Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche Lehrer redet bei "Querdenken" – Neutralitätspflicht darf geprüft werden

12. November 2022, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Schülersprecher gewinnt gegen Lehrer aus "Querdenker"-Umfeld

Ratinger Amtsgericht (Az.: 10 C 161/22)

Valentin Valenske ist Schülersprecher an einem Gymnasium. Außerhalb des Unterrichts sieht er einen seiner Lehrer als Redner auf einer "Querdenker"-Demo. Darüber informiert er die Schulleitung. Sein Lehrer habe sich auf der Demo klar als Unterstützer einer antisemitischen und rechts-offenen Bewegung zu erkennen gegeben. Seine Ansichten zu den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung verbreite er unterschwellig auch im Unterricht. So habe er einem Schüler, der sich krank bei ihm abgemeldet habe, gebeten, darauf zu achten, ob es einen Zusammenhang mit der Maske gebe. Die Schulleitung müsse prüfen, ob der Beamte die Neutralitätspflicht der Schule gefährde.

Der Lehrer wehrt sich gegen diese Anschuldigungen und klagt vor dem Amtsgericht Ratingen. Ohne Erfolg: "Der Schülersprecher ist hier im Recht: Seine Äußerungen sind vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen konnte das Gericht nicht feststellen." Die Klage des Lehrers wurde damit abgewiesen: Es darf also geprüft werden, ob seine Auftritte bei Demos beamtenrechtlich bedenklich sind oder nicht.


Mieterinnen und Mieter müssen für Kontrolle der Mülltrennung zahlen

Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 117/21)

Burkhard Burske* ist Vermieter eines Mehrfamilienhauses. Bei der Kontrolle der Mülltonnen am Haus stellt er wiederholt fest, dass die Mieterinnen und Mieter den Müll nicht vorschriftsmäßig trennten. Vielmehr werde der komplette Hausabfall in den Restmüllbehälter entsorgt – gelbe und braune Tonne blieben vergleichsweise mäßig gefüllt. Er teilt den Mieterinnen und Mietern mit, dass er nicht gewillt sei, dies ist zu akzeptieren. Ein Unternehmen werde künftig regelmäßig den Müll kontrollieren und den falsch sortierten Abfall gegebenenfalls nachsortieren. Die dafür anfallenden Kosten müssten sich alle Mieterinnen und Mieter teilen.

Die sind damit allerdings nicht einverstanden. Sie dürften für das fehlerhafte Verhalten anderer Mieterinnen und Mieter nicht zur Kasse gebeten werden, heißt es in der Klageschrift.

Doch, durchaus, sagte man am Bundesgerichtshof: "Wenn ein externer Dienstleister regelmäßig die Restmüllbehälter kontrollieren muss, ob die Mülltrennung eingehalten wird, zählt das zu den Betriebskosten. Diese können auf den Mieter umgelegt werden. Gleiches gilt, wenn durch fehlerhafte Abfalltrennung per Hand nachsortiert werden muss."


Kosten für Einfrieren von Samenzellen müssen nicht rückwirkend erstattet werden

Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Az.: L 16 KR 256/21)

Ken Kenusske muss sich einen Hodenkrebs-Tumor entfernen lassen. Seine Ärzte weisen ihn darauf hin, dass er durch Operation und Chemotherapie zeugungsunfähig werden könnte. Da er noch Vater werden wolle, empfehlen ihm die Ärzte eine Kryokonservierung seiner Samenzellen. Diese werden dabei eingefroren und können bei Bedarf zur Befruchtung einer Eizelle verwendet werden. Die Kosten fürs Einfrieren müsse er zunächst selbst übernehmen. Es sei aber bereits zwei Jahre zuvor die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen worden, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Es gäbe also gute Chancen, dass er die 900 Euro zurückerhalte.

Das allerdings geschah aus zwei Gründen nicht: "Die Krankenversicherung war hier nicht in der Pflicht. Zwar gab es zum Zeitpunkt des Einfrierens bereits den entsprechenden Erlass des Gesetzgebers. Allerdings fehlten noch die erforderlichen Richtlinien zur Umsetzung. Außerdem hat der Kläger den Antrag erst im Nachhinein gestellt. Auf seine seelische Ausnahmesituation konnte er sich in einem solchen Fall nicht berufen." Die Privatrechnung von 900 Euro wird deshalb also nicht erstattet.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 12. November 2022 | 06:00 Uhr

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