Reformationsorte in Mitteldeutschland: Schmalkalden Wo die Reformation sich auf Krieg einstellte

Schmalkalden ist kulturell fränkisch. Politisch gehörte es lange zu Hessen, heute zu Thüringen und kirchlich zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Erstmals urkundlich erwähnt wurde es 874 und gilt als die Stadt der Fachwerkbaukunst und der Reformation.

Der Ort gab den "Schmalkaldischen Artikeln" Martin Luthers, dem "Schmalkaldischen Bund" und dem "Schmalkaldischen Krieg" seinen Namen. Der Reformator predigte 1537 zweimal in der Stadtkirche St. Georg, die erst 1509 fertiggestellt worden war und zu den schönsten spätgotischen Hallenkirchen im heutigen Thüringen zählt.

Die Altstadt von Schmalkalden zeugt von mehr als 1.000 Jahren mitteleuropäischer Bau-, Stadt- und Kulturgeschichte, die jeden Besucher erfreuen: Enge Gässchen, romantische Winkel, kleine Plätze, überall restaurierte Fachwerkhäuser. Schloss Wilhelmsburg ist eine Perle der Renaissance, die bis heute fast ihren ursprünglichen Zustand behalten hat.

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Schlosskapelle

Schmalkalden Schlosskapelle
Bildrechte: MDR/Martin Jehnichen

Von 1360 bis 1583 stand Schmalkalden unter der Doppelherrschaft der Grafen von Henneberg und der Landgrafen von Hessen. Landgraf Philipp von Hessen (1504-1567), war einer der ersten protestantischen Fürsten Deutschlands und ein energischer Widersacher Kaiser Karls V. Schon 1525 setze er in Schmalkalden den ersten evangelischen Pfarrer ein.

Neuer Machtfaktor in Europa

Um die protestantische Bewegung gegen Kaiser und katholische Reichsstände auch machtpolitisch abzusichern, schlossen sich die evangelischen Fürsten und Städte 1531 in Schmalkalden zu einem Bündnis zusammen. Solch ein Bündnis war nicht nur ein Machtfaktor im Reich, sondern in ganz Europa.

Eingeladen nach Schmalkalden hatte noch 1530 der sächsische Kurfürst Johann Friedrich. Eigentlich war das Thema die Organisation von Widerstand gegen die von Kaiser Karl V. geplante Wahl seines Bruders Ferdinand zum römischen König. Das Reichskammergericht war 1495 als das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reiches eingerichtet worden und unterstand dem König und Kaiser. Aus dieser Rechtszuordnung wollten sich die Landesherren und Städte aber lösen.

Die politische Führung der Zusammenkunft in Schmalkalden lag beim Kurfürstentum Sachsen und dem Landgrafen Philipp I. von Hessen. Am Ende stand ein regelrechtes Bündnis mit der Zusage gegenseitiger Hilfe, falls das Reichskammergericht einen Prozess gegen eines der Mitglieder anstrengen sollte.

Der Vertrag wurde am 27. Februar 1531 von Landgraf Philipp von Hessen, Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen, Herzog Philipp von Braunschweig-Grubenhagen, Herzog Ernst von Braunschweig-Lüneburg, Fürst Wolfgang Anhalt von Köthen, vom Grafen von Erbach, den beiden Grafen von Mansfeld sowie drei nieder- und acht oberdeutschen Reichsstädten unterzeichnet, darunter Bremen, Konstanz und Magdeburg. Weitere Mitglieder kamen bis 1538 hinzu.

Der Schmalkaldische Krieg

Einige Jahre später, im Sommer 1546, verhängte Kaiser Karl V., der die Tragweite der Reformation anfangs weit unterschätzt hatte, gegen alle Anführer des Schmalkaldischen Bundes die sogenannte "Reichsacht" – nur ein paar Monate nach Luthers Tod. Das hieß Krieg. Nach zwei Feldzügen und der Schlacht bei Mühlberg am 28. März 1547 konnte der Kaiser den Sieg über die Protestanten verkünden. Der Schmalkaldische Bund wurde aufgelöst. Kursachsen musste die Kurwürde an Moritz vom Herzogtum Sachsen abgeben. Außerdem verlor das bisherige Kursachsen weite Gebiete, darunter Wittenberg mit der Universität. Aber die Religionsfragen waren damit nicht aus der Welt geschafft.

Augsburger Religionsfriede bringt Ruhe

Kaiser Karl versuchte 1548, durch das sogenannte "Augsburger Interim" die Protestanten wieder zurück in die Altkirche zu führen. Doch die Widerstände der Protestanten steigerten sich zu Aufständen. Karl musste nachgeben, denn gleichzeitig wehrte sich sein eigenes katholisches Lager gegen den Versuch, die kaiserliche Macht durch die Zentralisierung der Regierungsgewalt und Einführung einer Erbmonarchie zu stärken. Auch hier scheiterte er.

Erst im Jahre 1555, also 38 Jahre nach Luthers Thesenveröffentlichung von 1517, wurde es halbwegs ruhig – durch eine Art friedliche Koexistenz der Konfessionen. Der Grundsatz des Augsburger Reichs- und Religionsfriedens lautete "Cuius regio, eius religio". Das bedeutete: Der Landesherr bestimmte das Bekenntnis seiner Untertanen. Der Status quo wurde festgeschrieben. Wer meinte, mit der Vorgabe als Untertan nicht leben zu können, musste auswandern.

Über dieses Thema berichtete auch: MDR Thüringen Journal | Fernsehen | 05.08.2016, 20:05 Uhr und 13.07.2016, 13:20 Uhr

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