Der Neurologe und Sterbebegleiter Dr. med. Johann Spittler hat seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Legalisierung des „assistierten Suizids“ einen vollen Terminkalender.
Der Neurologe und Sterbebegleiter Dr. med. Johann Spittler hat seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Legalisierung des "assistierten Suizids" einen vollen Terminkalender und ist viel unterwegs. Bildrechte: MDR/Ilko Eichelmann

Pro & Contra Assistierter Suizid Mein Tod. Meine Entscheidung?

04. Juli 2023, 04:00 Uhr

Jeder Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Ende – und Suizidassistenz. Drei Jahre nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts fehlt dafür immer noch eine klare gesetzliche Regelung. Am 6. Juli 2023 sollte der Bundestag über zwei Entwürfe entscheiden Der Film "Mein Tod. Meine Entscheidung" lässt Menschen zu Wort kommen, die persönlich oder beruflich mit der Frage konfrontiert sind und macht so klar, worum es in der Debatte geht:

Erst wenige Monate ist es her, dass Petra Bladt ihrem Mann Ralf beim assistierten Suizid zur Seite stand. Zwei Jahre zuvor war bei ihm ALS, eine schwere Erkrankung des Nervensystems, diagnostiziert worden.

Selbstbestimmung vs. Lebensschutz

Als die Krankheit immer schneller voranschritt, äußerte er Selbstmordgedanken, erinnert sie sich und betont, dass er selbst entscheiden wollte, wann sein Leben endet: "Er hat immer mehr Hilfe und Unterstützung gebraucht. Seine Angst war, dass er es nicht mehr selber machen kann. Das muss er ja. Er befürchtete, diese letzte Handlung nicht mehr selber ausführen zu können, dass ihm die Zeit davon läuft", erklärt Petra Bladt.

Aus Angst vor dem Versagen der Motorik ging schließlich alles ganz schnell. Denn den letzten Akt, das Öffnen des Infusionsventils für das todbringende Mittel, konnte ihm niemand abnehmen. Nur vier Wochen lagen zwischen dem Gutachten der Sterbehilfe-Organisation und dem Todestag von Ralf Bladt.

Petra Bladt hat ihren schwerkranken Mann auf seinem Weg zum „assistierten Suizid“ unterstützt und begleitet. Sein selbstbestimmter Tod hat ihr den Abschied leichter gemacht.
Petra Bladt hat ihren schwerkranken Mann auf seinem Weg zum "assistierten Suizid" unterstützt und begleitet. Sein selbstbestimmter Tod hat ihr den Abschied leichter gemacht. Bildrechte: MDR/Thomas Keffel

Mit diesem begleiteten Suizid konnte mein Mann am Schluss selber entscheiden. Wir haben vorher darüber gesprochen. Das kannst du nicht, wenn jemand 'einfach' Selbstmord begeht.

Petra Bladt Über die Begleitung ihres schwer kranken Mannes
Sylvia Bartz ist Gast im Lazarus Hospiz in Berlin. Sie empfindet die Fürsorge als beruhigend. Ihre Angst vor dem Tod kann sie hier manchmal vergessen. 8 min
Sylvia Bartz ist Gast im Lazarus Hospiz in Berlin. Sie empfindet die Fürsorge als beruhigend. Ihre Angst vor dem Tod kann sie hier manchmal vergessen. Bildrechte: MDR/Thomas Keffel
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MDR KULTUR - Das Radio Di 25.10.2022 16:21Uhr 08:14 min

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Was unterscheidet aktive von assistierter Sterbehilfe? Als aktive Sterbehilfe bezeichnet man die Herbeiführung des Todes einer Person auf deren Wunsch hin. Dies erfolgt beispielsweise durch die Verabreichung einer Überdosis eines bestimmten Wirkstoffes. In Deutschland steht diese Form der Sterbehilfe unter Strafe.

Beim assistierten Suizid wird eine Person beim Vollzug einer Suizidhandlung, beispielsweise durch die Bereitstellung von Medikamenten, unterstützt, nimmt sie aber selbst ein. Diese Form der Sterbehilfe wurde durch das BVG-Urteil vom 26. Februar 2020 legalisiert. Das bisherige Strafgesetz zum Verbot, die Selbsttötung "geschäftsmäßig zu fördern", wurde aufgehoben, doch die neue konkrete Regelung fehlt.

