24.11.2024 Totensonntag: Ende des Kirchenjahres und Totengedenken
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22. November 2024, 11:00 Uhr
In allen Kulturen spielt die Erinnerung an die Toten eine große Rolle. Das ist auch im Christentum der Fall. Katholiken und Protestanten begehen das Gedenken unterschiedlich. Während im Katholischen das Allerseelenfest der Totenerinnerung dient, gibt es im evangelischen Kirchenjahr den Totensonntag, der 2024 auf den 24. November fällt. Damit endet das Kirchenjahr, das eine Woche später mit dem 1. Advent neu beginnt.
Der Totensonntag fällt auf den letzten Sonntag vor dem Ersten Advent, im Jahr 2024 ist das der 24. November. Damit wird – auch für die evangelischen Christen – das Kirchenjahr beendet. Aus diesem Grund gibt es auch die Bezeichnung "Ewigkeitssonntag", die sich sowohl auf das endliche Leben für Christen im Diesseits als auch auf die Ewigkeit Gottes bezieht. Im evangelischen Kirchenjahr ist der Totensonntag der Tag, an dem der Verstorbenen gedacht wird. Am Nachmittag finden auf den Friedhöfen Andachten statt und in den Kirchen besondere Konzerte.
Gottesdienste zum Ewigkeitssonntag in Sachsen
In der Dresdner Kreuzkirche beginnt der Sakramentsgottesdienst zum Ewigkeitssonntag zuvor um 9:30 Uhr mit Pfarrer Milkau, dem Canzonetta-Kammerchor Leipzig und Dr. Wolfram Hoppe an der Orgel. Im Gottesdienst in der Frauenkirche um 11:00 Uhr mit Frauenkirchenpfarrerin Angelika Behnke erklingen Auszüge aus Arien von Johann Sebastian Bach, musikalisch begleitet von den Instrumentalsolisten des ensemble frauenkirche dresden unter der Leitung von Frauenkirchenkantor Matthias Grünert an der Orgel.
In der Schifferkirche "Maria am Wasser" in Dresden-Hosterwitz wird traditionell am Ewigkeitssonntag in einem Musikalischen Gottesdienst um 10:00 Uhr die Kantate von Johann Sebastian Bach BWV 6 "Gottes Zeit ist die allerbeste Zeit - Actus tragicus" aufgeführt. Es musizieren Solisten sowie der Kammerchor und das Barockensemble "Maria am Wasser" unter der Leitung von Matthias Herbig.
In Chemnitz beginnen Abendmahlsgottesdienste zum Ewigkeitssonntag um 9:30 Uhr in der Gnadenkirche Chemnitz-Borna sowie um 14:00 Uhr in der St. Jodokuskirche Chemnitz-Glösa mit anschließendem Kirchenkaffee. In der Schloßkirche beginnt ein Predigtgottesdienst im 10:00 Uhr und um 11:00 Uhr wird zum Ewigkeitssonntag in die St. Jakobikirche eingeladen. In den Gottesdiensten werden die verstorbenen Gemeindeglieder des vergangenen Kirchenjahres vorgelesen.
In der Leipziger Nikolaikirche wird um 10:00 Uhr zu einem Kantaten-Gottesdienst der Reihe Bach300 eingeladen, in dem Solisten, der BachChor und Musiker/innen des Akademischen Orchesters Leipzig die Bachkantate "Wachet auf, ruft uns die Stimme" BWV 140 zu Gehör bringen. Ebenfalls um 10:00 Uhr beginnt ein Gottesdienst mit Gedenken an die Verstorbenen und Abendmahl in der Michaeliskirche. Um 10:30 Uhr wird zu Gottesdiensten mit Totengedenken in die Gedächtniskirche Schönefeld und die Kirche Hohen Thekla eingeladen.
Im Meißner Dom wird am Ewigkeitssonntag um 12:00 Uhr zu einem Musikalischen Gottesdienst mit Domprediger Dr. Heiko Franke eingeladen. Der Domchor und die Capella Misnensis bringen unter Leitung von Domkantor Thorsten Göbel die Musikalischen Exequien von Heinrich Schütz zu Gehör. Im Dom St. Marien in Zwickau beginnt um 10:30 Uhr ein Abendmahlsgottesdienst.
Kein gesetzlicher Feiertag, aber besondere Regeln
In Deutschland ist der Totensonntag kein gesetzlicher Feiertag. Wie die Feiertagsgesetze der Bundesländer festlegen, gelten aber besondere Regeln. Danach dürfen an dem sogennanten stillen Feiertag keine öffentlichen Veranstaltungen stattfinden, die nicht dem Charakter des Gedenktags entsprechen. Wie lange diese Regelung gilt, ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Entsprechend dürfen auch Weihnachtsmärkte erst nach dem Totensonntag öffnen.
In Sachsen und Thüringen gilt das Veranstaltungsverbot von drei Uhr bis 24:00 Uhr, in Sachsen-Anhalt von fünf Uhr bis 24:00 Uhr. Üblicherweise werden in Gottesdiensten zum Totensonntag die Namen der Gemeindemitglieder, die in den vergangenen zwölf Monaten beerdigt wurden, verlesen. Auf Gräbern werden vielerorts Kerzen angezündet.
Gedenken auf Anordnung des Königs
Der Totensonntag als fest im evangelischen Kirchenjahr verankerter Gedenktag geht auf König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zurück. Er führte den Gedenktag im November 1816 als "allgemeines Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen" ein. Das Motiv dafür ist unbekannt. Hintergrund sind möglicherweise die Befreiungskriege gegen Napoleon von 1813 bis 1815, der Tod der Frau des Preußenkönigs und das Todesmotiv der Romantik. Später wurde das Gedenken von anderen evangelischen Landeskirchen übernommen.
Die reformierte evangelische Kirche lehnt das Totengedenken, wie es in der katholischen Kirche mit Allerseelen und Allerheiligen praktiziert wird, weitgehend ab. In der Bibel wird auf keinen besonderen Tag für das Totengedenken verwiesen.
Dieses Thema im Programm: MDR KULTUR - Das Radio | 24. November 2024 | 09:15 Uhr