Kirche im MDR Die Senderbeauftragte der Evangelischen Landeskirchen Ulrike Greim
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07. Januar 2025, 12:27 Uhr
Ulrike Greim wird zum 1. Oktober 2024 neue Senderbeauftragte der vier evangelischen Landeskirchen im Gebiet des Mitteldeutschen Rundfunks. In dieser Funktion hält sie die Verbindung zu den Programmverantwortlichen beim MDR und trägt die inhaltliche Verantwortung für die evangelischen Gottesdienste im Fernsehen, die Gesamtorganisation der ev. Hörfunkgottesdienste und Andachten sowie die Entwicklung von kirchlichen Online-Angeboten.
Ulrike Greim folgt auf Pfarrer Holger Treutmann, der das Amt des evangelischen Senderbeauftragten seit 2016 innehatte. Treutmann wechselt als persönlicher Referent in das Büro von Tobias Bilz, Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens.
Zum Sendegebiet des MDR gehören Teile der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens, die Evangelische Landeskirche Anhalts sowie die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland. Der MDR ist nach seinem Staatsvertrag verpflichtet, ihnen Drittsendezeiten in angemessenen Umfang zur Übertragung religiöser Sendungen einzuräumen.
Ulrike Greim wurde 1971 in Friedrichroda geboren. Nach ihrer Ausbildung zur religionspädagogischen Gemeindemitarbeiterin absolvierte sie ein Volontariat bei der "Thüringer Allgemeinen“. Ab 1996 arbeitete sie als Reporterin und Redakteurin für den MDR und weitere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Von 2002 bis 2010 war Ulrike Greim für den Deutschlandfunk Landeskorrespondentin in Thüringen. Seit 2011 ist sie Rundfunkbeauftragte der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland sowie der Evangelischen Landeskirche Anhalts. Dieses Amt wird sie neben ihrer Stelle als Senderbeauftragte noch bis März 2025 teilweise weiterführen.
Die Nachfolge von Pfarrer Treutmann als Rundfunkbeauftragte innerhalb der sächsischen Landeskirche übernimmt die Theologin und Kommunikationswissenschaftlerin Mira Körlin.
Kirchliche Sendungen im MDR
"Den evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche und den jüdischen Gemeinden sind auf Wunsch angemessene Sendezeiten zur Übertragung religiöser Sendungen einzuräumen. Für Inhalt und Gestaltung der Sendungen ist derjenige verantwortlich, dem die Sendezeit zugebilligt worden ist."
§ 14 Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk vom 30. Mai 1991, Absatz 3 und 4 (Sendezeiten für Dritte)