Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche Keine Kontogebühren für Bausparer

19. November 2022, 11:13 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Keine Kontogebühren für Bausparer

Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 551/21)

Sind Kontogebühren für ein Bausparkonto zulässig? Diese Frage hat in dieser Woche der Bundesgerichtshof beantwortet. Konkret geht es um Verträge der BHW Bausparkasse. Sie beinhalten eine Gebühr von zwölf Euro, die in der Sparphase pro Jahr fällig werden. Ähnliche Gebühren gibt es bei vielen anderen Bausparkassen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hält die Klausel für unwirksam. Die Begründung: Entgegen den Geboten von Treu und Glauben würden Bausparer unangemessen benachteiligt.

Bereits die Vorinstanzen hatten dem Verband recht gegeben. Und so auch die Richter des Bundesgerichtshofs: "Mit einer jährlichen Kontogebühr werden Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf die Bausparer abgewälzt. Zur Kontoverwaltung sind allerdings die Bausparkassen selbst gesetzlich verpflichtet. Obendrein müssen Bausparer in der Ansparphase bereits hinnehmen, dass ihre Spareinlagen nur vergleichsweise niedrig verzinst werden."

Das Urteil wird wohl bundesweit Auswirkungen haben. Viele Bausparer können bereits gezahlte Kontogebühren zurückverlangen.


Pferdehalterin muss für entstandene Schäden bei Radfahrerin aufkommen

Landgericht Koblenz (Az. 9 O 140/21)

Sabrina und Bibi* sind Freundinnen und machen im Mai 2021 auf ihren Pferden einen Ausritt. Valerie Velo*, den beiden bis dahin unbekannt, entscheidet sich am selben Tag für eine Fahrradtour. Der Weg der drei kreuzt sich und hat Konsequenzen. Valerie Velo zufolge wird sie von Sabrinas Pferd beim Entgegenkommen mit dem Hinterteil so vom Rad geschubst, dass sie sich bei dem Sturz verschiedene Prellungen und einen Trümmerbruch der rechten Schulter zuzieht. Für mehr als eine Woche muss sie ins Krankenhaus, wird dort auch operiert.

Pferdehalterin Sabrina verweigert die Zahlung von Schadensersatz und behauptet, Radfahrerin Valerie sei gefallen, weil sie unachtsam gebremst habe. Die Richter des Landgerichts Koblenz gaben nun der Radfahrerin recht: "Wenn ein Tier einen Menschen verletzt, muss der Tierhalter den entstandenen Schaden ersetzen. Dabei kommt es letztlich nicht darauf an, ob es tatsächlich zu einer Berührung zwischen dem Pferd und der Radfahrerin kommt. Auch wenn die Radfahrerin gebremst hat und dabei gestürzt ist, weil das Tier ihr plötzlich mit dem Hinterteil den Weg versperrt hat, realisiert sich dadurch die sogenannte Tiergefahr."

Pferdehalterin Sabrina muss Valerie Velo ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro zahlen und außerdem Arzt- und Anwaltskosten übernehmen.


Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer in Baden-Württemberg widersprechen nicht der Landesverfassung

Verfassungsgerichtshof Stuttgart (Az. 1 VB 29/18)

Kim Pham* ist vietnamesischer Student in Stuttgart und muss, weil er weder Deutscher, noch EU-Ausländer ist, 1.500 Euro pro Semester für Studiengebühren zahlen. Außer in Baden-Württemberg gibt es in der Bundesrepublik nur noch in Sachsen Studiengebühren für diese Personengruppe. Hier steht es den Hochschulen allerdings frei, sie einzufordern. Kim Pham klagt gegen die Zahlung der Hochschulgebühren und beruft sich auf eine Verletzung der Grundrechte und des Gleichheitsgrundsatzes in der baden-württembergischen Landesverfassung und im Grundgesetz. Allerdings erfolglos.

Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart entscheidet: "Die Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer in Baden-Württemberg widersprechen nicht der Landesverfassung. Sozialstaatliche Verantwortung kann unterschiedlich ausgeprägt sein. Für ausländische Studierende besteht ein besonderes Verhältnis zu ihren Heimatländern, nicht jedoch zum Land Baden-Württemberg. Die unterschiedliche Ausprägung der staatlichen Verantwortung zeigt sich insbesondere im Hochschulbereich."

Kim Pham muss weiterhin Studiengebühren zahlen, um in Stuttgart studieren zu können.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 19. November 2022 | 06:00 Uhr

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