Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche Keine Rückzahlungspflicht des Corona-Bonus bei Eigen-Kündigung

26. November 2022, 07:44 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Keine Rückzahlungspflicht des Corona-Bonus bei Eigen-Kündigung

Arbeitsgericht Oldenburg (Az: 6 Ca 141/21)

Max Mahlmann* arbeitet als Erzieher in einer Kindertagesstätte. Im November 2020 erhält er von seiner Arbeitgeberin einen Corona-Bonus in Höhe von 550 Euro. Allerdings gibt es einen Haken. Im Arbeitsvertrag steht eine Art Rückzahlungsklausel. Demnach muss ein Arbeitnehmer das Geld zurückzahlen, wenn er aus eigenen Gründen innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt kündigt. Genau das tut Herr Mahlmann auch im Januar – die Sonderzahlung aber will er behalten. Am Arbeitsgericht Oldenburg bekam er Recht: Die entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam, weil sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Bereits das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass eine solche Benachteiligung bereits dann vorliegt, wenn eine Bindung über das nachfolgende Quartal vorgesehen ist. Das gilt erst recht bei zwölf Monaten. Im Übrigen muss bedacht werden, dass mit der gezahlten Sonderzahlung die schon geleistete Arbeit honoriert werden sollte. Besondere Belastungen während der Corona-Pandemie konnten so im gewissen Rahmen ausgeglichen und anerkannt werden. Die Rückzahlungsklausel ist unzulässig.


Bei über 150 Parkverstößen ist der Entzug der Fahrerlaubnis gerechtfertigt

Verwaltungsgericht Berlin (Az: VG 4 K 456/21)

Wiegald Wiesmann* werden innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen angelastet. Bei einer Anhörung weist Herr Wiesmann darauf, dass nicht er selbst die Verstöße zu verantworten habe. Drei auf ihn zugelassene Fahrzeuge seien von Familienangehörigen gefahren worden und all diese hätten eben falsch geparkt. Trotzdem wird Herrn Wiesmann die Fahrerlaubnis entzogen. Der geht dagegen vor - aus beruflichen Gründen sei er auf den Schein angewiesen. Am Verwaltungsgericht Berlin hatte man für ihn kein Verständnis: Bagatellverstöße im Straßenverkehr können bei der Prüfung der Fahreignung grundsätzlich außer Betracht bleiben. Anders verhält es sich aber, wenn ein Kraftfahrer nicht willens ist, bestimmte Vorschriften zu beachten. Allein die Anzahl der Verstöße im näheren Wohnumfeld lassen Zweifel an der Eignung des Klägers aufkommen. Dabei ist es unerheblich, ob Familienangehörige dafür verantwortlich waren. Wenn der Fahrer bei den vielen Bußgeldbescheiden nichts unternimmt, zeigt er in jedem Fall charakterliche Mängel und ist als Verkehrsteilnehmer ungeeignet.


Impfschaden nach Corona-Impfung in Schule ist kein Dienstunfall

Verwaltungsgericht Hannover (Az: 2A 460/22)

Beate Beermann* ist Förderschullehrerin. In ihrer Schule wird sie Ende März 2021 von einem mobilen Team des Impfzentrums Hannover mit Astrazeneca geimpft. Etwa eine Woche später erleidet sie nach eigener Aussage schwere körperliche Schäden. Ein Arzt bestätigt das. Die Folgen dauern bis heute an. Frau Beermann will den Vorgang nun vor Gericht als Dienstunfall anerkennen lassen. Ihre Begründung: Die Impfung sei von ihrem Dienstherren – dem Land Niedersachsen – angeboten worden und sei eine von ihm zu verantwortende dienstliche Veranstaltung gewesen. Am Verwaltungsgericht Hannover sah man das anders: Die Impfaktion war keine dienstliche Veranstaltung. Der Dienstherr hat lediglich seine Räumlichkeiten in der Schule zur Verfügung gestellt, damit das mobile Impfteam dort die Immunisierung vornehmen kann. In einem solchen Fall gelten die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach einer Impfung nicht als Dienstunfall. Eine Revision ist hier zugelassen worden – vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 26. November 2022 | 06:00 Uhr

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