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Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der WocheArbeitszeitbetrug durch Raucherpausen rechtfertigt außerordentliche Kündigung

18. Juni 2022, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Regelmäßiger Arbeitszeitbetrug durch Raucherpausen rechtfertigt außerordentliche Kündigung

Heike Heikel* ist bei einem Jobcenter angestellt. Die Arbeitszeit von acht Stunden können sich die Beschäftigten recht flexibel einteilen. Allerdings sind sie angehalten, diese bei jedem Betreten oder Verlassen des Dienstgebäudes zu erfassen. Das gilt auch für Pausen. Als langjährige Raucherin verlässt Frau Heikel mehrfach täglich das Gebäude. Da einige Ihrer Kolleginnen und Kollegen es mit dem Abstempeln der Pausen aber nicht ganz so streng nehmen, verzichtet auch sie immer häufiger darauf. Ihr Arbeitgeber bekommt davon Wind und kündigt die Angestellte fristlos. Frau Heikel empfindet das als unverhältnismäßig und klagt. Schließlich sei sie vorher kein einziges Mal abgemahnt worden.

Das Landesarbeitsgericht Thüringen bestätigte in dem Fall eine Entscheidung des Arbeitsgerichts in Suhl: "Ein Arbeitszeitbetrug, bei dem ein Mitarbeiter vortäuscht, für einen näher genannten Zeitraum seine Arbeitsleistung erbracht zu haben, obwohl dies nicht der Fall ist, stellt eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar. Die hartnäckige Missachtung der Anweisung, bei Raucherpausen auszustempeln, begründet daher eine außerordentliche Kündigung."

Landesarbeitsgericht Thüringen (1 Sa 18/21)


Keine Abschiebung Schwerkranker bei fehlender Therapiemöglichkeit im Herkunftsland

Alexej Andrejew* leidet an einer seltenen Form von Blutkrebs. Um sein Leiden behandeln zu lassen, zieht er in die Niederlande. Dort bekommt er gegen seine Schmerzen medizinisches Cannabis, das in Russland nicht erhältlich ist. Um auch langfristig behandelt werden zu können, stellt Herr Andrejew einen Asylantrag in den Niederlanden. Doch der wird abgelehnt. Der Russe klagt vor einem niederländischen Gericht darauf, dass seine Abschiebung ausgesetzt wird – und bekommt in dem Prozess Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof.

In einem Gutachten argumentiert der Generalanwalt wie folgt: "Eine Abschiebung ist nicht möglich, wenn es im Herkunftsland keine geeignete Behandlungsmöglichkeit gibt und der Betreffende darum dauerhaft deutlich größere Schmerzen erleiden muss. Bewertet werden muss auch, ob der Betroffene in dem Drittstaat die notwendige medizinische Versorgung erhält, damit sich sein Gesundheitszustand nicht sogar verschlechtert."

Ob die zuständigen Richter dieser Empfehlung im Fall Andrejew folgen, ist noch offen – ein Urteil wurde noch nicht gefällt.

Europäischer Gerichtshof (Az. C-69/21)


Unfallopfer haftet bei geringer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mit

Wer zu schnell fährt und einen Unfall baut, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Anders verhält es sich zum Teil, wenn jemand zu schnell fährt, den Unfall aber nicht verursacht, so wie in diesem Fall. Karin Kratzke* ist mit dem Auto auf dem Weg zum Einkaufen. An einer Kreuzung nimmt ihr ein anderer Autofahrer die Vorfahrt – es kommt zum Unfall. Am Fahrzeug von Frau Kratzke entstehen erhebliche Schäden. Die Versicherung des Unfallverursachers ersetzt ihr 75 Prozent des Schadens. Den Rest muss sie selber tragen, weil sie fünf km/h zu schnell unterwegs war. Vor Gericht will die Autofahrerin den Rest des Geldes einklagen, scheitert aber zunächst.

Das Landgericht Lübeck urteilt dann doch zu ihren Gunsten: "Die Klägerin hat Anspruch auf 100 Prozent Schadensersatz. Zwar ist sie statt der erlaubten 30 km/h mit ca. 35 km/h gefahren. Diese Überschreitung der Geschwindigkeit führt jedoch nicht zu einer Mithaftung der Klägerin. Sie hätte den Unfall auch nicht mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit vermeiden können."

Frau Kratzke bekommt den Schaden am Auto also komplett ersetzt.

Landgericht Lübeck (AZ: 14 S 166/20)

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 18. Juni 2022 | 05:00 Uhr