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Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der WocheTantra ist keine Alternativmedizin

10. Dezember 2022, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Tantra ist keine Alternativmedizin

Verwaltungsgericht Berlin (Az.: VG 4 L 460/22)

Freya Freigeist* betreibt in Berlin ein Tantra-Studio. Dabei bietet sie ihren Kundinnen und Kunden Massagen an, bei denen teilweise auch der Genitalbereich mit einbezogen wird. Zwei Stunden kosten dabei 200 Euro. Braucht es dafür eine behördliche Erlaubnis nach dem Prostitutionsschutzgesetz? Nein! Sagt zumindest Freya Freigeist. Ihrer Argumentation zufolge handelt es sich bei ihrer Dienstleistung um Alternativmedizin, die eine gewisse Ausbildung erfordere. Geschlechtsverkehr findet nach ihrer Definition nicht statt.

Anders sehen das die Richter des Verwaltungsgerichts Berlin: "Der Betrieb eines Tantra-Studios unterliegt dem Prostitutionsschutzgesetz. Die Betreiberin zielt bewusst auf sexuelle Erregung der Kundschaft ab; ist bei der Ausübung ihrer Tätigkeit auch nackt. Dafür erhält sie eine Bezahlung. Medizinische Behandlungsmaßnahmen sind mit dem Angebot nicht vergleichbar." Freya Freigeist muss also für den Betrieb des Tantra-Studios eine Erlaubnis beantragen.


Erfolg für Borussia Mönchengladbach bei der Nutzung der Marke "Fohlenelf"

Gericht der Europäischen Union Luxemburg (Rechtssache T-747/21)

Bundesligist Borussia Mönchengladbach ist unter Fußballfans auch bekannt als Fohlenelf. Dieser Begriff geht auf glorreiche Zeiten in den 60er-Jahren zurück, als der Verein unter Trainer Hennes Weisweiler mit einer sehr jungen Mannschaft den Aufstieg in die Bundesliga feierte. Den Begriff der Fohlenelf nutzen die Gladbacher in der Vermarktung zwar noch, allerdings seltener. Anlass für das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum diese Marke für teilweise als verfallen zu erklären. Zu Recht?

Das beantwortete in dieser Woche das Gericht der Europäischen Union Luxemburg und zwar teilweise im Sinne des Bundesligisten: "Der Verein Borussia Mönchengladbach hat die Marke Fohlenelf vor einigen Jahren für verschiedene Waren und Dienstleistungen eingetragen. So dürfen beispielsweise Shampoos, Schreibwaren, Trinkflaschen und Regenschirme so beworben werden. Auch Sportveranstaltungen dürfen weiterhin unter dem Namen Fohlenelf organisiert werden. Bei anderen Produkten, darunter Energydrinks und Bier, ist das Markenrecht aufgrund von Nichtnutzung erloschen."


Überhöhte Miete – Gericht verhängt Geldbuße gegen Vermieter

Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: OLG: 3 Ss-OWi 1115/22)

Ralf Raffzahn* ist Wohnungseigentümer in Frankfurt Main und vermietet an Hanno Hatnix* eine 33 Quadratmeter große Wohnung für eine Warmmiete von 730 Euro. Mieter Hanno kommt dieser Betrag unangemessen hoch vor und lässt es vom zuständigen Gericht prüfen.

Mittlerweile in der zweiten Instanz gibt das Oberlandesgericht dem Mieter recht: "730 Euro für eine 33 Quadratmeter große Einzimmerwohnung ist unangemessen. Der Vermieter hat die Marktsituation und die Notlage des Vermieters vorsätzlich ausgenutzt. Laut Gutachter ist von einer ortsüblichen Gesamtmiete von 379 Euro auszugehen." Ralf Raffzahn wird vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einer Geldbuße von 3.000 Euro verurteilt. Außerdem muss er den Mehrerlös von 1.180 Euro abgeben.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 10. Dezember 2022 | 06:00 Uhr