Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche Entschädigung wegen Schwerbehinderung nur bei dauerhafter Erkrankung

11. Juni 2022, 09:01 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Ansprüche wegen Schwerbehinderung nur bei dauerhafter Erkrankung

Bundesarbeitsgericht (Az.: 8 AZR 191/21)

Walter Wasmann* ist bei einer Leihfirma eingesetzt. Er arbeitet für gewöhnlich als Hausmeister an einer Grundschule. Im Moment ist er aber wegen eines Schlaganfalls halbseitig gelähmt und liegt auf der Intensivstation. Weil die Stadt als Trägerin der Schule den entsprechenden Vertrag kündigt, entlässt nun auch die Leihfirma den Hausmeister aus dem Arbeitsverhältnis. Herr Wasmann verlangt dafür etwas später eine Diskriminierungsentschädigung. Er sei wegen einer Behinderung benachteiligt worden. Dem Arbeitgeber sei seine Erkrankung schließlich bekannt gewesen. Daher habe die Leihfirma nicht ohne die Zustimmung des Integrationsamts kündigen dürfen.

Das Bundesarbeitsgericht entschied: "Die Kündigung eines Schwerbehinderten ohne Zustimmung des Integrationsamtes kann ein Indiz sein für eine Diskriminierung. Dies gilt auch schon dann, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft noch gar nicht beantragt und bescheinigt wurde. Allerdings ist es notwendig, dass die Schwerbehinderung für den Arbeitgeber offenkundig war. Ebenso muss diese erkennbar von Dauer sein."

Im vorliegenden Fall war aber nicht klar, dass die halbseitige Lähmung dauerhaft erhalten bleibt. Herr Wasmann wird also nicht entschädigt.


Unfallschuld wegen irrtümlichen Bildens einer Rettungsgasse

Landgericht Hamburg (Az.: 306 O 471/20)

Die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, gilt auf der Autobahn und außerhalb von Ortschaften bei mindestens zwei Fahrstreifen. In der Stadt nicht, dort kommt es auf den Einzelfall an. Jörg Jöricke steht mit seinem Auto in der Stadt auf der linken von zwei Fahrspuren an einer roten Ampel. Links neben ihm gibt es eine schraffierte Sperrfläche. Als sich von hinten ein Einsatzfahrzeug der Polizei mit Blaulicht nähert, will er eine Rettungsgasse bilden und fährt auf die schraffierte Fläche. Dabei stößt er mit dem Polizeifahrzeug zusammen. Wer haftet dafür?

Am Landgericht Hamburg sah man den Fall so: "Grundsätzlich war der Kläger verpflichtet, freie Bahn für die Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Durch seine Fehleinschätzung im Hinblick auf die Rettungsgasse hat er aber  ein plötzliches Hindernis geschaffen. Die Polizei muss sich entgegenhalten lassen, dass sie zu schnell über die Sperrfläche fuhr. Der Fahrer hätte sich im Zweifel mit  Schrittgeschwindigkeit in den Kreuzungsbereich hineintasten müssen."

Der Autofahrer haftet in diesem Fall zu 40 Prozent.


In EU lebende Briten dürfen nicht bei Kommunalwahl wählen

Europäischer Gerichtshof: (Az.: C-673/20)

Laura Lawrence ist ursprünglich Britin, lebt aber seit fast 40 Jahren in der EU. Bis heute hat sie ausschließlich die britische Staatsbürgerschaft. Während der Brexit-Übergangsphase wird sie nun aus dem Wählerverzeichnis ihres Wohnorts gestrichen. Zuvor hatte sie noch regelmäßig an den Kommunalwahlen teilnehmen dürfen. Dazu haben EU-Bürgerinnen und Bürger das Recht, wenn sie in einem anderen Mitgliedsstaat ihren Hauptwohnsitz haben. Doch wie verhält es sich nun nach dem Brexit?

Am Europäischen Gerichtshof stellte man klar: "Briten sind seit Februar 2020 Bürger eines Drittstaats und keine EU-Bürger mehr. Damit haben sie in der Europäischen Union das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen verloren. Das gilt auch dann, wenn sie schon vor dem Brexit in die EU gezogen sind – und wenn sie in ihrer Heimat nicht mehr wählen dürfen."

Und das auch, wenn man als Brite oder Britin bereits 40 Jahre lang in der EU wohnt.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 11. Juni 2022 | 06:00 Uhr

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