Alkohol von A bis Z W - Werbung

23. Januar 2020, 17:00 Uhr

In der heutigen Gesellschaft ist es kaum möglich sich dem Einfluss der Werbung zu entziehen. Im Straßenbild senden Plakate ihre Botschaften. Werbeananzeigen dominieren in Zeitschriften und auf Monitoren im öffentlichen Raum. Experten der Suchthilfe sagen: Werbung wirkt, gerade in der jungen Zielgruppe.

Alkoholgenuss bringt viele Risiken mit sich. Trotzdem sind hierzulande weder Warnhinweise noch Verbraucherinformationen auf den Verpackungen Pflicht, noch gibt es eine eindeutige gesetzliche Regulierung der Werbung für Alkohol. Die Werbewirtschaft befürwortet nach eigenem Bekunden Maßnahmen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs, sieht aber in Beschränkungen nicht zu rechtfertigende Eingriffe in das Recht der Unternehmen.

In Deutschland gibt es bisher nur zwei Bestimmungen, die sich auf die Regulierung alkoholbezogener Werbung beziehen. §11 des Jugenschutzgesetzes regelt den Umfang von Alkoholwerbung bei öffentlichen Filmveranstaltungen. Demnach dürfen erst nach 18 Uhr Werbeinhalte zum Thema Alkohol über die Leinwand laufen. Der §6 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages bezieht sich auf den Inhalt der Werbung. Sie darf weder gezielt an Kinder oder Jugendliche gerichtet sein, noch diese besonders ansprechen.

Von der EU kommt eine weitere Regelung, die sogenannte "Health-Claims-Verordnung". Diese besagt, dass Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol.-% keine gesundheitsfördernde oder krankheitsmindernde Wirkung in Aussicht stellen dürfen.