Urteile der WocheKein Sorgerecht nach Gewalt gegen Ex-Frau
Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.
Inhalt des Artikels:
Kein Sorgerecht nach Gewalt gegen Ex-Frau
Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 6 UF 144/24)
Im ersten Fall geht es um einen Sorgerechtsstreit. Katja Kattmann hat sich von ihrem Mann scheiden lassen. Die beiden Kinder, fünf und neun Jahre alt, leben nun bei ihr. Das Verhältnis zum Ex-Mann ist angespannt. Immer wieder verliert er gegenüber seiner Ex-Frau die Nerven. Er stellt ihr nach, wird aggressiv und handgreiflich. In manchen Momenten droht er ihr sogar mit dem Tod – und das im Beisein der Kinder. Schließlich wird gegen ihn ein Näherungs- und Kontaktverbot ausgesprochen. Frau Kattmann beantragt daraufhin das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder. Das wird ihr auch zugesprochen. Ihr Ex-Mann wehrt sich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main aber dagegen. Das stellt klar:
"Zwischen den Eltern besteht keine tragfähige soziale Beziehung und es ist der Mutter nicht zumutbar, sich regelmäßig mit dem Vater abzustimmen. Todesdrohungen sind keine Basis für die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge."
Das Gericht spricht sogar von einer speziellen Form von Kindesmisshandlung.
Mietminderung wegen Zigarettengeruchs aus Nachbarwohnung
Amtsgericht Bremen (Az. 17 C 332/22)
Fall zwei: Simon Schleiermacher stinkt es gewaltig. Sein Nachbar im Stockwerk über ihm raucht am Tag eine bis anderthalb Schachteln Zigaretten. Das macht er entweder auf dem Balkon oder in der Wohnung bei geöffnetem Fenster. Der Rauch zieht permanent in die Erdgeschosswohnung von Herrn Schleiermacher. Deshalb wendet er sich an seine Vermieterin und fordert sie auf, Maßnahmen zu ergreifen, die das Eindringen des Zigarettenrauchs verhindern sollen. Gleichzeitig pocht er auf eine Mietminderung. Die Vermieterin weigert sich, diesen Forderungen nachzukommen und so wird die Sache ein Fall für das Amtsgericht Bremen. Das entscheidet zu Gunsten von Herrn Schleiermacher:
"Die Wohnung weist wegen Immissionen in Form von Zigarettenrauch einen Mangel auf, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch herabsetzt. Der Mieter hat daher Anspruch auf Beseitigung der Belästigung und kann seine Miete um 20 Prozent mindern."
Die Vermieterin muss sich hier also etwas einfallen lassen.
Taxifahrer kann Teilschuld tragen, wenn sich Fahrgast übergibt
Amtsgericht München (Az. 271 C 11329/10)
Zum Schluss noch ein etwas älteres, aber relevantes Urteil. Massimo Maaßen ist Taxifahrer in München. Gerade zur Wiesn-Zeit ist das Geschäft lukrativ. Allerdings sind auch betrunkene Fahrgäste die Regel. So auch in diesem Fall. Es ist Nacht und Massimo Maaßen wird von zwei Besuchern auf dem Oktoberfest angehalten, sie nach Hause zu bringen. Die Männer nehmen auf der Rückbank Platz. Nach einigen Kilometern bittet einer der Mitfahrenden den Taxifahrer anzuhalten, weil seinem Begleiter schlecht sei. Herr Maaßen fährt zunächst aber weiter, sodass der Fahrgast sich im Taxi übergibt. Der Taxifahrer verklagt den jungen Mann später auf Schadenersatz wegen der beschmutzten Sitze und der Reinigungskosten über 250 Euro. Das Amtsgericht München sieht aber eine Teilschuld beim Fahrer:
"Zwar stellt das Übergeben im Fahrzeug eine Pflichtverletzung des Beförderungsvertrags dar. Weil der Taxifahrer der Bitte des Fahrgastes aber zunächst nicht Folge geleistet hat, ist der Anspruch auf Schadenersatz auf die Hälfte zu reduzieren."
Der Taxifahrer muss also einen Teil der Reinigungskosten selbst tragen.
*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.
Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 12. Oktober 2024 | 05:00 Uhr