Assistierte Sterbehilfe: Noch eine rechtliche Grauzone

Zwischen 2015 und 2020 war diese Form des assistierten Suizids in Deutschland strafbar, vor allem, weil man die Tätigkeit von Suizidhilfeorganisationen unterbinden wollte. Erfasst wurde so aber auch eine durch einzelne Ärzte aus altruistischen Gründen geleistete Suizidassistenz. Nachdem Sterbehilfeorganisationen, Ärzte und schwer kranke Menschen gemeinsam vor das Bundesverfassungsgericht (BVG) gezogen waren, änderte sich die Lage. Denn das BVG erklärte sie am 26.02.2020 für zulässig und begründete, das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben sei ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Doch die Durchführung der Suizidbeihilfe ist in Deutschland nach wie vor eine rechtliche Grauzone. "In anderen Ländern ist die Suizidassistenz beschränkt auf Menschen mit fortgeschrittenen Erkrankungen und einer begrenzten Lebenszeit. Das, was die deutsche Situation so liberal macht – und die Frage ist, ob das gut ist, – ist, dass unabhängig von der Lebenssituation und Lebensphase vom Bundesverfassungsgericht gesagt wurde: Jeder Menschen hat Anspruch auf Suizidassistenz", sagt Claudia Bausewein, Palliativmedizinerin am LMU Klinikum München.

Die Palliativmedizinerin Prof. Dr. Claudia Bausewein sieht die Selbstbestimmung als zentrales Motiv beim assistierten Suizid.
Die Palliativmedizinerin Prof. Dr. Claudia Bausewein sieht die Selbstbestimmung als ein zentrales Motiv beim assistierten Suizid. Bildrechte: MDR/Thomas Keffel

Ein Mitte 50-jähriger, der seine Arbeit verloren hat, dessen Ehe in die Brüche gegangen ist, der gerade seine Wohnung verloren hat, der also in einer schweren Lebenskrise steckt, hat genau dasselbe Recht auf eine Suizidassistenz wie ein schwerkranker Mensch.

Prof. Dr. Claudia Bausewein, Palliativmedizinerin (LMU Klinikum München) Über das Urteil des BVG

Das BVG forderte im Zuge seines Urteils eine Anpassung der Gesetzgebung. Dem kam die Politik bislang jedoch nicht nach.

Worüber der Bundestag am 6. Juli 2023 entscheidet Das Bundesverfassungsgericht kippte im Februar 2020 das Verbot organisierter Suizidassistenz und begründete, das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben sei Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Seitdem wird um eine Neuregelung gerungen.

Der Bundestag entscheidet am 6. Juli 2023 darüber, wie die Hilfe bei der Selbsttötung reguliert werden soll. Denn es geht um eine besondere Form der Sterbehilfe: Der / dem Sterbewilligen wird ein tödliches Medikament überlassen, das er oder sie selbst einnimmt. Anders als bei der verbotenen Tötung auf Verlangen.

Es gibt dazu nun zwei Gesetz-Entwürfe, die Hürde legen sie unterschiedlich hoch. Der eine will die Vergabe von tödlich wirkenden Medikamenten nach einer Beratung ermöglichen. Der andere betont den Lebensschutz und macht
neben einer Beratung auch eine psychiatrische Begutachtung zur
Voraussetzung, auch um Missbrauch zu vermeiden.

Zahl der Sterbehilfe-Anträge steigt

Die Zahl der Anträge auf assistierte Sterbehilfe steigt seitdem stark an. Knapp 350 Suizide haben deutsche Sterbehilfe-Organisationen im Jahr 2021 unterstützt. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), rechnete für 2022 mit einer weiteren Zunahme: "Wir haben im Vorjahr 139 Anträge vermitteln können, in diesem Jahr wird es ungefähr das Doppelte sein. Das klingt zwar schlimm, aber wenn man die Gesamtzahl nimmt, 280 bis 290 vermittelte Suizidhilfe-Fälle, dann ist das gemessen an der Anzahl der Bevölkerung in Deutschland noch sehr, sehr gering."

Die Hospizleiterin Anette Adam hat die Nachricht von der Legalisierung des assistierten Suizids mit Sorge aufgenommen.
Die Hospizleiterin Anette Adam hat die Nachricht von der Legalisierung des assistierten Suizids mit Sorge aufgenommen. Bildrechte: MDR/Thomas Keffel

Assistierter Suizid vs. Prävention?

