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Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der WocheBehandlungsfehler bei Geburt: Krankenhaus muss Schadensersatz zahlen

21. Mai 2022, 09:07 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Schadensersatz wegen eines Behandlungsfehlers bei der Geburt

Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 5 U 130/19)

Im ersten Fall geht es um die Kosten, die durch eine fehlerhafte Behandlung in einem Krankenhaus entstehen. Die Geburt des Kindes von Familie S.* zieht sich in die Länge – es kommt zu Komplikationen. Die Sauerstoffversorgung des Kindes ist nicht gesichert und das führt zu einem Hirnschaden. Es entstehen 180.000 Euro Behandlungs- und Pflegekosten. Die Höhe der noch zukünftig entstehenden Kosten kann im Moment nicht abgeschätzt werden. Die Kranken- und Pflegekasse klagt nun gegen das Krankenhaus.

Am Oberlandesgericht Oldenburg entschied man wie folgt: "Nach dem Gutachten eines Geburtsmediziners hätte die Geburt des Kindes mit Hilfe einer Saugglocke beschleunigt werden können. So wäre das Kind 21 Minuten früher entbunden worden. Dieser Fehler hat den Hirnschaden des Kindes zumindest mitverursacht. Damit liegt ein Behandlungsfehler bei der Geburt vor. Das Krankenhaus muss deshalb die bereits entstandenen und zukünftig noch entstehenden Behandlungs- und Pflegekosten ersetzen."


Links- und Rechtseinbieger in mehrspurige Straße haften bei Unfall je zur Hälfte

Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 12 U 1517/21)

Autofahrer A und Autofahrer B kommen sich auf einer Straße entgegen. Beide wollen in die gleiche Straße abbiegen – es handelt sich um eine dreispurige Trasse. Klar ist, dass der Rechtsabbieger Vorfahrt hat. Der entgegenkommende Fahrer, der links abbiegen will, darf den Rechtsabbieger nicht behindern. Doch Rechtsabbieger A steuert urplötzlich auf die äußerste linke Spur zu. Damit hat Linksabbieger B nicht gerechnet. Beide stoßen zusammen und es kommt zum Unfall. Muss dennoch Linksabbieger B haften?

Nein, sagte man am Oberlandesgericht Koblenz: "Grundsätzlich hat der rechts Einbiegende den Vortritt gegenüber dem nach links Einbiegenden. Linksabbieger dürfen nur so in die Seitenstraße einfahren, dass die Weiterfahrt der Rechtsabbieger nicht behindert wird. Gibt es aber drei Spuren und der Rechtsabbieger wählt die äußerste linke Spur, muss dieser besonders sorgfältig und rücksichtsvoll sein. Kommt es dennoch zum Unfall, dann haftet der Linksabbieger nicht allein, sondern nur zur Hälfte."


Enthüllungsbuch über Arbeitsweise von RT Deutsch wird nicht verboten

Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 11 U 115/21 und 11 W 32/21)

Wassili Wassinsky* war zwischen 2018 und 2020 als freier Mitarbeiter und anschließend fest angestellter Reporter für RT Deutsch tätig – das ist ein russischer Sender, der bis Anfang des Jahres in deutscher Sprache empfangbar war. Wegen einer fehlenden Sendelizenz musste die Ausstrahlung eingestellt werden. Es erscheint aber ein Buch von Herrn Wassinsky. Darin setzt er sich kritisch mit den Arbeitsweisen, der politischen Ausrichtung und den journalistischen Aktivitäten des Senders auseinander. Es geht beispielsweise um einen Spezialauftrag, den der Mann anlässlich der medizinischen Behandlung des Regimekritikers Alexej Nawalny in der Berliner Charité erhalten hat. RT Deutsch will dieses Buch in der Erst- und Zweitauflage verbieten lassen. Es handele sich um einen Verstoß gegen das Unternehmenspersönlichkeitsrecht.

Am Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied man so: "Die Belange von RT Deutsch müssen hier hinter das Informationsinteresse der Allgemeinheit zurücktreten. Die deutsche Öffentlichkeit hat ein erhebliches Interesse daran zu erfahren, dass RT möglicherweise an verdeckten Ermittlungen in Bezug auf russische Regimekritiker involviert war. Der ehemalige Mitarbeiter verletzt auch mit seinen Aussagen zu fehlender Sachkompetenz der Mitarbeiter oder politischer Nähe zu rechts- oder linksextremistischen Gruppen nicht das Unternehmenspersönlichkeitsrecht." Das Enthüllungsbuch über RT Deutsch kann also erscheinen.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 21. Mai 2022 | 06:24 Uhr