Die Schmalkaldischen Artikel Schlüsseldokument der Reformation
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Im Frühjahr 1536 befand sich die junge protestantische Bewegung in Bedrängnis. Auseinandersetzungen um zentrale Glaubensinhalte waren unter den Anhängern der Reformation zum Dauerzustand geworden, letztlich in ganz Europa unter verschiedenen reformatorischen Richtungen.
Gleichzeitig rief Papst Paul III. (1468-1549) – seit 1534 einer der härtesten Renaissance-Päpste – ein Konzil nach Mantua in Italien ein, um die Einheit der Kirche wiederherzustellen. Paul III. war Erfinder der Inquisition, übte schamlose Günstlingswirtschaft und führte in Rom ein Doppelleben mit seiner Geliebten. Das Konzil wurde mehrfach verschoben. Letztendlich fand es gar nicht statt.
Zu dieser Zeit hatte sich Luthers Gesundheitszustand stark verschlechtert. Viele seine Anhänger stellten sich auf einen baldigen Tod ein und fürchteten ein neues Aufflammen des Streits um Glaubensgrundsätze.
Der sächsische Kurfürst Johann Friedrich forderte Luther deshalb auf, seine Lehre verbindlich und schriftlich zusammenzufassen. Der Text sollte eine Verhandlungsgrundlage für das geplante Konzil bilden, aber auch die zerstrittenen evangelischen Theologen einen. Am 24. Februar 1537 wurde das Dokument als die "Schmalkaldischen Artikel" unterzeichnet – ein Schlüsseldokument der Reformation.
"Auf ewig geschieden und widereinander"
Der Ton des Textes ist anfangs versöhnlich, schlägt dann aber um und lässt an der Kompromisslosigkeit gegenüber dem römischen Papsttum keinen Zweifel: "Also sind und bleiben wir ewig geschieden und widereinander."
Gesprächsbereit zeigte sich Luther bei Fragen der Sakramente wie der Taufe und der Beichte mit Buße, bei der Priesterweihe und auch dem Zölibat. Nicht verhandelbar war Luthers Rechtfertigungslehre, nach der Menschen nicht durch Taten, sondern nur durch den Glauben und Gottes Gnade ihre Rechtfertigung finden: "Auf diesem Artikel steht alles, was wir wider den Papst, Teufel und Welt lehren und leben."
Als Bekenntnis zum Schmalkaldischen Bund gedacht
Die Artikel sollten nach dem Willen von Kurfürst Johann Friedrich nicht nur für das Konzil gelten. Offenbar war ihm daran gelegen, gleichzeitig ein einheitliches und geschlossenes Bekenntnis für den Schmalkaldischen Bund zu schaffen.
Für die Klarsichtigkeit des Kurfürsten sprach, dass sich schnell zeigte, wie groß die Interessen- und Auffassungsgegensätze zwischen den räumlich weit auseinander liegenden Fürstentümern und Städten doch war und zu Streit führte. Schon im Februar 1537, als auf einem Treffen des Bündnisses über Luthers Vorlage verhandelt wurde, brach der Streit über die Bedeutung des Abendmahls offen aus.
Zwar unterzeichneten am Ende 25 der 33 anwesenden Theologen Luthers Text und erklärten sich damit einverstanden. Zu einem verbindlichen Bekenntnis des Schmalkaldischen Bundes wurde das Dokument jedoch nicht förmlich erklärt. Auch als Grundlage für ein Konzil war das Papier schnell hinfällig, weil die Landesherren die Einladung des Papstes nach Mantua schlichtweg ablehnten.
Über dieses Thema berichtete auch: MDR Thüringen Journal | Fernsehen | 13.07.2016 | 13:20 Uhr