Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio

Religion & Gesellschaft

KalenderGottesdiensteJüdisches LebenKontakt
Bildrechte: Colourbox.de

Richtig reagierenWas tun bei sexueller Belästigung in Beruf und Alltag?

Stand: 06. September 2018, 20:30 Uhr

Anzügliche Bemerkungen bis hin zu Berührungen: Oft sind es Frauen, die Opfer sexueller Belästigung werden. Aber auch Männer kann es treffen. Experte Gilbert Häfner erklärt, wie Betroffene richtig reagieren.

Ist es schon eine sexuelle Belästigung, wenn ein Vorgesetzter seiner Kollegin am Arbeitsplatz auf den Ausschnitt starrt?

Alle unerwünschten Annäherungen am Arbeitsplatz sind nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz unzulässig. Hierzu gehören nicht nur Berührungen der Kollegin, etwa das unerwünschte Massieren des Nackens oder ein Klaps auf den Po, sondern auch sonstige Handlungen mit sexuellem Bezug, zum Beispiel das auffällige Starren auf den Ausschnitt oder entsprechende Bemerkungen, etwa über die Figur oder gar Brust der Kollegin.

Muss sich eine Mitarbeiterin damit abfinden, dass die männlichen Kollegen im gemeinsamen Büro häufig Witze mit sexuellen Anspielungen erzählen?

Nein. Schlüpfrige Bemerkungen und Witze mit sexuellem Gehalt muss niemand gegen seinen Willen am Arbeitsplatz über sich ergehen lassen. Allerdings wird die Grenze zwischen einer lustigen flapsigen Bemerkung und einer Belästigung durch einen Witz manchmal persönlich unterschiedlich empfunden. Deshalb sollte, wer sich von so genannten Herrenwitzen gestört fühlt, dies unmissverständlich deutlich machen.

Ist das Anbringen von Postern mit Nacktaufnahmen weiblicher Personen am Arbeitsplatz erlaubt?

Hier kommt es auf die konkreten Bedingungen am Arbeitsplatz an. In einem mit Männern und Frauen besetzten Großraumbüro dürfte das Anbringen von Aktfotos sicher als belästigend anzusehen sein. Anders verhält es sich, wenn das Poster im Spind eines ausschließlich von Männern genutzten Umkleideraums angebracht ist und sich niemand daran stört.

Was kann eine Mitarbeiterin unternehmen, die von einem Vorgesetzten zum Geschlechtsverkehr aufgefordert wurde, sich hierdurch erheblich belästigt fühlt, aber aus Angst um ihren Arbeitsplatz zögert, den Vorfall öffentlich zu machen?

Bildrechte: IMAGO

Hier ist eine allgemeingültige Antwort schwierig, schon deshalb, weil in derartigen Fällen nicht selten Beweisschwierigkeiten abzusehen sind. Grundsätzlich ist zunächst eine deutliche Ablehnung der Avancen zu empfehlen, denn in manchen Fällen ist dem Gegenüber gar nicht bewusst, wie belästigend das Verhalten empfunden wird. Zudem sollte man erwägen, einen Kollegen/eine Kollegin seines Vertrauens einzuweihen und um Rat zu fragen.

Jedenfalls bei massiven oder wiederholten Belästigungen sollte die Unternehmensleitung informiert werden. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Mitarbeiter vor sexuellen Belästigungen zu schützen. Wer sich nicht gleich an den Chef herantraut, kann sich auch an Arbeitnehmervertretungen wie den Betriebsrat oder die/den Gleichstellungsbeauftragte(n) wenden.

Hat ein Kind, das von seinem Fußballtrainer sexuell belästigt wurde und in der Folge psychische Beeinträchtigungen erleidet, Anspruch auf Schmerzensgeld?

Wer sexuell belästigt oder gar missbraucht wurde und hierdurch in seiner Gesundheit beschädigt wurde, kann ein angemessenes Schmerzensgeld verlangen. Die Höhe hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles, insbesondere von Umfang und Schwere der Tat und dem Ausmaß der eingetretenen Folgen ab. Bei sexuellem Missbrauch eines Kindes mit anschließenden schweren Verhaltensauffälligkeiten ist beispielsweise ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro verhängt worden. Vor einer Klage sollte man sich anwaltlich beraten lassen.

Unser Experte

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 06. September 2018 | 17:00 Uhr