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Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der WocheSchulpflicht darf mit Zwangsgeld durchgesetzt werden

06. August 2022, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Schulbesuch darf mit Drohung von Zwangsgeld erzwungen werden

Verwaltungsgericht Düsseldorf (AZ: 18 L 621/2)

Tamara Tanzke schickt ihren Sohn mit Beginn des Monats November nicht mehr zur Schule. Sie befürchtet, er könne sich dort mit dem Coronavirus anstecken. Dann wäre auch sie selbst hochgradig gefährdet, sich anzustecken. Da sie unter mehreren Erkrankungen leidet, wäre die Gefahr von Komplikationen bei einer Infektion besonders hoch. Sie beantragt also in der Schule, den Sohn vom Präsenzunterricht zu befreien. Stattdessen könne er ja online unterrichtet werden. Doch alle Anträge bleiben erfolglos. Ebenso wie die entsprechende Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Dort heißt es: "Das Elternrecht muss hier zugunsten der gesetzlichen Schulpflicht zurücktreten. Im Verhältnis zwischen Schüler und Staat besteht kein Anspruch auf einen absoluten Ausschluss einer Infektion mit dem Virus. Allerdings lässt sich das Risiko auf ein hinnehmbares Maß reduzieren. Die staatlichen Vorkehrungen zum Schutz von Schülerinnen und Schülern vor Infektionen sind hier ausreichend."

Sollte der Sohn nicht in der Schule erscheinen, droht ein Zwangsgeld von 2.500 Euro.


Keine nachträgliche Erbschaftsteuer bei Auszug aus geerbtem Haus wegen Depression

Bundesfinanzhof in München (AZ: II R 1/21)

Wenn Kinder oder Ehepartner ein Haus oder eine Wohnung erben, entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Erbschaftsteuer. Die Angehörigen müssen dafür das neue Heim mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnen und dort unverzüglich einziehen. Unverzüglich heißt dabei innerhalb eines halben Jahres. Marita Marbach* wohnt zwar nach dem Tod ihres Mannes weiter im geerbten Haus. Allerdings ist sie dort nicht glücklich – sie leidet nach eigenen Angaben unter schweren Depressionen. Deshalb verkauft sie das Haus zwei Jahre später und zieht in eine Eigentumswohnung. Das Finanzamt hebt rückwirkend die Befreiung von der Erbschaftsteuer auf – die Frau habe das Haus nicht lange genug selbst genutzt.

Der Bundesfinanzhof urteilte letztlich wie folgt: "Kann ein Erbe aus zwingenden Gründen nicht zehn Jahre lang in dem Haus leben, geht die Befreiung von der Erbschaftssteuer nicht rückwirkend verloren. Zwingend können dabei auch gesundheitliche Gründe sein, die die Selbstnutzung des Familienheims unzumutbar machen."

Ob eine Depression als zwingender Grund anzusehen ist, muss das zuständige Finanzgericht mit Hilfe ärztlicher Gutachten prüfen.


Homosexuelle Ampelpärchen können bleiben

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Az: 11 ZB 21.1777)

Peter Petruschke* traut seinen Augen nicht: Auf seiner täglich genutzten Fußgängerampel ist nicht mehr das gewohnte rote bzw. grüne Ampelmännchen zu sehen. Vielmehr gibt es dort jetzt jeweils zwei Ampelmännchen, die sich anfassen und über denen ein Herz schwebt.

Sollen Botschaft der Sympathie an homosexuelle Menschen senden: Ampelmännchen Bildrechte: imago images/Ralph Peters

Wegen des Christopher-Street-Days (CSD) hat die Stadt diese Aktion ins Leben gerufen. An anderer Stelle gibt es auch vergleichbare Ampelfrauen. Nach dem Ende des CSD werden die Ampeln aber nicht wieder in den Originalzustand versetzt. An immerhin sechs Übergängen bleiben sie im Wohnviertel von Herrn Petruschke erhalten. Dagegen klagt er nun – er fühle sich in seinen Rechten verletzt. Denn er sei dort auch mit Kindern unterwegs. Die Ampelmännchen hätten sich als Teil des Sexualakts bereits ausgezogen, heißt es wörtlich in seiner Klage.

Am Bayerische Verwaltungsgerichtshof sah man das dann doch nicht ganz so dramatisch: "Es ist hier nicht erkennbar, dass durch die stilisierten Ampelmännchen die Rechte des Klägers nachhaltig verletzt werden. Die Piktogramme sollen vielmehr eine Botschaft der Sympathie an homosexuelle Menschen senden. Allerdings sind sie auch eine Aufforderung an die Mehrheitsgesellschaft zu Toleranz gegenüber Menschen mit abweichender sexueller Orientierung."

Herr Petruschke wird sich damit abfinden müssen, dass die Ampelmännchen in seinem Viertel bleiben.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 06. August 2022 | 08:00 Uhr