Urteile der Woche Jobcenter muss internetfähigen Computer für Heimunterricht stellen

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten in Kurzform.

Eine Statue der Justitia
Justitia gilt als Inbegriff der Gerechtigkeit. Bildrechte: dpa

Schülerinnen und Schüler mit Hartz IV haben Anspruch auf internetfähigen Computer

Landessozialgericht Essen ( Az.: L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B ).

Miriam Mirbach geht derzeit aufs Gymnasium. Sie erhält außerdem Hartz-IV-Leistungen. Bei ihrem zuständigen Jobcenter beantragt sie einen internetfähigen Computer. Und das begründet sie folgendermaßen: Während der Corona-Pandemie müsse sie grundsätzlich von zu Hause arbeiten.

Ihre Schulleiterin bestätigt ihr das auch. Doch das Jobcenter und auch das zuständige Sozialgericht sehen hier keinen Anspruch. Dank einer privaten Spende von der Schule wird die Schülerin anderweitig mit einem Computer ausgestattet. Das Landessozialgericht Essen fällte dennoch eine klare Entscheidung:

"Im Falle einer ausgebliebenen Privatspende hätte die Schülerin einen Anspruch gehabt auf die Finanzierung eines Gerätes. Denn hier handelt es sich um einen grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe in Zeiten eines dauerhaften Unterrichts von Zuhause aus während der Corona-Pandemie."

Die Richter veranschlagten den Bedarf auf rund 150 Euro für ein internetfähiges Markentablet.


Verletztengeld bei Arbeitsunfall orientiert sich am nachweisbar gezahlten Arbeitsentgelt

Hessische Landessozialgericht (AZ: L 9 U 109/17)

Bei einem Arbeitsunfall steht man unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Normalfall gibt es auch Verletztengeld. Das bemisst sich am tatsächlich erzielten Arbeitslohn. Der muss über Abrechnungen nachgewiesen werden. In Bertram Bersickes Arbeitsvertrag ist zwar von 40 Wochenarbeitsstunden die Rede. Offiziell nachweisbar durch den Arbeitgeber sind davon allerdings nur 20.

Nach einem Arbeitsunfall möchte er nun dennoch Verletztengeld für 40 Stunden haben - und er verweist auf seinen Arbeitsvertrag. Am Hessischen Landesozialgericht war man nicht auf seiner Seite:

"Zwar war es auf der Baustelle üblich, 20 Wochenstunden als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und 20 Stunden im Rahmen von Schwarzarbeit zu absolvieren. Allerdings konnte der Arbeitnehmer nur das regulär erzielte Arbeitsentgelt für 20 Wochenstunden nachweisen. Die Berechnung des Verletztengeldes orientiert sich aber genau daran -  und nicht an den Arbeitsstunden im Arbeitsvertrag."


Kein Schadensersatz nach Kollision mit Begrenzungsstein einer Parkbucht

Amtsgericht München (AZ: 155 C 5506/19).

Zwei dicht hintereinander parkende Autos in einer Straße in Paris 3 min
Bildrechte: Colourbox.de

Frida Friesicke will auf dem Parkplatz eines Supermarktes rückwärts einparken. Dort geht es recht eng zu: Die angrenzenden Hauswände sind vor Parkremplern geschützt mit sogenannten Begrenzungsfelsen. Genau so einen Stein übersieht sie beim Einparken.

Vor Gericht gibt sie an, ihre Rückfahrkamera und die Sensoren des Autos hätten den recht kleinen Felsen am Boden nicht erkannt. Weil ihre Stoßstange beschädigt wurde, verlangt sie nun 1200 Euro Schadenersatz. Am Amtsgericht München wurde die Klage abgewiesen:

"Grundsätzlich ist der Autofahrer verpflichtet, sich eine Parklücke genau anzuschauen. Im vorliegenden Fall hätte die Frau deren Größe vor und beim Rückwärtsfahren genau prüfen müssen, zumal es dort recht eng war. Der Felsen ragte auch nur geringfügig in die Parklücke hinein und hob sich farblich deutlich genug von der Hauswand ab. Wenn die Fahrerin zu dem Schluss gekommen wäre, sie passe nicht in die Lücke, hätte sie das Einparken beenden müssen."

Frau Friesicke bleibt hier auf den Kosten für die beschädigte Stoßstange sitzen.


*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 30. Mai 2020 | 05:00 Uhr

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