Der kirchliche Wohlfahrtsverband Diakonie spricht sich klar gegen jegliche Form des assistierten Suizids aus. Vielmehr solle die Begleitung der Sterbenden und die Prävention im Fokus stehen, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. "Ich bin überzeugt: Wenn wir uns in dieser Haltung den Menschen nähern, ist das die beste Prävention, die wir machen können. Das kleine Einmaleins der Suizidprävention ist es, keine Tabus aufzubauen. Alles sollte besprechbar sein: In Beziehung gehen, das ist der beste Anker, den man einem Menschen bieten kann." In der aktuellen Debatte drängt er auf ein Suizidpräventionsgesetz.

Was Experten, Kirchen, Betroffene sagen

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Eine alte Frau liegt mit gefalteten Händen im Sterbebett. Die Zahl Zehn als Wasserzeichen.
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Große Fragen in zehn Minuten Wie geht Sterben?

Wie geht Sterben?

Was passiert im Augenblick des Todes? Sehen wir den Film unseres Lebens wirklich nochmal ablaufen? Was wissen wir über das Sterben?

Mi 05.07.2023 12:00Uhr 10:25 min

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Eine Eichenalle bei Sonnenaufgang.
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Auch die evangelische Kirche und ihre Diakonie sind hin und her gerissen – in Leipzig versucht sie, mit einem Beratungsangebot einen Mittelweg: den Willen der Menschen zu achten und Alternativen aufzuzeigen.

MDR KULTUR - Das Radio Fr 30.06.2023 15:20Uhr 04:06 min

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Pflegekraft am Bett eine Gastes in einem deutschen Hospiz, 2014
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Gerade christliche Hospize tun alles, um Menschen ein würdiges Leben bis an dessen Ende zu ermöglichen. Das Dresdener St. Josefs-Stift hat eine lange Tradition. Wolfram Nagel berichtet.

MDR KULTUR - Das Radio Fr 30.06.2023 15:20Uhr 04:15 min

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Annette Adam ist Leiterin des Berliner Lazarus Hospiz. Auch sie berichtet von den Möglichkeiten erfolgreicher Suizidprävention. "Es ist schon so, dass wir die Situation durch die Begleitung und die Gespräche, die wir bieten mit den Leuten, gut in den Griff kriegen. Und dass sich Wünsche verändern."

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) beruft sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Menschen. "Bei den Kirchen ist es so, die sehen nur die palliative Versorgung und nicht auch die Suizidhilfe. Zwischen beiden Optionen muss ein aufgeklärter Patient wählen können. Und wenn er in dem einen Falle die palliative Sedierung wählt, dann ist das sein Selbstbestimmungsrecht. Das ist absolut zu respektieren und zu fördern. Wenn er aber als Alternative die Suizidhilfe möchte, dann muss auch dies respektiert werden", so Roßbruch.

Prof. Robert Roßbruch erlebt als Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ein wachsendes Interesse am Thema „Freitodbegleitung“ in der Bevölkerung.
Prof. Robert Roßbruch ist Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Er hält nichts von einer Beratungspflicht. Bildrechte: MDR/Thomas Keffel

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Hürde gesetzt, und die ist auch richtig: Urteils- und Entscheidungsfähigkeit. Und das ist das, was wir prüfen. Bei uns kann jedes Mitglied einen Antrag stellen, gleich mit welcher Motivation. Ob das eine schwere Krankheit ist, ob das Lebenssattheit ist, das wird nicht hinterfragt und geprüft. Wer sind wir denn, dass wir sowas zu prüfen haben? Sie müssen sich nicht rechtfertigen vor uns.

Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben Über das Urteil des BVG

Was ist palliative Sedierung? Unter palliativer Sedierung versteht man die Verabreichung von Medikamenten zur Bewusstseinsdämpfung sterbender Menschen. Hiermit sollen schwere Symptome wie Schmerzen oder Ängste in der Phase des Sterbens abgestellt werden.

Diese Form der Sedierung kommt dabei allerdings erst zum Einsatz, wenn alle anderen therapeutischen Maßnahmen keine Wirkung mehr zeigen. Im Unterschied zur aktiven Sterbehilfe ist eine Beschleunigung des Sterbeprozesses als Folge der palliativen Sedierung nicht intendiert, wird jedoch in Kauf genommen.

