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Klimaaktivisten hängen während einer Abseilaktion von einer Brücke über der Autobahn 4 neben einem Transparent mit der Aufschrift "Verkehrswende statt Klimakrise". 4 min
Audio: Die Urteile der Woche zum Nachhören. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert

Urteile der Woche Protestaktion fürs Klima rechtfertigt Autobahnsperrung

14. September 2024, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Gemeinde muss Autobahn für Abseilaktion sperren

Verwaltungsgericht Stade (Aktenzeichen: 10 B 1407/24)

Eine Gruppe von Klimaaktivisten will erreichen, dass künftig weniger Autobahnen gebaut werden und stattdessen mehr Geld in den Ausbau von Schienen fließt. Dafür plant die Protestgruppe eine Aktion: Einzelne Mitglieder wollen sich im laufenden Verkehr von einer Autobahnbrücke auf der A27 herabseilen und dann Spruchbänder in die Höhe halten. Der Versammlungsbehörde ist das zu gefährlich – sie lehnt die Aktion in dieser Form ab.

Die Klimaaktivisten wenden sich daher im Eilverfahren an das Verwaltungsgericht Stade. Und das hat folgende Idee: "Die Versammlungsfreiheit wiegt so schwer, dass die von den Demonstranten ursprünglich geplante Aktion wenigstens teilweise zu ermöglichen ist. Da das Abseilen für den angestrebten Beachtungserfolg der Aktion unumgänglich ist, wird die Autobahn für eine Stunde für die Aktion gesperrt."

Letztlich wird die Autobahn zumindest für eine halbe Stunde gesperrt. Das Oberverwaltungsgericht gibt nämlich einer entsprechenden Beschwerde der Gemeinde statt.


Schlag auf den Po der Kollegin rechtfertigt außerordentliche Kündigung

Arbeitsgericht Siegburg (Aktenzeichen: 3 Ca 387/24)

Hainer Heikel* ist Angestellter im Außendienst. Er ist viel unterwegs. Umso mehr freut er sich auf die anstehende Betriebsfeier, bei der er viele Kollegen trifft. An besagten Abend fließt dann nicht wenig Alkohol. Bei manchem führt das dazu, dass sich die Grenzen des Geschmackvollen etwas verschieben. So auch bei Herrn Heikel. Als eine Kollegin nämlich an ihm vorbeigeht, haut er ihr auf den Po. Als sie seine Hand wegstößt, greift der Angestellte zu, zieht die Frau an sich heran und sagt, sie solle das als Kompliment betrachten. Hainer Heikel wird wenige Tage später fristlos gekündigt.

Er wehrt sich dagegen – klagt gegen die außerordentliche Kündigung. Ohne Erfolg. So bestätigt das Arbeitsgericht Siegburg die Argumente des Arbeitgebers: "Ein Schlag auf den Po einer Kollegin und das Festhalten gegen ihren Willen können eine außerordentliche Kündigung begründen, auch wenn sich der Vorfall in lockerer Atmosphäre auf einer Betriebsfeier ereignet. Mit seinem Verhalten hat der Kläger die Kollegin sexuell belästigt."


Kein Schadenersatz für Vermieter bei Parkettkratzern durch Hund

Amtsgericht Koblenz (Aktenzeichen: 162 C 939/13)

Familie Leineweber lebt mit ihrem Labrador in einer Mietwohnung. Täglich gehen sie mehrfach mit dem Vierbeiner Gassi, damit der genug Auslauf hat. Trotzdem kommt es hin und wieder vor, dass der zwei Jahre alte Hund auch in der Wohnung herumrennt und mit seinen Krallen Kratzer im Parkett hinterlässt. Als die Leinewebers ausziehen, fordert der Vermieter Schadenersatz für den beschädigten Fußboden. Die Familie zahlt aber nicht. Schließlich hatte ihr Vermieter die Haltung des Hundes genehmigt.

Am Amtsgericht Koblenz ergeht in dem Fall folgende Entscheidung: "Da der Vermieter der Hundehaltung ausdrücklich zugestimmt hat, sind die durch die artgerechte Haltung des Labradors entstandenen Kratzer vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst gewesen. Dafür haftet nicht der Mieter. Dem Vermieter steht kein Schadenersatz zu." Für die Hundehalter entstehen beim Auszug also keine entsprechenden Kosten.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 14. September 2024 | 06:25 Uhr

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