ErbrechtVerträge kündigen nach dem Tod: Worauf Hinterbliebene achten sollten
Hinterbliebene müssen nach dem Todesfall einer nahestehenden Person viele Entscheidungen treffen und Angelegenheiten regeln. Eine davon ist es, sich um die Verträge zu kümmern, die der Verstorbene im Laufe seines Lebens abgeschlossen hat. Das reicht vom Mietvertrag, über Versicherungen bis hin zur Mitgliedschaft im Sportverein. Wir klären, was es dabei zu beachten gibt.
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Wer einen geliebten oder nahestehenden Menschen verliert, benötigt Zeit zum Trauern. Allerdings bringen die Tage nach dem Tod auch viele organisatorische Aufgaben mit sich, die von den Hinterbliebenen erledigt werden müssen. Eine davon ist es, sich um bestehende Verträge kümmern zu müssen, die der Verstorbene im Laufe seines Lebens abgeschlossen hat. Denn mit dem Ableben gehen viele Verträge auf die Erben über. "Erben treten in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Das gilt für sein gesamtes Vermögen, Forderungen und Schulden, Eigentum, Verträge, offene Verbindlichkeiten, Vermögen et cetera", erklärt Caroline Meller-Hannich, Professorin für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Handelsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Erster Schritt: Übersicht verschaffen
Zunächst hilft es, sich eine Übersicht zu verschaffen, welche Verträge der Verstorbene abgeschlossen hatte. Bestenfalls gibt es bereits eine Liste, auf der alle vorhandenen Verträge stehen oder aber Ehe- beziehungsweise Lebenspartner oder Kinder wissen darüber Bescheid. Die Stiftung Warentest gibt dazu den Tipp, die Kontoauszüge des Toten durchzusehen. Dadurch kann ein Überblick erlangt werden.
Typische Verträge sind:
- Mietvertrag
- Strom
- Gas
- Versicherungen
- Handy, Telefon
- Internet
- Abonnements, von zum Beispiel Zeitungen oder Streamingdiensten
Auch an Verträge mit Verkehrsbetrieben oder Fitnessstudios sollte gedacht werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg weist zudem auch darauf hin, dass die Person beim Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag abgemeldet werden muss.
Zweiter Schritt: Kündigungsbedingungen prüfen
Wenn eine Übersicht über alle Verträge vorhanden ist, gilt es herauszufinden, welche davon auf die Erben übergehen und gegebenenfalls gekündigt werden müssen. Denn wichtig zu wissen: Einige Verträge enden mit dem Ableben einer Person. "So kann die Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft gegebenenfalls durch die Satzung der Gesellschaft unvererblich sein. Auch die Mitgliedschaft in einem Verein ist nicht vererblich. Auch eine Reihe weiterer höchstpersönlicher Verpflichtungen gehen nicht über, so etwa die Arbeitspflicht aus einem Arbeitsvertrag. Einige Lebensversicherungen enden mit dem Tod, da kommt es auf den Inhalt der Versicherung an. Dasselbe gilt für die private Haftpflicht oder eine private Krankenversicherung", erläutert Caroline Meller-Hannich.
Bei Versicherungen gibt es Unterschiede, erklärt sie: "Bei Versicherungen muss man schauen, ob sie sich auf eine Sache oder eine Person beziehen: Hausrat, Wohngebäude, Kfz – beziehen sich auf eine Sache, sie enden nicht mit dem Tod, sondern dem Wegfall der Sache – also Zerstörung, Verschrottung, Wohnungsauflösung. Lebensversicherung, Pflegevertrag/Pflegedienstleister, private Haftpflicht et cetera beziehen sich auf die Person – mit deren Tod enden sie, es sei denn, es gab noch weitere Vertragspartner."
Mietverträge stellen einen Sonderfall da. "Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nach dem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich zu kündigen", so Meller-Hannich. Dabei müsse die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats erklärt werden. In Kraft trete sie dann zum Ablauf des übernächsten Monats. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Wohnraum weiter zu nutzen. "Der Mietvertrag endet nicht automatisch. Ehepartner, Kinder, Lebenspartner können in den Vertrag eintreten", sagt sie.
Dritter Schritt: Dokumente organisieren
Je nach dem, um welchen Vertrag es sich handelt, werden unterschiedliche Dokumente benötigt. Welche das genau sind, kann man beim jeweiligen Anbieter herausfinden. In der Regel wird ein Nachweis für den Tod, in Form der Sterbeurkunde, benötigt. Einige Versicherer verlangen zudem noch weitere Unterlagen wie den Versicherungsschein, die Geburtsurkunde oder einen ärztlichen Nachweis über die Todesursache. Caroline Meller-Hannich gibt in Bezug auf die Kündigung von Strom oder Gas noch den Tipp, den Zählerstand zu notieren und entsprechend beizulegen.
Zudem rät sie: "Insgesamt empfiehlt sich dringend, sich mit dem Vertragspartner bald nach dem Tod in Verbindung zu setzen; oft können dann auch einvernehmliche Lösungen gefunden werden."
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MDR (jvo)
Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | Voss & Team | 23. Mai 2024 | 20:15 Uhr