Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche Kaninchen sind auf Theaterbühne erlaubt

05. November 2022, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Lebende Kaninchen auf Theaterbühne erlaubt

Verwaltungsgericht Berlin (Az.: 17 L 245/22)

In zwei Neuinszenierungen von Wagners "Rheingold" und "Walküre" möchte die Berliner Staatsoper lebende Kaninchen als Teil des Bühnenbilds verwenden. Zwanzig Tiere sollen in der Aufführung ein Forschungslabor in der Götterburg Walhall symbolisieren. Ein Tierschutzverein geht allerdings rechtlich dagegen vor und fordert, die Aufführung mit Kaninchen zu verbieten. Vor Gericht wird eine Amtstierärztin eingebunden. Für sie ist die Verwendung der Tiere akzeptabel, da sie nur circa 15 Minuten im Einsatz seien und keiner der Mitwirkenden an die Käfige stößt oder sich dagegen lehnt. Zudem sei die Lautstärke der Musik auf der Bühne leiser als im Zuschauerraum.

Die Richter des Verwaltungsgerichts Berlin weisen den Antrag, die Theateraufführung mit Kaninchen zu verbieten, ab: "Verbeamteten Tierärztinnen und Tierärzten kommt bei der Frage tierschutzwidriger Vernachlässigung eine besondere Funktion als Sachverständige zu. Ihre Stellungnahme ist bei der Frage der Tierschutzwidrigkeit ein besonderes Gewicht beizumessen." Die Tiere können jetzt also ganz groß rauskommen.


Gericht verbietet Allgäuer Hersteller Osterhasen in goldener Verpackung

OLG München (Az.: 29 U 6389/19)

Von Kaninchen zu Hasen, allerdings aus Schokolade. Wie ähnlich sich Hohlkörper-Osterhasen sein dürfen, musste das Oberlandesgericht München entscheiden. Konkret geht es um Schokohasen der Confiserie Heilemann und die der Firma Lindt. Letztere produziert die "Goldhasen" in Deutschland seit 1952, seit 1997 im aktuellen Farbton. Heilemann beginnt in der Ostersaison 2018 ebenfalls einen sitzenden Hasen in Goldfolie anzubieten. Dagegen klagt Lindt über mehrere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof. Der entscheidet, dass der Farbton des Goldpapiers Markenschutz genießt.

Das Oberlandesgericht München musste sich nun erneut mit dem Thema befassen und entscheidet für den Kläger: "Zwischen den Goldhasen von Lindt und den Schokohasen von Heilemann besteht eine zu große Verwechslungsgefahr bezüglich der Verpackung. Unterschiede in Farbton und Gestaltung sowie die Beschriftung mit dem Namen des Herstellers reichen nicht aus, um dieser vorzubeugen."


Schäden am Nachbarhaus durch Sanierung müssen ersetzt werden

Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 6 U 328/21)

Abel Abriss* und seine Familie lassen das geerbte Elternhaus sanieren. Auch die Leitungen werden erneuert. Dabei wird auch Wasser aus dem Keller nach draußen gepumpt. Die Bauherren gehen davon aus, dass dies auf dem Grundstück versickert. Tut es aber nicht. Im Gegenteil: Das Wasser fließt zum Nachbarhaus, über einen Lichtschacht in den Keller. Die Folge: durchnässte Wände und Fußboden. Der Nachbar behebt den Schaden selbst, verlangt aber 6.700 Euro Schadenersatz – eben den Betrag, den auch eine Fachfirma in Rechnung gestellt hätte. Dagegen klagt Familie Abriss mit der Begründung, dass die Abläufe des Lichtschachts unzureichend seien und der Nachbar zudem den Schaden selbst behoben habe. Den gesamten Betrag könne er nicht geltend machen.

Anders sieht es das Oberlandesgericht Oldenburg: "Dem Beklagten ist kein Vorwurf zu machen – auch nicht mit Blick auf die Mängel am Lichtschacht. Des Weiteren darf der Schädiger nicht davon profitieren, dass der Nachbar den Schaden selbst beseitigt." Der Nachbar bekommt den vollen Schadensersatz zugesprochen.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 05. November 2022 | 06:00 Uhr

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