Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche Drohnenfotos von Kunst verletzen Urheberrecht

26. Oktober 2024, 14:25 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Drohnenfotos von Kunstwerken verletzen Urheberrecht

Bundesgerichtshof (Az. I ZR 67/23)

Künstler Tankred Tausendwasser* wehrt sich gegen öffentlich gemachte Fotos seiner Kunstinstallationen. Die seien aus der Luft angefertigt worden – und zwar mit Hilfe von Drohnen. Das sei nicht von der sogenannten Panoramafreiheit gedeckt. Die erlaubt es eigentlich von öffentlichen Verkehrswegen aus auch Kunst und Architektur zu fotografieren und diese Bilder dann zu veröffentlichen. In diesem Fall sei es aber anders: Die Drohnenfotos seien eigentlich Luftaufnahmen – und damit wären die Rechte des Künstlers verletzt.

Der Bundesgerichtshof stimmte letztlich zu: "Es ist zulässig, Werke an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen mit Mitteln der Malerei, Grafik oder durch Film und Foto zu vervielfältigen und öffentlich wiederzugeben. Mit Drohnen aufgenommene Fotos von Kunstwerken greifen in die Urheberrechte des Künstlers ein und sind damit nicht mehr von der Panoramafreiheit gedeckt."

Wenn solche Kunstfotos aus der Luft veröffentlicht werden sollen, muss der Künstler zustimmen.


Polizei darf Temposünder auch mit ungeeichtem Tachometer überführen

Oberlandesgericht Brandenburg (AZ: 1 ORbs 11/24)

Bodo Bodenbach* ist auf der Autobahn in der Nacht nachweislich mit 220 Kilometern pro Stunde unterwegs. Auf der Strecke sind gerade mal 120 km/h erlaubt. Die Geschwindigkeit des Autos ermittelt die Polizei aber nicht mit einem Blitzer, sondern mit Hilfe des eigenen Polizeifahrzeugs. Das kann dem schnellen Auto eine gewisse Stecke lang folgen und den deutlich überhöhten Wert mit dem eigenen Tachometer messen. Nach Abzug der üblichen Messtoleranz ergibt sich eine Mindestgeschwindigkeit von 176 km/h. Allerdings ist das Messgerät des Polizeiautos nicht geeicht. Deshalb geht Herr Bodenbach gegen die angedrohte Strafe vor.

Am Oberlandesgericht Brandenburg war man nicht auf seiner Seite: "Nach aktueller Rechtsprechung ist eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren auch mit einem ungeeichten Tachometer zulässig. Und zwar dann, wenn es eine ausreichend lange Messstrecke gibt, einen konstanten Abstand zwischen den Fahrzeugen, gute Sichtverhältnisse und eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung. All das war hier gegeben."

Die Messung ist in diesem Fall also gültig – Herr Bodenbach erhält Fahrverbot und eine hohe Geldstrafe.


Wohnungen dürfen nicht direkt neben Theater entstehen

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (AZ: 7 A 1326/22)

Die Theaterkompanie Bühnenbrett* hat ihr Domizil in einer Gegend, in der es in unmittelbarer Nähe bislang keine Wohnhäuser gibt. Das ist auch gut so, denn immer wieder werden dort Produktionen gezeigt, in denen Musik oder lautstarke Szenen die Umgebung beschallen. Nun aber soll tatsächlich ein Mehrfamilienhaus direkt neben das Theater kommen: Die Räume einer anliegenden Druckerei sollen zu Wohnungen umgebaut werden. Der Theater-Betreiber wehrt sich gegen die dafür notwendige Genehmigung.

Am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bekam er Recht: "Das Rücksichtnahmegebot schützt den Theaterbetrieb vor nachteiligen Auswirkungen durch eine heranrückende Wohnbebauung. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Bewohner vor Lärm sondern auch um den Schutz des Theaters selbst. Durch die Wohnnutzung wäre nämlich auch der ungestörte Theaterbetrieb gefährdet gewesen."

Die Wohnungen in unmittelbarer Nachbarschaft des Theaters dürfen also nicht gebaut werden.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 25. Oktober 2024 | 10:21 Uhr

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