeitsunfall? Die zuständige Berufsgenossenschaft sagt Nein: Auf dem Weg von den Privaträumen in den betrieblichen Bereich beginne der Unfallversicherungsschutz erst beim Erreichen der Betriebsräume. Auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen sieht die Wegstrecke als unversicherte Vorbereitungshandlung zu eigentlichen Tätigkeit. Doch in letzter Instanz entschied das Bundessozialgericht nun so:

"Unfallschutz besteht im Homeoffice prinzipiell in gleichem Umfang wie bei der Ausübung der Tätigkeit im Unternehmen. Der Weg auf der Treppe zum häuslichen Büro steht hier in einem engen Zusammenhang mit der Arbeit, denn der Verkaufsleiter wollte gerade seine Arbeit aufnehmen. Diese objektive Handlungstendenz ist entscheidend dafür, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte."

Betriebliche Wege innerhalb der Wohnung sind also versichert – auch Wege bis zur Küchentür, um dort zu essen oder zu trinken.


Schließung von Reisebüros in der Corona-Krise rechtens

Oberverwaltungsgericht Sachsen (Az.: 3 B 419/21)

Das sächsische Reisebüro Sonnenstrand ist verärgert: Laut Corona-Notfallverordnung ist es seit dem 22. November nicht mehr gestattet, dort Kunden zu empfangen. Der Chef fühlt sich im Vergleich zu anderen Geschäften im Einzelhandel benachteiligt. Schließlich könnten im Reisebüro die gleichen Maßnahmen zum Hygieneschutz gelten wie in allen anderen Geschäften auch. Beim Zutritt zum Reisebüro könne problemlos der Geimpften- oder Genesenen-Status geprüft werden – auch sei in einem Reisebüro das Maskentragen Pflicht. Warum also dürfe man dennoch nicht öffnen? Am Oberverwaltungsgericht Sachsen bezeichnete man die Betriebsschließung als rechtmäßig:

"Der Freistaat ist verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit zu ergreifen, die einen deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens erwarten lassen. Hygieneschutzmaßnahmen und 2G-Regeln allein sind im Sinne der nötigen Kontaktreduzierung weder in Reisebüros noch auf dem Weg dahin oder zurück effektiv. Reisebüros können im Interesse des Lebens- und Gesundheitsschutzes für einen beschränkten Zeitraum auch online oder per Telefon beraten und arbeiten."

Das Reisebüro bleibt also vorerst geschlossen.


Kein generelles Übernachtungsverbot auf dem Großen Wannsee

Berliner Verwaltungsgericht (Az: VG 10 K 273/20)

Marko und Martha Martin haben ein Hausboot auf dem Großen Wannsee in der Nähe von Berlin. Dort übernachten sie oft und gern in den Sommermonaten. Ihrem Segelsportverein wird vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendort aber verboten, die Boote als Übernachtungsmöglichkeit zu nutzen. Der Verein wehrt sich dagegen: Zu einem Liegeplatz gehöre nicht nur, sein Boot mit Kajüte am Steg festmachen zu können, sondern gelegentlich eben auch ein Daueraufenthalt. Am Berliner Verwaltungsgericht stimmte man teilweise zu:

"Durch gelegentliches Übernachtungen auf den am Steg liegenden Booten wird die Gewässerfläche selbst nicht übermäßig in Anspruch genommen. Segler oder andere Freizeitkapitäne können deshalb ein oder zwei Nächte an Bord übernachten. Während Regatten oder sonstiger Wassersportwettbewerbe sind auch vier bis fünf Nächte erlaubt. Längere Übernachtungszeiten auf dem Boot sind jedoch unzulässig."

Das gleiche Gericht hat übrigens die Vermietung von Hausbooten als Ferienwohnungen untersagt.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 11. Dezember 2021 | 08:21 Uhr