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Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der WocheBeamte haben keinen Anspruch auf Sabbatjahr

18. März 2023, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Beamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr

Verwaltungsgericht Koblenz  (Az: 5 K 1182/22.KO)

Siegried Sielske ist in ihrem Bundesland als Beamtin beschäftigt. Dort beantragt sie aus persönlichen Gründen ein Sabbatjahr. Bei diesem Arbeitszeitmodell kann man Arbeitszeit ansparen und dann für ein Jahr pausieren – in dieser Zeit bleibt man weiter beschäftigt und ist versichert. Der Dienstherr lehnt dies  allerdings aus dienstlichen Gründen ab. Während der Freistellungsphase habe er keinen Ersatz oder eine Vertretung. Der ordnungsgemäße Dienstbetrieb sei nicht gewährleistet. Muss die Beamtin die Entscheidung hinnehmen?

Ja, sagte man am Verwaltungsgericht Koblenz: Beamte haben keinen Anspruch auf ein sogenanntes Sabbatjahr. Das gilt dann, wenn die einjährige Freistellung nicht kompensiert werden kann und die reibungslose Aufgabenwahrnehmung nicht mehr gewährleistet ist. In einem solchen Fall kann der Dienstherr die gewünschte Auszeit ablehnen.


Hartz-IV-Empfängerin gewinnt Prozess gegen zu langsames Jobcenter

BVG (Az. 1 BvR 311/22)

Barbara Ballweg ist Hartz-IV-Empfängerin. Mit ihrem aktuellen Leistungsbescheid ist sie unzufrieden, weil das Jobcenter bei der Berechnung nachweislich von einem zu hohen Einkommen ausgegangen ist. Sie geht in Widerspruch und soll laut Bescheid die fehlenden Kosten erstattet bekommen. Doch als nach sechs Monaten immer noch kein Geld auf ihrem Konto ist, erhebt sie eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht. Das zahlt nun – die Kosten für das Verfahren will Frau Ballweg aber ebenfalls erstattet bekommen. Das Sozialgericht hält dies für völlig überzogen: Es wäre sinnvoller gewesen, den kostengünstigen und schnellen Weg zu wählen und einfach noch mal beim Jobcenter nachzufragen. Ein Anwaltsschreiben, in dem eine angemessene Frist gesetzt werde, hätte es ebenso getan.

Das sah man am Bundesverfassungsgericht letztlich anders: Es gibt keine allgemeine Pflicht, die Behörde nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist auf die ausstehende Entscheidung aufmerksam zu machen oder nachzufragen, ob sie bald entscheidet. Ganz im Gegenteil: Der Gesetzgeber selbst hat geregelt, wie lange Betroffene abwarten müssen. Wer nach Ablauf dieser vorgegebenen Fristen klagt, handelt grundsätzlich nicht treuwidrig.

Der Beschluss des Sozialgerichts ist damit aufgehoben. Es muss neu über die Erstattung entscheiden.


Kollision mit Blumenkübel in einer Spielstraße ist selbstverschuldet

Landgericht Koblenz vom 05. August 2022 (AZ: 5 O 187/21)

Die Tochter von Nico Niclas wohnt im Haus an einer Spielstraße. Dort sind zur Verkehrsberuhigung zwei anthrazitfarbene Blumenkübel aufgestellt worden. Diese sind aber weder besonders markiert noch gekennzeichnet. Als der Mann bei Dunkelheit seine Tochter besuchen will, übersieht er einen rechts aufgestellten Blumenkübel und stößt mit dem Auto dagegen. Es entsteht ein Schaden in Höhe von 1.339 Euro. Das Geld will Herr Niclas von der Stadt zurück. Am betreffenden Abend sei es dunkel, regnerisch und neblig gewesen. Die dunklen Kübel seien nicht ausreichend gekennzeichnet gewesen. Die Stadt wäre dazu aber verpflichtet.

Am Landgericht Koblenz schüttelte man den Kopf: In einer verkehrsberuhigten Straße sind Blumenkübel als Begrenzung zulässig. Die Stadt ist hier zwar für die Sicherung des Verkehrs zuständig. Allerdings hätte der Kläger von früheren Besuchen die Kübel kennen müssen. Außerdem hätte er auf der Spielstraße nur Schritttempo fahren dürfen. Noch dazu muss er bei Dunkelheit innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten können.

In einem solchen Fall kommt es nicht darauf an, ob die  Blumenkübel ausreichend gekennzeichnet waren oder nicht.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 18. März 2023 | 08:20 Uhr