
Urteile der Woche Kleingärtner dürfen im Garten Balkonkraftwerk betreiben
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03. Mai 2025, 10:34 Uhr
Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.
Kleingärtner dürfen im Garten Balkonkraftwerk betreiben
Landgericht Dessau-Roßlau (Az: 2 O 459/24)
Familie Wiesner* hat eine Parzelle im Kleingartenverein Querbeet. Für Rasenmäher, Kühlschrank, Licht und Co. fällt einiges an Strom an. Mit Blick auf Kosten und Energiewende installieren die Wiesners eine kleine Photovoltaik-Anlage auf ihrer Laube – ein sogenanntes Balkonkraftwerk. Auch andere Pächter wollen die Sonnenenergie künftig mehr nutzen und ziehen bald nach.
Der Vereinsleitung passt das gar nicht. Sie fordert alle betroffenen Pächter auf, die Balkonkraftwerke wieder von den Lauben zu entfernen.
Da die sich weigern, landet der Fall vor dem Landgericht Dessau-Roßlau. Dort entscheiden die Richter im Sinne der Kleingärtner: "Vereine dürfen den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht ohne triftige Gründe verbieten. Das öffentliche Interesse an der Nutzung Erneuerbarer Energien wiegt schwerer als starre Vereinssatzungen." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Familie darf zu viel gezahltes Geld vom Jobcenter behalten
Landessozialgericht Berlin (Az. L 3 AS 772/23)
Familie Überwasser bezieht seit 2020 Leistungen vom Jobcenter. Ab 2021 steigt Herr Überwasser wieder in den Beruf ein und arbeitet als Verkäufer. Den Arbeitsvertrag reicht er beim Jobcenter ein. Darin vermerkt ist sein monatlicher Nettolohn von 1.600 Euro. Fälschlicherweise wird die Summe im Bescheid für die Familie als Bruttosumme behandelt. Über zehn Monate lang bekommen die Überwassers mehr Bürgergeld, als ihnen zusteht.
Als die Behörde den Fehler bemerkt, fordert sie die zu viel gezahlten 3.000 Euro von den Überwassers zurück. Die Familie klagt dagegen vor dem Sozialgericht Berlin. Zunächst ohne Erfolg.
Im Berufungsverfahren am Landessozialgericht entscheiden die Richter dann neu: "Die Familie hat nicht grob fahrlässig gehandelt. Bei komplizierten Berechnungen wie den Bescheiden zur Grundsicherung muss auch die persönliche Urteilsfähigkeit und Erkenntnismöglichkeit berücksichtigt werden. Die Ehefrau, die den fehlerhaften Bescheid des Jobcenters gelesen hatte, hat die Begriffe brutto und netto nicht sicher auseinanderhalten können." Die Familie muss die 3.000 Euro nicht zurückzahlen.
Gabelstapler in Baumarkt ist keine Stolperfalle
Landgericht Lübeck (Az: 14 S 68/23)
Hortensia Hoppala macht Besorgungen im Baumarkt. In Gedanken versunken, stolpert sie in einem Gang über einen abgestellten Gabelstapler. Frau Hoppala stürzt und verletzt sich dabei. Weil sie der Meinung ist, der Baumarktbetreiber habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, verklagt sie ihn auf Schadenersatz. Der Betreiber erklärt, der Gabelstapler und die Zinken seien gut sichtbar gewesen. Und er bekommt Recht.
Im Berufungsverfahren bestätigt das Landgericht Lübeck das Urteil des Amtsgerichts: "Wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, war der Gabelstapler für das Publikum unproblematisch erkennbar, so dass es einem durchschnittlich aufmerksamen Kunden möglich war, sich um den Gabelstapler samt Gabel herumzubewegen."
Die Frau wird für den Sturz nicht entschädigt.
*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 03. Mai 2025 | 06:20 Uhr