Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche Kein Kindergeld bei langer Erkrankung für volljähriges Kind

23. April 2022, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Kein Kindergeld bei langer Erkrankung von volljährigem Kind

Bundesfinanzhof (Az.: III R 43/20)

Der Sohn von Familie Wiesenbach* hat eine zweieinhalbjährige Ausbildung zum Zweiradmechatroniker begonnen. Gut vier Monate vor dem Abschluss gerät der 19-Jährige in einen schweren Unfall. Nach einem langen Krankenhausaufenthalt muss er mehrere Rehamaßnahmen durchlaufen. Die letzte davon beginnt erst 17 Monate nach dem Unfall. Das Ausbildungsverhältnis bleibt dennoch erhalten. Steht in dieser Zeit der Familie weiter das Kindergeld zu?

Die Vorinstanz sagte Ja, doch am Bundesfinanzhof hob man das Urteil auf: "Bei einer langfristigen Unterbrechung der Ausbildung – wie hier wegen einer Erkrankung – verlieren die Eltern den Anspruch auf Kindergeld. Das gilt für den Fall, dass die Krankheit länger als sechs Monate andauert. Anders verhält es sich nur bei einer vorübergehenden Erkrankung. Dass im Streitfall das Ausbildungsverhältnis fortbestand, ändert daran nichts."

Setzt das Kind also mehr als ein halbes Jahr aus, gibt es kein Kindergeld mehr.


Widerrufenes Testament kann nicht reaktiviert werden

Oberlandesgericht München (Az.: 31 Wx 441/21)

Menschen ändern im Verlaufe ihres Lebens hin und wieder ihren letzten Willen. Manchmal möchten sie sogar zu einem früheren Testament zurückkehren. Doch dabei lauern juristische Fallstricke. Frieda Friesicke* hat 2017 ein notarielles Testament anfertigen lassen. Ein Jahr später widerruft sie dies handschriftlich. Nun entscheidet sie sich wenige Wochen später doch dafür, zum ursprünglichen Testament zurückzukehren. Dazu unterschreibt sie die beglaubigte Abschrift des Testaments von 2017 erneut. Ist das ausreichend?

Nein, sagte man am Oberlandesgericht München: "Durch das Unterschreiben der beglaubigten Testaments-Abschrift kann der ursprünglich formwirksam errichtete letzte Wille nicht wiederhergestellt werden. Denn es wurde hier weder ein neues wirksames Testament errichtet, noch wurde das alte handschriftliche Testament von 2018 widerrufen. In beiden Fällen hätte es eines formwirksamen Testierens bedurft. Das aber erfordert entweder eine vollständig handgeschriebene und unterschriebene oder eine vor dem Notar abgegebene Erklärung."

Damit richtet sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen weiter nach dem handschriftlichen Testament von 2018.


Kein Schmerzensgeld nach Sturz über eine Schmutzfangmatte

Landgericht Coburg (Az.: 14 O 503/20)

Wanda Wandrich* gehört zur älteren Generation und ist mitunter unsicher zu Fuß. In einer Bankfiliale hebt sie zunächst Geld am Automaten ab und dann will sie noch zum Serviceschalter. Dabei muss sie eine Schmutzfangmatte überqueren. An der aber bleibt sie mit dem Fuß hängen und stolpert. Sie stürzt auf ihren Arm, verletzt sich und muss mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus. Nun klagt sie auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Vor Gericht behauptet sie, die Schmutzfangmatte sei verrutscht gewesen und habe Wellen geschlagen. Nur deshalb sei sie hängen geblieben.

Am Landgericht Coburg sah man dies nicht als erwiesen an: "Wer eine Gefahrenlage schafft, muss die Schädigung anderer möglichst verhindern. Dabei müssen Maßnahmen getroffen werden, die ein umsichtiger und vorsichtiger Mensch für erforderlich hält. Allerdings kann nicht jeder Gefahr vorgebeugt werden. Die Klägerin hätte hier die von der Schmutzfangmatte ausgehende Gefahr selbst erkennen können. Gerade von Personen mit unsicherem Gang kann dabei eine höhere Aufmerksamkeit verlangt werden."

Anders wäre das Urteil möglicherweise ausgefallen, wenn die Matte tatsächlich Wellen geschlagen hätte. Das aber konnte vor Gericht nicht nachgewiesen werden.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 23. April 2022 | 06:00 Uhr

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