Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche Verkehrsbetriebe dürfen Falschparker umsetzen

09. Juli 2022, 09:35 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Verkehrsbetriebe dürfen Falschparker umsetzen

Verwaltungsgericht Berlin (Az.: VG 11 K 298/21)

Leonard Lenker* ist spät dran. Der morgendliche Berufsverkehr hat seinen Zeitplan durcheinandergebracht und jetzt sind es noch zehn Minuten bis zu einem wichtigen Geschäftstermin. Für Parkplatzsuche bleibt keine Zeit mehr. Prompt entschließt er sich, sein Auto weniger als 15 Meter entfernt von einer Bushaltestelle zu parken. Als er später zurückkommt, ist der Wagen verschwunden. Wie Herr Lenker erfährt, wurde das Auto durch die Städtischen Verkehrsbetriebe abgeschleppt beziehungsweise "umgesetzt". Laut Gebührenbescheid soll der Falschparker dafür 208,33 Euro zahlen. Vor Gericht wehrt er sich dagegen und nennt die Maßnahme unverhältnismäßig. Er habe schließlich niemanden behindert.

Das Verwaltungsgericht Berlin sieht das anders: "Nach dem Mobilitätsgesetz dürfen die Berliner Verkehrsbetriebe falsch geparkte Fahrzeuge auf Flächen des öffentlichen Nahverkehrs umsetzen und hierfür Gebühren fordern. Der Kläger hat gegen das Verbot verstoßen, in einem Abstand von 15 Meter vor und hinter einem Haltestellenschild zu parken. Eine konkrete Behinderung ist in einem solchen Fall nicht erforderlich, weil dem reibungslosen Funktionieren des öffentlichen Nahverkehrs ein hoher Stellenwert zukommt."


Corona: Klinik kann Ungeimpfte von Betriebsfeier ausschließen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az.: 6 Ta 673/22)

Wolfgang Wollseif arbeitet in einer großen deutschen Uniklinik in der IT-Abteilung. Jedes Jahr veranstaltet das Haus ein Sommerfest, zu dem alle Beschäftigten eingeladen sind. Es gibt allerdings eine Einschränkung: Wegen der Corona-Pandemie sind nur vollständig geimpfte und genesene Mitarbeiter zugelassen. Jeder Gast braucht zudem einen negativen, tagesaktuellen Corona-Schnelltest. Herr Wollseif ist ungeimpft und beschwert sich bei der Klinikleitung über die Regelungen. Die bleibt aber bei ihren Einschränkungen. Juristisch will der IT-Mitarbeiter die Teilnahme am Fest dann doch noch erzwingen.

Erfolglos, denn das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg kommt zu folgender Einschätzung: "Für Beschäftigte in Kliniken gibt es wegen der Corona-Pandemie einen besonderen Anlass für Schutzmaßnahmen. Dem Beschäftigten entstehen keine Nachteile, weil er nicht an der Feier teilnehmen darf. Dies gilt erst recht in Abwägung mit möglichen Nachteilen des Klinikbetriebes im Hinblick auf Infektionsrisiken." Ohne Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen darf Herr Wollseif also nicht am Sommerfest teilnehmen.


Gemeinde haftet für Schaden an Auto nach Astbruch

Landgerichts Koblenz (Az.: 1 O 72/20)

Familie Buschmann macht einen Ausflug in den Kletterwald. Sie parken ihr Auto in der Nähe auf einem Parkplatz im Stadtwald. Als die Familie am Nachmittag zurückkommt, liegt auf dem Fahrzeug ein 4 Meter langer Ast, der sich von einem Baum gelöst hat. Das Auto ist stark beschädigt. Herr Buschmann verlangt von der Stadt Schadenersatz. Als Eigentümerin des Waldes sei sie schließlich für die Sicherung des Parkplatzes verantwortlich. Die Stadt sieht sich aber nicht in der Pflicht zu zahlen, da sie erst vor wenigen Monaten Baumkontrollen durchgeführt hatte.

Das Landgericht Koblenz trifft dann folgende Entscheidung: "Als Eigentümerin des Waldes trifft die Stadt die Verkehrssicherungspflicht für den Parkplatz. Bei ordnungsgemäßer Durchführung von Baumkontrollen im Bereich des Parkplatzes wäre die Gefahr eines Astbruches erkennbar gewesen. Die beklagte Stadt wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 7.420,00 € zu zahlen." Familie Buschmann bekommt den Schaden am Auto also ersetzt.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 09. Juli 2022 | 08:24 Uhr

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