Pro und Contra Beratungspflicht

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Februar 2022 ringt die Politik um eine Neuregelung. Im Mai 2022 führte der Bundestag erstmals eine Orientierungsdebatte. Diskutiert wurden damals drei Entwürfe. Die Vorschläge reichten dabei vom Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe über gesonderte Auflagen bis hin zur verpflichtenden Nutzung von Beratungsangeboten.

Die Meinungen zu den Entwürfen gingen weit auseinander. Ulrich Lilie von der Diakonie plädiert für eine Beratungspflicht. "Ich halte es für zumutbar, dass sich Menschen nochmal einem solchen Verfahren stellen. Denn er sieht eine Gefahr: "Dass wir in einer älter werdenden Gesellschaft alle immer proper, leistungsfähig und immer gut drauf sein sollen", sagt er. Und:

Ulrich Lilie, der Präsident der Diakonie Deutschland, spricht sich für eine Enttabuisierung von Sterbewünschen und für einen offenen Umgang mit dem Thema „Assistierter Suizid“ in kirchlichen Pflegeeinrichtungen aus.
Ulrich Lilie, der Präsident der Diakonie Deutschland, spricht sich für eine Beratungspflicht vor der Inanspruchnahme von Sterbehilfe aus. Bildrechte: MDR/Thomas Keffel

Ich möchte nicht, dass Menschen sich rechtfertigen müssen, weil sie noch leben wollen, obwohl sie schwerst pflegebedürftig sind, weil sie ein sehr teures Bett brauchen oder die Angehörigen und die Gesellschaft eine Menge Geld kosten.

Ulrich Lilie, Diakonie-Präsident Über seine Befürchtungen nach dem BVG-Urteil

Ganz anders sieht das die DGHS, die erneut auf das Selbstbestimmungsrecht verweist: "Wir sind grundsätzlich gegen eine Beratungspflicht. Wir sind der Auffassung, dass ein erwachsener Mensch, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, der seit Jahren mit seiner schweren Krankheit zu tun hatte, sich überall informiert hat, wie es weitergehen könnte, welche Alternativen es gibt und der sich dann entschieden hat für eine Suizidhilfe, dass der noch mal zu einer Beratung muss und dort einen Beratungsschein, analog zum Schwangerschaftsberatungsschein bekommt, das ist für uns unsäglich und nicht tragbar", meint Robert Roßbruch.

Entscheidung im Bundestag vor der Sommerpause?

Es lagen die Gesetzes-Initiativen zweier Abgeordnetengruppen vor. Der Entwurf der Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte Volljährigen Arzneimittel zur Selbsttötung verschreiben dürfen, die ihr Leben "aus autonom gebildetem, freiem Willen" beenden möchten. Voraussetzung ist eine Beratung. Dagegen betont die Gruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) den Lebensschutz, eine geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung wollen sie grundsätzlich unter Strafe stellen – mit einer Ausnahme für Volljährige, die sich beraten und psychiatrisch begutachten lassen – als Voraussetzung für die straffreie Abgabe solcher Mittel. "Geschäftsmäßig" bedeutet hier "auf Wiederholung angelegt".

Anmerkung zur Berichterstattung über das Thema Selbsttötung Eine Berichterstattung zum Thema Suizid findet bei mdr.de aufgrund der hohen Nachahmungsquote nur in Ausnahmefällen und nach den Richtlinien des Pressekodex statt.

Sie haben Selbsttötungsgedanken oder durchleben gerade eine persönlichen Krise? Die Telefonseelsorge hilft Ihnen rund um die Uhr: 0800 1110111 und 0800 1110222. Der Anruf ist anonym und taucht nicht im Einzelverbindungsnachweis auf.

Auf der Webseite www.telefonseelsorge.de finden Sie weitere Hilfsangebote, zum Beispiel per E-Mail oder im Chat.

(MDR / Katrin Schlenstedt, Max Beuthner)

Unser Umgang mit dem Sterben

Kultur

Zwei Männer sitzen in einem Theater in einer leeren Badewanne mit Video
Theatermacher Leon Pfaffenmüller und Sankar Venkateswaran dirkutieren in ihrem Stück "Im Tod – in my time of dying" in der Badewanne über das Sterben. Bildrechte: MDR

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Nah dran: Mein Tod. Meine Entscheidung? | 06. Juli 2023 | 22:40 Uhr